Hitzefrei
Wann ist es zu heiß zum Arbeiten?

Gibt es Hitzefrei auch bei der Arbeit? Jein! Worauf Arbeitgeber bei Hitze achten müssen – im Büro, im Homeoffice oder auf der Baustelle. Rechte und Pflichten im Überblick.

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Hitzefrei
© Chanita Chokchaikul / EyeEm / Getty Images

Wenn die Hitze im Büro steht, wird die Arbeit zur Qual – zumal, wenn der Business-Dresscode lange Hemden und Hosen oder gar Jacketts vorschreibt. Auch im Homeoffice, auf Baustellen, in Werkshallen und Arztpraxen, in Taxen und Cafés: Im Sommer kommt man bei der Arbeit manchmal gehörig ins Schwitzen.

Schulkinder hoffen bei Backofen-Temperaturen im Klassenzimmer auf Hitzefrei, und auch Angestellte klagen, es sei „zu heiß zum Arbeiten“. Doch was sagt der Gesetzgeber zum Thema Hitze und Hitzefrei für Arbeitnehmer?

Arbeitsschutz bei Hitze – ein Thema für Arbeitgeber?

Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Chefinnen und Chefs verpflichtet, Arbeit und Arbeitsplätze so zu gestalten, dass eine gesundheitliche Gefährdung der Mitarbeitenden vermieden wird. Das gilt auch für Risiken, die durch hohe Sommertemperaturen oder UV-Strahlung entstehen.

Wo liegt der Höchstwert für die Temperatur am Arbeitsplatz? Wann gibt es Hitzefrei?

Wer einen Arbeitsplatz einrichtet, muss die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beachten: Von der Arbeitsstätte soll möglichst keine Gefährdung für die Arbeitnehmer ausgehen, auch nicht an heißen Tagen. Allerdings gibt die Verordnung dafür keine konkreten Maßnahmen vor, sondern formuliert lediglich allgemeine Schutzziele.

Hier kommen die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) ins Spiel: Anders als die Arbeitsstättenverordnung sind sie nicht verpflichtend, sondern fassen nur den Stand der Technik in Sachen Arbeitsschutz zusammen. Unternehmer dürfen sie als Handreichung betrachten, wie sie die Ziele der Verordnung erfüllen können. So heißt es in den ASR:

„Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne

  • technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier),
  • organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder
  • persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung), wie bei Hitzearbeit,

nicht als Arbeitsraum geeignet.“

Bei mehr als 35 Grad Celsius soll laut ASR an diesen Arbeitsplätzen also nicht mehr gearbeitet werden. Diese Regeln gelten dabei nicht nur für Büros, sondern auch für Lagerräume, Werkstätten und Werkshallen. Auch Pausenräume und Kantinen fallen darunter.

Wichtig: Schwerbehinderte oder chronisch kranke Mitarbeiter sowie Schwangere müssen aus gesundheitlichen Gründen gegebenenfalls schon bei niedrigeren Temperaturen die Arbeit niederlegen. Hierzu ist aber ein ärztliches Attest erforderlich, welches besagt, dass der Mitarbeiter ab einer bestimmten Temperatur nicht mehr arbeiten darf.

Tipp für die Temperaturmessung:

Die ASR gibt genau vor, wie die Raumtemperatur zu messen ist. Die Temperatur muss mit einem strahlungsgeschützten Thermometer gemessen werden, damit das Resultat nicht durch die direkte Sonneneinstrahlung beeinflusst wird.

Bei sitzenden Tätigkeiten soll die Temperatur in Höhe von 60 Zentimetern, und bei stehenden Tätigkeit in einer Höhe von 1,1 Metern über dem Boden gemessen werden. Liegt der Arbeitsplatz im Freien, so ist die Temperatur im Schatten zu messen. Die Außenlufttemperatur sollte etwa 4 Meter von der Gebäudeaußenwand entfernt und in einer Höhe von 2 Metern gemessen werden.

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Was müssen Arbeitgeber tun, um die Raumtemperatur zu senken?

Der Arbeitnehmerschutz beginnt aber nicht erst bei 35 Grad Celsius. Ist es draußen wärmer als 26 Grad und heizt sich das Büro oder die Werkstatt trotz geeignetem Sonnenschutz (etwa Jalousien) auf über 26 Grad auf, sollen „zusätzliche Maßnahmen“ ergriffen werden, heißt es in den ASR.

Übersteigt die Temperatur im Raum gar die 30-Grad-Marke, werden die Technischen Regeln sehr deutlich: Nun müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Beispielhaft aufgeführt sind hier:

  • Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten
  • Nachtauskühlung
  • elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben
  • in den frühen Morgenstunden lüften
  • Arbeitszeit verlagern (zum Beispiel in die Morgen- und Abendstunden)
  • Bekleidungsregeln lockern
  • Trinkwasser bereitstellen

Was ein Arbeitgeber konkret gegen die Hitze unternimmt, kann er jedoch selbst entscheiden. „Chefs sind nicht verpflichtet, sämtliche Arbeitsplätze beispielsweise mit Ventilatoren auszustatten“, sagt Kathrin Bürger, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Advant Beiten in München. Auch einen Anspruch auf Gratisgetränke hätten Arbeitnehmer nicht, falls der Chef andere Maßnahmen umsetze, um sein Team zu schützen.

Weitere Tipps zum Umgang mit Sommerhitze im Büro gibt es auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Welche Konsequenzen drohen Arbeitgebern, wenn sie die Arbeitsstättenregeln nicht beachten?

Vergleichbar mit einem Gesetz sind die ASR nicht. Falls es jedoch zu einem Zwischenfall im Betrieb käme, müsste ein Arbeitgeber nachweisen, dass er seine Mitarbeiter vergleichbar gut geschützt hat, wie in den ASR beschrieben wird. Wenn sich Arbeitgeber an die darin enthaltenen Vorgaben und Empfehlungen halten, seien sie aber auf der sicheren Seite und würden ihrer Fürsorgepflicht gerecht, sagt Bürger.

Kann dem Arbeitgeber nachgewiesen werden, dass er Gesundheit oder Leben wiederholt oder vorsätzlich gefährdet hat, dann droht ihm eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§26 ArbSchG).

Dürfen Arbeitnehmer, die sich wegen der Hitze unwohl fühlen, nach Hause gehen?

Ja, wer wegen der Hitze zum Beispiel Kreislaufprobleme bekommt, der darf – wie bei jeder anderen Erkrankung auch – nach Hause gehen. Der Arbeitgeber kann jedoch ein ärztliches Attest verlangen.

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Wie sieht es mit dem Hitzeschutz im Homeoffice aus?

Zwar achten viele Unternehmer penibel auf den Arbeitsschutz im Betrieb, doch im Homeoffice sieht es anders aus. Viele Arbeitgeber wissen nicht, ob sie den Arbeitsschutz beim Mitarbeiter zuhause kontrollieren dürfen – oder müssen. Die Antwort fällt juristisch aus: Es kommt darauf an.

Der Gesetzgeber hat das Homeoffice in der Arbeitsstättenverordnung nicht wirklich definiert, in dem Regelwerk ist von „Telearbeitsplätzen“ die Rede. Ein Telearbeitsplatz liegt immer dann vor, wenn Arbeitgeber und Mitarbeiter eine formale Vereinbarung über das Homeoffice geschlossen haben und der Arbeitsplatz vom Arbeitgeber eingerichtet und ausgestattet wurde (§ 2 Absatz 7 ArbStättV).

In diesem Fall gelten dieselben Regeln wie für einen Arbeitsplatz im Betrieb. Der Unternehmer muss sich also theoretisch beim Mitarbeiter zuhause davon überzeugen, dass der Hitzeschutz am Arbeitsplatz sichergestellt ist. Dafür muss er die Wohnung oder das Haus betreten können. So ein Betretungsrecht kann in der Homeoffice-Vereinbarung geregelt werden, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer abschließen.

Anders ist es, wenn Mitarbeiter nur ab und zu im Homeoffice arbeitet. Der provisorisch am Küchentisch aufgeschlagene Laptop ist kein Telearbeitsplatz im Sinne des Gesetzes – mit der Folge, dass Arbeitsstättenverordnung und ASR nicht gelten. Es handelt sich dann vielmehr um einen mobilen Arbeitsplatz.

In diesem Fall muss der Arbeitnehmer selbstständig sein Homeoffice von der Temperatur her so halten, dass er dort arbeiten kann. „Der Arbeitgeber ist aber über seine Fürsorgepflicht und die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes gehalten, die Mitarbeiter im Hitzeschutz zu unterweisen“, sagt Jörn Kuhn, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Oppenhoff in Frankfurt. Das könnten etwa Empfehlungen sein, viel zu trinken und öfter kurze Pausen zu machen.

Eine Kontrollpflicht habe der Arbeitgeber aber nicht, sagt Kuhn, die Unterweisung müsse in solchen Fällen reichen. „In der Regel hat der Arbeitgeber auch gar keine Rechtsgrundlage, um die Wohnung zu betreten.“

Was ist, wenn Mitarbeiter bei Hitze im Freien arbeiten?

Dann kann es für sie gefährlich werden. Denn insbesondere bei schwerer körperlicher Arbeit – beispielsweise auf Baustellen – drohen Sonnenstich oder ein Hitzschlag, im schlimmsten Fall sogar der Tod. In den vergangenen Jahren habe es mehrere Hitzetote auf Baustellen gegeben, sagt Frank Werner, stellvertretender Präventionsleiter der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). „Das ist eine sehr große Gefahr, auch für Menschen, die sich gesund fühlen.“ Chefs sollten deshalb auf Warnsignale und Symptome achten, die auf Hitzeerkrankungen hindeuten, und im Ernstfall schnell handeln.

Arbeitgebern rät der Präventionsexperte, frühzeitig Vorkehrungen zu treffen, wenn Hitzetage angekündigt sind, spätestens jedoch, wenn die Temperaturen auf 26 Grad Celsius oder mehr steigen. Um die Mitarbeiter zu schützen, könnten Chefs beispielsweise ein Sonnensegel über die Arbeitsplätze im Freien spannen oder einen Pavillon aufbauen. Sei das nicht möglich, sollten Vorgesetzte die Arbeit so organisieren, dass Mitarbeiter in der Mittagshitze im Schatten arbeiten und leichtere Aufgaben erledigen.

Enorm wichtig sei außerdem, viel zu trinken. Ein guter Chef spendiere seinen Mitarbeitern eine Kiste Wasser, auch wenn er nicht immer dazu verpflichtet sei, sagt Werner.

Arbeitnehmern, die ständig im Freien arbeiten, droht auch Gefahr durch UV-Strahlen. Besonders leichte, dicht gewebte Baumwollkleidung biete einen guten Schutz vor der Strahlung, sagt Werner. Sie sollte neben dem Oberkörper möglichst auch die Arme und Beine komplett bedecken. Ratsam sei außerdem, eine Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor von mindestens 30 zu verwenden.

Mehr zur Gefahr durch UV-Strahlung: Sonnenschutz am Arbeitsplatz: Wie Arbeitgeber ihre Mitarbeiter vor der Sonne schützen müssen

Gibt es Zuschüsse für Schutzhelme und Sonnenbrillen?

Für Maßnahmen zum Arbeitsschutz können Arbeitgeber Zuschüsse bekommen. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) beispielsweise unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen mit bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten. Etwa, wenn sie spezielle UV-Schutzkleidung für die Beschäftigten bereitstellen.

Aber auch UV-Schutzbrillen und Kühlkleidung werden gefördert, ebenso wie genormte Schutzhelme mit Nackenschutz.

Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Hitzefrei?

Selbst bei hochsommerlichen Temperaturen haben Arbeitnehmer – anders als Schüler – keinen Anspruch auf Hitzefrei. „Sie dürfen auch nicht einfach die Arbeit niederlegen, wenn es zu heiß wird“, sagt Arbeitsrechtlerin Kathrin Bürger. Das gilt selbst dann, wenn die Raumtemperatur auf mehr als 35 Grad Celsius steigt. Schließlich können Chefs ihre Mitarbeiter beispielsweise auch in ein kühleres Büro setzen – sofern es eins gibt.

Mal abgesehen davon: Schwitzende Mitarbeiter sind unkonzentriert und arbeiten weniger produktiv. Gute Chefs drücken daher bei großer Hitze auch mal ein Auge zu und lassen ihre Angestellten ein bisschen früher Feierabend machen – auch ohne Recht auf Hitzefrei.

Wenn die Temperaturen unerträglich werden, können Arbeitgeber auch anordnen, dass die Mitarbeiter kürzer arbeiten und dafür zum Beispiel Überstunden abbauen. Betriebe aus dem Dachdecker-Handwerk haben außerdem die Möglichkeit ein von der Branche durch Umlage finanziertes Ausfallgeld zu beantragen, wenn aufgrund der Hitze nicht mehr gearbeitet werden kann.

Unter bestimmten Umständen kann der Arbeitgeber auch – unter Anrechnung auf die Urlaubsdauer – Betriebsferien anordnen.

Mehr dazu hier: Betriebsferien: Kann der Arbeitgeber Zwangsurlaub anordnen?

Können Betriebe auch selbst regeln, ab wann es Hitzefrei gibt?

Ja. Arbeitgeber und Betriebsrat können in einer Betriebsvereinbarung festlegen, wann der Arbeitgeber bei Hitze den Mitarbeitern freigeben und welche Maßnahmen er vorher ergreifen muss.

Der Betriebsrat darf nämlich laut Betriebsverfassungsgesetz mitreden, wenn es um die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und allgemein den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter geht.

Mehr zum Thema lesen Sie hier: Vertrag mit dem Betriebsrat: Diese Streitthemen können Sie in einer Betriebsvereinbarung regeln 

Hitzefrei an Schulen – Freistellung für die Eltern?

Bekommen Kinder in der Schule Hitzefrei, müssen berufstätige Eltern die Betreuung neu organisieren. In diesem Fall muss der Arbeitgeber Mitarbeiter mit Kindern unbezahlt freistellen.

Das gilt allerdings nur, wenn die Eltern darum bitten, keine andere Betreuung finden konnten und die Entscheidung für Hitzefrei von den Schulen kurzfristig getroffen wurde.

Wenn die Hitze im Büro steht, wird die Arbeit zur Qual – zumal, wenn der Business-Dresscode lange Hemden und Hosen oder gar Jacketts vorschreibt. Auch im Homeoffice, auf Baustellen, in Werkshallen und Arztpraxen, in Taxen und Cafés: Im Sommer kommt man bei der Arbeit manchmal gehörig ins Schwitzen. Schulkinder hoffen bei Backofen-Temperaturen im Klassenzimmer auf Hitzefrei, und auch Angestellte klagen, es sei "zu heiß zum Arbeiten". Doch was sagt der Gesetzgeber zum Thema Hitze und Hitzefrei für Arbeitnehmer? Arbeitsschutz bei Hitze – ein Thema für Arbeitgeber? Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Chefinnen und Chefs verpflichtet, Arbeit und Arbeitsplätze so zu gestalten, dass eine gesundheitliche Gefährdung der Mitarbeitenden vermieden wird. Das gilt auch für Risiken, die durch hohe Sommertemperaturen oder UV-Strahlung entstehen. Wo liegt der Höchstwert für die Temperatur am Arbeitsplatz? Wann gibt es Hitzefrei? Wer einen Arbeitsplatz einrichtet, muss die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beachten: Von der Arbeitsstätte soll möglichst keine Gefährdung für die Arbeitnehmer ausgehen, auch nicht an heißen Tagen. Allerdings gibt die Verordnung dafür keine konkreten Maßnahmen vor, sondern formuliert lediglich allgemeine Schutzziele. Hier kommen die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) ins Spiel: Anders als die Arbeitsstättenverordnung sind sie nicht verpflichtend, sondern fassen nur den Stand der Technik in Sachen Arbeitsschutz zusammen. Unternehmer dürfen sie als Handreichung betrachten, wie sie die Ziele der Verordnung erfüllen können. So heißt es in den ASR: "Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier), organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung), wie bei Hitzearbeit, nicht als Arbeitsraum geeignet." Bei mehr als 35 Grad Celsius soll laut ASR an diesen Arbeitsplätzen also nicht mehr gearbeitet werden. Diese Regeln gelten dabei nicht nur für Büros, sondern auch für Lagerräume, Werkstätten und Werkshallen. Auch Pausenräume und Kantinen fallen darunter. Wichtig: Schwerbehinderte oder chronisch kranke Mitarbeiter sowie Schwangere müssen aus gesundheitlichen Gründen gegebenenfalls schon bei niedrigeren Temperaturen die Arbeit niederlegen. Hierzu ist aber ein ärztliches Attest erforderlich, welches besagt, dass der Mitarbeiter ab einer bestimmten Temperatur nicht mehr arbeiten darf. Tipp für die Temperaturmessung: Die ASR gibt genau vor, wie die Raumtemperatur zu messen ist. Die Temperatur muss mit einem strahlungsgeschützten Thermometer gemessen werden, damit das Resultat nicht durch die direkte Sonneneinstrahlung beeinflusst wird. Bei sitzenden Tätigkeiten soll die Temperatur in Höhe von 60 Zentimetern, und bei stehenden Tätigkeit in einer Höhe von 1,1 Metern über dem Boden gemessen werden. Liegt der Arbeitsplatz im Freien, so ist die Temperatur im Schatten zu messen. Die Außenlufttemperatur sollte etwa 4 Meter von der Gebäudeaußenwand entfernt und in einer Höhe von 2 Metern gemessen werden. Was müssen Arbeitgeber tun, um die Raumtemperatur zu senken? Der Arbeitnehmerschutz beginnt aber nicht erst bei 35 Grad Celsius. Ist es draußen wärmer als 26 Grad und heizt sich das Büro oder die Werkstatt trotz geeignetem Sonnenschutz (etwa Jalousien) auf über 26 Grad auf, sollen "zusätzliche Maßnahmen" ergriffen werden, heißt es in den ASR. Übersteigt die Temperatur im Raum gar die 30-Grad-Marke, werden die Technischen Regeln sehr deutlich: Nun müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Beispielhaft aufgeführt sind hier: Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten Nachtauskühlung elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben in den frühen Morgenstunden lüften Arbeitszeit verlagern (zum Beispiel in die Morgen- und Abendstunden) Bekleidungsregeln lockern Trinkwasser bereitstellen Was ein Arbeitgeber konkret gegen die Hitze unternimmt, kann er jedoch selbst entscheiden. „Chefs sind nicht verpflichtet, sämtliche Arbeitsplätze beispielsweise mit Ventilatoren auszustatten“, sagt Kathrin Bürger, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Advant Beiten in München. Auch einen Anspruch auf Gratisgetränke hätten Arbeitnehmer nicht, falls der Chef andere Maßnahmen umsetze, um sein Team zu schützen. Weitere Tipps zum Umgang mit Sommerhitze im Büro gibt es auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Welche Konsequenzen drohen Arbeitgebern, wenn sie die Arbeitsstättenregeln nicht beachten? Vergleichbar mit einem Gesetz sind die ASR nicht. Falls es jedoch zu einem Zwischenfall im Betrieb käme, müsste ein Arbeitgeber nachweisen, dass er seine Mitarbeiter vergleichbar gut geschützt hat, wie in den ASR beschrieben wird. Wenn sich Arbeitgeber an die darin enthaltenen Vorgaben und Empfehlungen halten, seien sie aber auf der sicheren Seite und würden ihrer Fürsorgepflicht gerecht, sagt Bürger. Kann dem Arbeitgeber nachgewiesen werden, dass er Gesundheit oder Leben wiederholt oder vorsätzlich gefährdet hat, dann droht ihm eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§26 ArbSchG). Dürfen Arbeitnehmer, die sich wegen der Hitze unwohl fühlen, nach Hause gehen? Ja, wer wegen der Hitze zum Beispiel Kreislaufprobleme bekommt, der darf - wie bei jeder anderen Erkrankung auch - nach Hause gehen. Der Arbeitgeber kann jedoch ein ärztliches Attest verlangen. [mehr-zum-thema] Wie sieht es mit dem Hitzeschutz im Homeoffice aus? Zwar achten viele Unternehmer penibel auf den Arbeitsschutz im Betrieb, doch im Homeoffice sieht es anders aus. Viele Arbeitgeber wissen nicht, ob sie den Arbeitsschutz beim Mitarbeiter zuhause kontrollieren dürfen – oder müssen. Die Antwort fällt juristisch aus: Es kommt darauf an. Der Gesetzgeber hat das Homeoffice in der Arbeitsstättenverordnung nicht wirklich definiert, in dem Regelwerk ist von "Telearbeitsplätzen" die Rede. Ein Telearbeitsplatz liegt immer dann vor, wenn Arbeitgeber und Mitarbeiter eine formale Vereinbarung über das Homeoffice geschlossen haben und der Arbeitsplatz vom Arbeitgeber eingerichtet und ausgestattet wurde (§ 2 Absatz 7 ArbStättV). In diesem Fall gelten dieselben Regeln wie für einen Arbeitsplatz im Betrieb. Der Unternehmer muss sich also theoretisch beim Mitarbeiter zuhause davon überzeugen, dass der Hitzeschutz am Arbeitsplatz sichergestellt ist. Dafür muss er die Wohnung oder das Haus betreten können. So ein Betretungsrecht kann in der Homeoffice-Vereinbarung geregelt werden, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer abschließen. Anders ist es, wenn Mitarbeiter nur ab und zu im Homeoffice arbeitet. Der provisorisch am Küchentisch aufgeschlagene Laptop ist kein Telearbeitsplatz im Sinne des Gesetzes - mit der Folge, dass Arbeitsstättenverordnung und ASR nicht gelten. Es handelt sich dann vielmehr um einen mobilen Arbeitsplatz. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer selbstständig sein Homeoffice von der Temperatur her so halten, dass er dort arbeiten kann. "Der Arbeitgeber ist aber über seine Fürsorgepflicht und die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes gehalten, die Mitarbeiter im Hitzeschutz zu unterweisen", sagt Jörn Kuhn, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Oppenhoff in Frankfurt. Das könnten etwa Empfehlungen sein, viel zu trinken und öfter kurze Pausen zu machen. Eine Kontrollpflicht habe der Arbeitgeber aber nicht, sagt Kuhn, die Unterweisung müsse in solchen Fällen reichen. "In der Regel hat der Arbeitgeber auch gar keine Rechtsgrundlage, um die Wohnung zu betreten." Was ist, wenn Mitarbeiter bei Hitze im Freien arbeiten? Dann kann es für sie gefährlich werden. Denn insbesondere bei schwerer körperlicher Arbeit – beispielsweise auf Baustellen – drohen Sonnenstich oder ein Hitzschlag, im schlimmsten Fall sogar der Tod. In den vergangenen Jahren habe es mehrere Hitzetote auf Baustellen gegeben, sagt Frank Werner, stellvertretender Präventionsleiter der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). „Das ist eine sehr große Gefahr, auch für Menschen, die sich gesund fühlen.“ Chefs sollten deshalb auf Warnsignale und Symptome achten, die auf Hitzeerkrankungen hindeuten, und im Ernstfall schnell handeln. Arbeitgebern rät der Präventionsexperte, frühzeitig Vorkehrungen zu treffen, wenn Hitzetage angekündigt sind, spätestens jedoch, wenn die Temperaturen auf 26 Grad Celsius oder mehr steigen. Um die Mitarbeiter zu schützen, könnten Chefs beispielsweise ein Sonnensegel über die Arbeitsplätze im Freien spannen oder einen Pavillon aufbauen. Sei das nicht möglich, sollten Vorgesetzte die Arbeit so organisieren, dass Mitarbeiter in der Mittagshitze im Schatten arbeiten und leichtere Aufgaben erledigen. Enorm wichtig sei außerdem, viel zu trinken. Ein guter Chef spendiere seinen Mitarbeitern eine Kiste Wasser, auch wenn er nicht immer dazu verpflichtet sei, sagt Werner. Arbeitnehmern, die ständig im Freien arbeiten, droht auch Gefahr durch UV-Strahlen. Besonders leichte, dicht gewebte Baumwollkleidung biete einen guten Schutz vor der Strahlung, sagt Werner. Sie sollte neben dem Oberkörper möglichst auch die Arme und Beine komplett bedecken. Ratsam sei außerdem, eine Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor von mindestens 30 zu verwenden. Mehr zur Gefahr durch UV-Strahlung: Sonnenschutz am Arbeitsplatz: Wie Arbeitgeber ihre Mitarbeiter vor der Sonne schützen müssen Gibt es Zuschüsse für Schutzhelme und Sonnenbrillen? Für Maßnahmen zum Arbeitsschutz können Arbeitgeber Zuschüsse bekommen. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) beispielsweise unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen mit bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten. Etwa, wenn sie spezielle UV-Schutzkleidung für die Beschäftigten bereitstellen. Aber auch UV-Schutzbrillen und Kühlkleidung werden gefördert, ebenso wie genormte Schutzhelme mit Nackenschutz. Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Hitzefrei? Selbst bei hochsommerlichen Temperaturen haben Arbeitnehmer – anders als Schüler – keinen Anspruch auf Hitzefrei. „Sie dürfen auch nicht einfach die Arbeit niederlegen, wenn es zu heiß wird“, sagt Arbeitsrechtlerin Kathrin Bürger. Das gilt selbst dann, wenn die Raumtemperatur auf mehr als 35 Grad Celsius steigt. Schließlich können Chefs ihre Mitarbeiter beispielsweise auch in ein kühleres Büro setzen – sofern es eins gibt. Mal abgesehen davon: Schwitzende Mitarbeiter sind unkonzentriert und arbeiten weniger produktiv. Gute Chefs drücken daher bei großer Hitze auch mal ein Auge zu und lassen ihre Angestellten ein bisschen früher Feierabend machen – auch ohne Recht auf Hitzefrei. Wenn die Temperaturen unerträglich werden, können Arbeitgeber auch anordnen, dass die Mitarbeiter kürzer arbeiten und dafür zum Beispiel Überstunden abbauen. Betriebe aus dem Dachdecker-Handwerk haben außerdem die Möglichkeit ein von der Branche durch Umlage finanziertes Ausfallgeld zu beantragen, wenn aufgrund der Hitze nicht mehr gearbeitet werden kann. Unter bestimmten Umständen kann der Arbeitgeber auch – unter Anrechnung auf die Urlaubsdauer – Betriebsferien anordnen. Mehr dazu hier: Betriebsferien: Kann der Arbeitgeber Zwangsurlaub anordnen? Können Betriebe auch selbst regeln, ab wann es Hitzefrei gibt? Ja. Arbeitgeber und Betriebsrat können in einer Betriebsvereinbarung festlegen, wann der Arbeitgeber bei Hitze den Mitarbeitern freigeben und welche Maßnahmen er vorher ergreifen muss. Der Betriebsrat darf nämlich laut Betriebsverfassungsgesetz mitreden, wenn es um die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und allgemein den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter geht. Mehr zum Thema lesen Sie hier: Vertrag mit dem Betriebsrat: Diese Streitthemen können Sie in einer Betriebsvereinbarung regeln  Hitzefrei an Schulen – Freistellung für die Eltern? Bekommen Kinder in der Schule Hitzefrei, müssen berufstätige Eltern die Betreuung neu organisieren. In diesem Fall muss der Arbeitgeber Mitarbeiter mit Kindern unbezahlt freistellen. Das gilt allerdings nur, wenn die Eltern darum bitten, keine andere Betreuung finden konnten und die Entscheidung für Hitzefrei von den Schulen kurzfristig getroffen wurde.