Sonnenschutz am Arbeitsplatz
Achtung UV-Strahlen! So müssen Arbeitgeber für Sonnenschutz sorgen

Zu viel Sonne erhöht das Hautkrebsrisiko. Deshalb müssen Arbeitgeber ausreichend Sonnenschutz am Arbeitsplatz gewährleisten. Für wen die Regeln gelten und was zu tun ist.

Aktualisiert am 30. Juni 2026, 09:43 Uhr, von Peter Neitzsch, Wirtschaftsredakteur

Eine Sonnenbrille mit dunklen Gläsern und gelber Fassung vor türisblauem Hintergrund.
Sonnenbrillen für alle? Im Freien müssen Chefs in Sachen Sonnenschutz am Arbeitsplatz schon mehr unternehmen.
© Suraphol Thipsombutwong / EyeEm / Getty Images

Ein Sonnenbrand bei der Arbeit? Schmerzhaft! Noch schlimmer können aber die Langzeitfolgen durch UV-Strahlen sein. Je häufiger jemand der Sonne ausgesetzt ist, desto höher ist das Risiko einer Zellschädigung und Erkrankung wie Hautkrebs. „Die Belastung mit natürlichen UV-Strahlen ist eine Gefährdung, die lange Zeit unterschätzt wurde“, sagt Jörg Feldmann, Pressereferent der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Erst 2015 wurden krankhafte Hautveränderungen wie Karzinome in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Seit 2019 haben Mitarbeiter Anspruch auf Sonnenschutz am Arbeitsplatz.

Sonnenschutz für Mitarbeiter: Wann Arbeitgeber aktiv werden müssen

Handeln müssen vor allem Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Mitarbeitende regelmäßig im Freien arbeiten. In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die Rede von „Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr am Tag“.

Der Hintergrund: Bauarbeiter oder Landschaftsgärtner haben eine bis zu dreimal höhere Belastung mit UV-Strahlung als Angestellte im Büro. „Entscheidend ist die Jahresdosis, die aufgenommen wird“, sagt Feldmann. Ein erhöhtes Risiko haben etwa auch Beschäftigte im Transportgewerbe, die ausliefern und daher unter freiem Himmel arbeiten.

Im Büro muss der Arbeitgeber dagegen keine besonderen Maßnahmen ergreifen. „Eine UV-Lichtschutzfolie an den Fenstern oder ein anderer Blendschutz ist nicht nötig.“

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Was müssen Arbeitgeber konkret für den Sonnenschutz am Arbeitsplatz tun?

1. Mitarbeiter aufklären

Um sich wirksam vor UV-Strahlung zu schützen, müssen Angestellte die Gefahren kennen. „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter über Schutzmaßnahmen aufzuklären und auch auf deren Einhaltung zu achten“, erklärt Feldmann.

Auf einer Baustelle könnte das bedeuten, dass man einen Arbeiter mit nacktem Oberkörper auffordert, etwas überzuziehen. Wie Arbeitgeber über die Gefahren aufklären, bleibt ihnen überlassen.

2. Vorsorge anbieten

Zu den Pflichten gehört auch, Teammitgliedern, die intensiver UV-Belastung ausgesetzt sind, eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Das kann beispielsweise ein Hautkrebsscreening sein. Je früher ein Karzinom erkannt wird, desto besser lässt es sich behandeln.

Die Untersuchung erfolgt bei einem zugelassenen Arbeitsmediziner und wird in der Regel über den Betrieb abgerechnet. „Unternehmer sollten sich bei der Berufsgenossenschaft erkundigen, welche Betriebsärzte in der Region zugelassen sind, um dann einen Termin auszumachen“, so Feldmann.

3. Schutzmaßnahmen ergreifen

Arbeitgeber müssen auch Maßnahmen ergreifen, um ihre Mitarbeiter vor zu viel UV-Licht zu schützen. Man unterscheidet zwischen technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen:

  • Technische Maßnahmen: „Unter die technischen Lösungen fallen alle Maßnahmen, die für zusätzlichen Schatten sorgen, zum Beispiel ein Sonnensegel“, erläutert Feldmann. Pflastern Arbeiterinnen und Arbeiter beispielsweise einen kleinen Bereich im Freien, könnten sie ein vom Arbeitgeber gestelltes Sonnensegel über sich aufspannen – oder unter einem mobilen Pavillon arbeiten. Das verringert die direkte UV-Strahlung und damit das Erkrankungsrisiko der Mitarbeiter. Gleiches gilt zum Beispiel für Arbeitskleidung, die der Arbeitgeber stellt: Sie sollte die Haut abdecken und so vor Sonnenbrand schützen.
  • Organisatorische Maßnahmen: Auch in der Betriebsorganisation lassen sich Dinge verändern. So kann der Unternehmer oder die Unternehmerin Arbeitszeiten anders organisieren: Bestimmte Arbeiten im Freien sollte man nicht in die Mittagszeit legen. Wann die UV-Strahlung besonders hoch ist, verrät der UV-Index des Bundesamts für Strahlenschutz.
  • Persönliche Maßnahmen: Zu den persönlichen Maßnahmen zählt alles, was der Mitarbeiter selbst tun kann. Sinnvoll sei zum Beispiel lange Kleidung und eine Kopfbedeckung mit Nackenschutz. Spezielle UV-Schutzkleidung sei hierzulande aber nicht nötig, sagt Feldmann.

Muss der Arbeitgeber Sonnencreme stellen?

Zu den typischen Anti-Sonnenbrand-Maßnahmen gehört Sonnencreme. Im Urlaub denkt man daran, bei der Arbeit eher weniger. „Der Arbeitgeber kann Sonnencreme zur Verfügung stellen, bei der sich Mitarbeiter bedienen können“, sagt Feldmann. Eine Pflicht dazu besteht aber nicht.

Wo ist der Anspruch auf Sonnenschutz am Arbeitsplatz geregelt?

Der Anspruch auf Sonnenschutz am Arbeitsplatz geht zurück auf eine Novelle der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, die 2019 in Kraft getreten ist. Die Änderung soll die Gefahren durch natürliche UV-Strahlung begrenzen.

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