Gesetzesänderungen im April 2024
Das gilt jetzt für Unternehmen, Selbstständige und Verbraucher

Ob Wachstumschancengesetz oder Cannabisgesetz – einige Gesetzesänderungen und neue Gesetze waren hoch umstritten. Im April 2024 treten sie und weitere in Kraft. Das sind alle wichtigen Neuerungen.

, von

Diese Gesetzesänderungen gibt es im April 2024
© impulse

Gesetzesänderungen im April 2024 für Unternehmen

Wachstumschancengesetz

Lange gab es Streit zwischen Union und Ampelkoalition über das Wachstumschancengesetz – nun hat auch der Bundesrat zugestimmt und das Gesetz kann voraussichtlich Anfang April in Kraft treten. Es soll Unternehmen um insgesamt 3,2 Milliarden Euro entlasten. Einige Änderungen gelten bereits rückwirkend zum 1. Januar 2024.

Auf Vorschlag des durch den Bundesrat einberufenen Vermittlungsausschusses wurden zahlreiche Änderungen am Gesetz vorgenommen, darunter:

  • Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent,
  • Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für 9 Monate,
  • auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer)
  • Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.

Das Gesetz wurde im Vermittlungsausschuss allerdings auch ziemlich gerupft: Die ursprünglich von Christian Lindners (FDP) Bundesfinanzministerium vorgelegte Version des Gesetzes war wesentlich umfangreicher als die nun verabschiedete. Der Entwurf sah fast 50 steuerpolitische Maßnahmen vor und ein Gesamtvolumen von rund sieben Milliarden Euro.

Mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes wird auch die E-Rechnung für Unternehmen im B2B verpflichtend – allerdings erst ab 2025.

Was das für Ihr Unternehmen bedeutet und was Sie jetzt schon tun müssen, lesen Sie hier: E-Rechnung wird Pflicht: Was Unternehmen jetzt zur elektronischen Rechnung wissen müssen

Qualifizierungsgeld für Angestellte

Ab dem 1. April 2024 April gibt es eine neue Lohnersatzleistung: das Qualifizierungsgeld. Es ist an das Kurzarbeitergeld angelehnt und soll ebenso wie dieses Arbeitslosigkeit verhindern. Im Fokus stehen Betriebe, die unter dem Strukturwandel leiden und kurz davorstehen, Mitarbeitende zu entlassen. Diese können Beschäftigte auf Kosten der Agentur für Arbeit weiterbilden lassen, um sie auf einer zukunftssicheren Stelle im Betrieb weiter zu beschäftigen.

Mehr zum Qualifizierungsgeld lesen Sie hier: Gesetzesänderungen 2024: Neue Gesetze im Überblick

Mindestlohnerhöhung für einige Berufsgruppen

Für Maler- und Lackierergesellen gilt ab dem 1. April 2024 ein neuer Mindestlohn: Zukünftig erhalten sie mindestens 15 Euro pro Stunde. Ungelernten Arbeitskräften aus diesem Bereich stehen mindestens 13 Euro Bruttolohn pro Stunde zu.

Auch Sicherheitskräften an Flughäfen in Bayern (ausgenommen Flughafen München), Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit bestandener behördlicher Prüfung zur Luftsicherheitskontrollkraft müssen Unternehmen mehr zahlen: Ab April gilt für sie ein Mindestlohn von 18,32 Euro. Alle anderen angestellten Sicherheitskräfte müssen ab April mindestens 16,95 Euro verdienen.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung zugestimmt. Damit kann das Gesetz nun voraussichtlich Anfang April in Kraft treten. Das Gesetz enthält beispielsweise Vorgaben für Schadensfreiheitsrabatte der Versicherer. Zudem wird zukünftig ein Insolvenzfonds Verkehrsopfer auch bei Zahlungsunfähigkeit des Kfz-Versicherers absichern.

Gut für Unternehmen: Der Vermittlungsausschuss schlug in seiner Sitzung am 21. Februar 2024 vor, auf die Versicherungspflicht für zulassungsfreie Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h zu verzichten. Diese ist nun nicht mehr Teil des Gesetzes.

In eigener Sache
Machen ist wie wollen, nur krasser
Machen ist wie wollen, nur krasser
Die impulse-Mitgliedschaft - Rückenwind für Unternehmerinnen und Unternehmer

Gesetzesänderungen im April 2024 für Selbstständige und Angestellte

Elterngeld für Selbstständige und Angestellte

Paare mit einem Jahreseinkommen über 200.000 Euro haben ab dem 1. April 2024 keinen Anspruch auf Elterngeld mehr, Alleinerziehende müssen bei 150.000 Euro zu versteuerndem Einkommen darauf verzichten.

Bei den Partnermonaten verlieren Paare außerdem Flexibilität: Pausiert auch der Partner, gibt es zwar weiterhin zwei Monate Elterngeld mehr, so dass statt 12 insgesamt 14 Monate Elterngeld fließen. Allerdings sind die Eltern in der Aufteilung in Zukunft nicht mehr frei: Während sie bislang zwei Monate gemeinsam zuhause bleiben konnten, dürfen sie das Elterngeld künftig nur noch für einen Monat zeitgleich beziehen. Der Rest muss getrennt genommen werden.

Mehr zum Thema: Elterngeld für Selbständige: Das sollten Sie wissen

Mobilitätszuschuss für Azubis

Auszubildende, deren Betrieb weit von zu Hause entfernt ist, können ab dem 1. April 2024 einen Mobilitätszuschuss erhalten. Pro Monat bezahlt der Staat im ersten Ausbildungsjahr zwei Familienheimfahrten.

Berufsorientierungspraktikum

Ab dem 1. April 2024 fördert der Staat Berufsorientierungspraktika. Bei kurzen, auch überregionalen Praktika übernimmt er Fahrt- und Unterkunftskosten.

Gesetzesänderungen im April 2024 für Verbraucher

Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme

Auf Gas und Fernwärme wird vom 1. April an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig. Zur Entlastung von Verbrauchern galt vorübergehend ein Satz von sieben Prozent.

Cannabisgesetz

Am 1. April 2024 tritt das Cannabisgesetz in Kraft. Damit wird der kontrollierte Anbau und Konsum von Cannabis teilweise legalisiert. Ab dem 1. April ist folgendes erlaubt:

  • Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen und in der Wohnung aufbewahren.
  • Sie dürfen bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis in der Öffentlichkeit mit sich tragen.
  • Sie dürfen bis zu drei Cannabispflanzen privat anbauen.

Das Gesetz betrifft auch Regelungen am Arbeitsplatz. „Da der Konsum von Cannabis grundsätzlich legalisiert ist, dürften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer theoretisch auch in ihrer Pause kiffen“, sagt Michael Fuhlrott, Professor für Arbeitsrecht an der Hochschule Fresenius in Hamburg.

Was Unternehmen regeln sollten, lesen Sie hier: Cannabisgesetz und Arbeitsrecht: Was Arbeitgeber wissen sollten

In eigener Sache
Machen ist wie wollen, nur krasser
Machen ist wie wollen, nur krasser
Die impulse-Mitgliedschaft - Rückenwind für Unternehmerinnen und Unternehmer
Gesetzesänderungen im April 2024 für Unternehmen Wachstumschancengesetz Lange gab es Streit zwischen Union und Ampelkoalition über das Wachstumschancengesetz - nun hat auch der Bundesrat zugestimmt und das Gesetz kann voraussichtlich Anfang April in Kraft treten. Es soll Unternehmen um insgesamt 3,2 Milliarden Euro entlasten. Einige Änderungen gelten bereits rückwirkend zum 1. Januar 2024. Auf Vorschlag des durch den Bundesrat einberufenen Vermittlungsausschusses wurden zahlreiche Änderungen am Gesetz vorgenommen, darunter: Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent, Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für 9 Monate, auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer) Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung. Das Gesetz wurde im Vermittlungsausschuss allerdings auch ziemlich gerupft: Die ursprünglich von Christian Lindners (FDP) Bundesfinanzministerium vorgelegte Version des Gesetzes war wesentlich umfangreicher als die nun verabschiedete. Der Entwurf sah fast 50 steuerpolitische Maßnahmen vor und ein Gesamtvolumen von rund sieben Milliarden Euro. Mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes wird auch die E-Rechnung für Unternehmen im B2B verpflichtend - allerdings erst ab 2025. Was das für Ihr Unternehmen bedeutet und was Sie jetzt schon tun müssen, lesen Sie hier: E-Rechnung wird Pflicht: Was Unternehmen jetzt zur elektronischen Rechnung wissen müssen Qualifizierungsgeld für Angestellte Ab dem 1. April 2024 April gibt es eine neue Lohnersatzleistung: das Qualifizierungsgeld. Es ist an das Kurzarbeitergeld angelehnt und soll ebenso wie dieses Arbeitslosigkeit verhindern. Im Fokus stehen Betriebe, die unter dem Strukturwandel leiden und kurz davorstehen, Mitarbeitende zu entlassen. Diese können Beschäftigte auf Kosten der Agentur für Arbeit weiterbilden lassen, um sie auf einer zukunftssicheren Stelle im Betrieb weiter zu beschäftigen. Mehr zum Qualifizierungsgeld lesen Sie hier: Gesetzesänderungen 2024: Neue Gesetze im Überblick Mindestlohnerhöhung für einige Berufsgruppen Für Maler- und Lackierergesellen gilt ab dem 1. April 2024 ein neuer Mindestlohn: Zukünftig erhalten sie mindestens 15 Euro pro Stunde. Ungelernten Arbeitskräften aus diesem Bereich stehen mindestens 13 Euro Bruttolohn pro Stunde zu. Auch Sicherheitskräften an Flughäfen in Bayern (ausgenommen Flughafen München), Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit bestandener behördlicher Prüfung zur Luftsicherheitskontrollkraft müssen Unternehmen mehr zahlen: Ab April gilt für sie ein Mindestlohn von 18,32 Euro. Alle anderen angestellten Sicherheitskräfte müssen ab April mindestens 16,95 Euro verdienen. [mehr-zum-thema] Kfz-Haftpflichtversicherung Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung zugestimmt. Damit kann das Gesetz nun voraussichtlich Anfang April in Kraft treten. Das Gesetz enthält beispielsweise Vorgaben für Schadensfreiheitsrabatte der Versicherer. Zudem wird zukünftig ein Insolvenzfonds Verkehrsopfer auch bei Zahlungsunfähigkeit des Kfz-Versicherers absichern. Gut für Unternehmen: Der Vermittlungsausschuss schlug in seiner Sitzung am 21. Februar 2024 vor, auf die Versicherungspflicht für zulassungsfreie Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h zu verzichten. Diese ist nun nicht mehr Teil des Gesetzes. Gesetzesänderungen im April 2024 für Selbstständige und Angestellte Elterngeld für Selbstständige und Angestellte Paare mit einem Jahreseinkommen über 200.000 Euro haben ab dem 1. April 2024 keinen Anspruch auf Elterngeld mehr, Alleinerziehende müssen bei 150.000 Euro zu versteuerndem Einkommen darauf verzichten. Bei den Partnermonaten verlieren Paare außerdem Flexibilität: Pausiert auch der Partner, gibt es zwar weiterhin zwei Monate Elterngeld mehr, so dass statt 12 insgesamt 14 Monate Elterngeld fließen. Allerdings sind die Eltern in der Aufteilung in Zukunft nicht mehr frei: Während sie bislang zwei Monate gemeinsam zuhause bleiben konnten, dürfen sie das Elterngeld künftig nur noch für einen Monat zeitgleich beziehen. Der Rest muss getrennt genommen werden. Mehr zum Thema: Elterngeld für Selbständige: Das sollten Sie wissen Mobilitätszuschuss für Azubis Auszubildende, deren Betrieb weit von zu Hause entfernt ist, können ab dem 1. April 2024 einen Mobilitätszuschuss erhalten. Pro Monat bezahlt der Staat im ersten Ausbildungsjahr zwei Familienheimfahrten. Berufsorientierungspraktikum Ab dem 1. April 2024 fördert der Staat Berufsorientierungspraktika. Bei kurzen, auch überregionalen Praktika übernimmt er Fahrt- und Unterkunftskosten. Gesetzesänderungen im April 2024 für Verbraucher Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme Auf Gas und Fernwärme wird vom 1. April an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig. Zur Entlastung von Verbrauchern galt vorübergehend ein Satz von sieben Prozent. Cannabisgesetz Am 1. April 2024 tritt das Cannabisgesetz in Kraft. Damit wird der kontrollierte Anbau und Konsum von Cannabis teilweise legalisiert. Ab dem 1. April ist folgendes erlaubt: Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen und in der Wohnung aufbewahren. Sie dürfen bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis in der Öffentlichkeit mit sich tragen. Sie dürfen bis zu drei Cannabispflanzen privat anbauen. Das Gesetz betrifft auch Regelungen am Arbeitsplatz. „Da der Konsum von Cannabis grundsätzlich legalisiert ist, dürften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer theoretisch auch in ihrer Pause kiffen“, sagt Michael Fuhlrott, Professor für Arbeitsrecht an der Hochschule Fresenius in Hamburg. Was Unternehmen regeln sollten, lesen Sie hier: Cannabisgesetz und Arbeitsrecht: Was Arbeitgeber wissen sollten
Mehr lesen über