Arbeitszeitgesetz Was gehört zur bezahlten Arbeitszeit?

Eine kurze Kaffeepause, Rauchen, Aufräumen nach Ladenschluss oder eine Dienstreise: Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind unsicher, was genau zur bezahlten Arbeitszeit gehört. Das gilt.

Bezahlte Arbeitszeit

© Andrei Metelev / iStock / Getty Images Plus / Getty Images

Gehört es zur Arbeitszeit, wenn man nach Ladenschluss noch eben schnell durchsaugt, obwohl die Schicht bereits zu Ende ist?

Gilt es als Arbeitszeit, wenn der Mitarbeiter eine Zigarette raucht, einen Kaffee kocht oder zur Toilette geht?

Muss der Chef es bezahlen, wenn der Mitarbeiter vor Dienstbeginn noch die Arbeitskleidung anlegt?

Nicht immer ist Chefs und Mitarbeitern klar, welche Tätigkeit noch als Arbeit gilt und bezahlt werden muss.

Das gehört zur Arbeitszeit:

Rüstzeit

Den PC hochfahren, das Einrichten der Maschine und auch das Ausschalten der Geräte gehören zur Arbeitszeit. Diese Rüstzeit ist erforderlich, um die vom Arbeitgeber vorgegebenen Aufgaben ausführen zu können – und müssen somit vergütet werden. Schließlich könnte ein IT-Mitarbeiter ohne funktionsfähigen Computer nicht arbeiten.

Auch das An- und Ausziehen von Arbeitskleidung wird manchmal als Rüstzeit bezeichnet. Was für die Umkleidezeit gilt, lesen Sie weiter unten.

Zur Person

alexander birkhahn
Dr. Alexander Birkhahn ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Geschäftsführender Gesellschafter bei Dornbach in Koblenz. Die Dornbach Gruppe bietet an 20 Standorten Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Unternehmensberatung an und betreut vorwiegend mittelständische Unternehmen aus ganz Deutschland.

Aufräumen nach Ladenschluss

Gerade im Einzelhandel, in Werkstätten und in der Gastronomie kommt es vor, dass Mitarbeiter nach Ladenschluss noch aufräumen oder saubermachen. „Da das Aufräumen auf Veranlassung des Arbeitgebers erfolgt, gehört die Arbeit zur Arbeitszeit“, erklärt Alexander Birkhahn, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Auch wenn die eigentliche Schicht nur bis Ladenschluss geht, muss die zusätzliche Zeit vergütet werden.

So verhält es sich auch mit Nacharbeit. Ein Beispiel: Wenn ein Geschäft um 20 Uhr schließt, ein Kunde aber noch bis 20:15 Uhr im Laden ist, muss der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter diese zusätzliche Viertelstunde vergüten. „Man kann davon ausgehen, dass alles, was im betrieblichen Interesse noch gemacht wird, Arbeitszeit ist“, so Birkhahn.

Kurze Ruhepausen

Kurz einen Kaffee holen, eine Bildschirmpause oder eine schnelle Dehnübung für den verspannten Nacken machen: „Streng genommen gehört das nicht zur Arbeitszeit und ist eine Pause“, sagt Alexander Birkhahn. Doch in der Praxis werden solche Kurzpausen von bis zu 5 Minuten oftmals vom Arbeitgeber geduldet.

Wer will, dass seine Mitarbeiter sich wirklich nur in der gesetzlichen Pause einen Kaffee holen, oder eine zu lange Kaffeepause vermeiden will, kann dies im Vertrag festlegen:

  • Wenn Kurzpausen erlaubt sind, kann der Arbeitgeber eine vorgegeben Zeit im Vertrag festhalten: „Dem Arbeitnehmer ist es erlaubt, eine maximale Kaffeepause von zehn Minuten während der Arbeitszeit zu machen. Die zehn Minuten können über den Tag aufgeteilt werden.“
  • Kurzpausen sind nicht erlaubt: „Dem Arbeitnehmer ist es untersagt, während der Arbeitszeit Kaffee zu holen oder Dehnübungen machen. Diese Aktivitäten müssen in die geregelten Pausen verlegt werden.“

Werden Kurzpausen ohne Erwähnung im Vertrag geduldet, aber dem Arbeitsgeber fällt auf, dass der Mitarbeiter drei oder vier mal in der Stunde eine Kaffeepause einlegt, ist eine Abmahnung erlaubt. „Ich würde ihn aber erst darauf hinweisen, dass es zu viel und eine Verletzung der Arbeitspflicht ist“, sagt Birkhahn. Ob drei Kaffeepausen in der Stunde zu viel sind, müsse allerdings jeder Arbeitgeber für sich selbst entscheiden.

Mehr dazu: Abmahnungsgründe: Die häufigsten Fehlverhalten im Überblick

Außendienstmitarbeiter

Außendienstmitarbeiter sind ständig zu Kunden unterwegs, die Reisetätigkeit gehört zu ihrer Vertragspflicht (Paragraf 611, Absatz 1 BGB). Dementsprechend müssen Arbeitsgeber ihnen die Fahrtzeit bezahlen. Es zählen dabei nicht nur die Fahrten zwischen den einzelnen Kunden als vergütete Arbeitszeit, sondern auch die erste und letzte Fahrt von zu Hause zum Kunden und zurück. Das gleiche gilt im Übrigen auch für Kraftfahrer und Vertreter.

Ist der Hauptarbeitsplatz allerdings auf dem Firmensitz und der Mitarbeiter betreut nur gelegentlich Kunden außer Haus, so zählt die Fahrt von zu Hause zum Kunden nicht zur Arbeitszeit.

Bereitschaftsdienst

Beim Bereitschaftsdienst muss sich der Arbeitnehmer im Betrieb oder in unmittelbarer Nähe aufhalten, um bei Bedarf den Dienst sofort aufzunehmen. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Jahr 2000 ist der Bereitschaftsdienst im Sinne des europäischen Arbeitszeitrechts Arbeitszeit (Rs C-303/98). 2004 wurde diesbezüglich auch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geändert.

Da der Bereitschaftsdienst als volle Arbeitszeit gilt, muss diese Zeit auch bezahlt werden. Da der Dienst aber normalerweise mit einer weniger anstrengenden Belastung des Arbeitnehmers verbunden ist, muss dieser nicht im gleichen Umfang wie die restliche Arbeitszeit vergütet werden. Denn die Richtlinie, die den Bereitschaftsdienst zur Arbeitszeit zählt, zielt in erste Linie auf den Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers ab und nicht auf die Vergütung der Arbeit. Arbeitgebern ist es erlaubt, in Arbeits- und Tarifverträgen einen geringeren Stundenlohn für die Zeit im Bereitschaftsdienst festzulegen – allerdings muss dieser der Höhe des Mindestlohns betragen.

Dienstreisen

Fällt die Dienstreisezeit in die regelmäßige Arbeitszeit, so zählt die Reisezeit als Arbeitszeit und wird vergütet. Wie sieht es aber aus, wenn die Dienstreise außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit ansteht? Diese Frage ist im Arbeitszeitgesetz und in der europäischen Arbeitszeitrichtlinie geregelt.

Ob die Reisezeit zur Arbeitszeit gehört, ist vor allem davon abhängig, ob der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern verlangt, während des Reisezeit zu arbeiten, zum Beispiel E-Mails zu beantworten. Ist dies der Fall, dann gilt die Reisezeit als Arbeitszeit. Autofahren gilt für den Fahrer übrigens bei Dienstreisen immer als Arbeitszeit. Kann der Mitarbeiter im Zug schlafen oder lesen, dann gilt die Reisezeit nicht als Arbeitszeit – obwohl die Reise nur aufgrund der Arbeit angetreten wurde.

Mehr zum Thema Dienstreisen lesen Sie in unserem Artikel Dienstreise und Arbeitszeit: Was bei Geschäftsreisen zur bezahlten Arbeitszeit zählt

Achtung Mindestlohn!

Wird ein Mitarbeiter mit einem Stundenlohn bezahlt, tritt für die Zeit der Reise das Mindestlohngesetz in Kraft. Ein Beispiel: Ein Monteur verdient 20 Euro in der Stunde. Fährt dieser auf Dienstreise, muss der Arbeitgeber nur während der Ausübung der regulären Arbeit die 20 Euro zahlen. Aber: Für die Zeit der Fahrt, egal ob mit Auto, Bus oder Bahn, muss der Arbeitgeber den Mindestlohn von aktuell 9,60 Euro (Stand August 2021) zahlen. Die Zeit vor Ort oder im Hotel ist allerdings Freizeit und muss – wenn nicht anders im Vertrag geregelt – nicht vergütet werden.

Für Dienstreisen können auch Pauschalen gezahlt werden. Allerdings muss bei einer genauen Umrechnung die Vergütung dem Mindestlohn entsprechen – egal ob bei Stundenlohn oder Monatsgehalt.

Das gehört nicht zur Arbeitszeit:

Mittagspause

Während der Mittagspause leisten Arbeitnehmer keine Arbeit, deswegen werden sie auch nicht bezahlt, sagt Alexander Birkhahn.

Statt Pause zu machen einfach durchzuarbeiten, geht übrigens nicht. Denn Paragraf 4 des ArbZG schreibt vor, dass Arbeitnehmer regelmäßig Pausen machen müssen:

  • ab sechs Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Pause
  • ab neun Stunden Arbeit mindestens 45 Minuten Pause

Mehr dazu: Pausenzeiten: Wann Arbeitnehmern Arbeitspausen zustehen

Zigarettenpausen

Während der Toilettengang ein natürliches Bedürfnis ist und daher von jedem Arbeitgeber geduldet und bezahlt werden muss, sorgen Raucherpausen immer wieder für Ärger. „Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Zigarettenpausen zu bezahlen, sofern er diese dem Mitarbeiter vorab eindeutig untersagt hat.“ Der Chef kann also verlangen, dass die Mitarbeiter die Arbeitszeit nachholen. Er kann das Rauchem am Arbeitsplatz im Übrigen auch ganz verbieten.

Rufbereitschaft

Während einer Rufbereitschaft muss der Mitarbeiter nicht am Arbeitsplatz sein. Er muss sich in der Regel in einem vereinbarten Gebiet aufhalten und ständig per Telefon oder Pager erreichbar sein. Anders als beim Bereitschaftsdienst ist die Rufbereitschaft keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und der europäischen Arbeitszeitrichtlinien; und muss demnach auch nicht vergütet werden. Nach Paragraf 5 des ArbZ gilt die Rufbereitschaft als Ruhezeit. Oft einigen sich Arbeitgeber und -nehmer aber auf im Vertrag festgehaltene Rufsbereitschaftszulagen.

Erst wenn der Mitarbeiter zur Arbeitsleistung aufgefordert wird (inklusive Fahrtzeit), hat er einen Anspruch auf die vertragliche oder tarifliche Vergütung. Dann werden übrigens auch Sonn- und Feiertagszuschläge fällig.

Weiter Infos: Rufbereitschaft: Regeln zu Vergütung und Arbeitszeit

Hin- und Rückweg zur Arbeit

Die sogenannten Wegezeiten gehören nicht zur Arbeitszeit und werden entsprechend nicht bezahlt.

Ein- oder Ausstand feiern

Die Willkommens- oder Abschiedsfeier eines Mitarbeiters gehört nach dem ArbZ nicht zur vergüteten Arbeitszeit. Diese Zeit ist eine kommunikative Pause. Da aber oftmals über die Arbeit geredet wird, dulden viele Chefs solche Feierlichkeiten während der Arbeitszeit.

Was Sie tun können, wenn ein Mitarbeiter bei seinen Pausen und Arbeitszeiten schummelt: Arbeitszeitbetrug: Wann Arbeitgeber fristlos kündigen können

Hier gibt es Sonderregelungen:

Arbeitskleidung an- und ausziehen

Oft zweifeln Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ob das An- und Ausziehen vorgeschriebener Arbeitskleidung zur Arbeitszeit gehört. Diese Unsicherheit geht auch darauf zurück, dass die Rechtssprechung hier eine Kehrtwende vollzogen hat. Lange galt das Umziehen nicht grundsätzlich als vergütungspflichtig. 2012 entschied das Bundesarbeitsgericht aber, dass ein Arbeitgeber, der eine bestimmte Arbeitskleidung vorschreibt, die Umkleidezeit bezahlen muss (Az.: 5 AZR 678/11).

Dies gilt jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • Der Mitarbeiter muss die Arbeitsbekleidung bereits bei Schichtbeginn tragen.
  • Der Mitarbeiter darf sich nicht bereits zu Hause umziehen (häufig bei Uniformen der Fall).
  • Es gibt keine vertraglichen oder tarifvertraglichen Vereinbarungen, dass das Umziehen schon mit der Vergütung abgegolten ist.

Einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen zufolge müssen Arbeitgeber außerdem das An- und Ausziehen von Schutzkleidung/Sicherheitskleidung bezahlen, auch wenn Mitarbeiter diese theoretisch schon zu Hause anziehen können. Die Richter entschieden hier zu Gunsten eines Mitarbeiters eines Müllkraftwerks, da es ihm laut Urteil nicht zuzumuten sei, die Schutzkleidung in der Öffentlichkeit zu tragen (Az.: 16 Sa 494/15).

Arzttermine

Die Zeit, die der Mitarbeiter beim Arzt verbringt, gehört nicht zur Arbeitszeit und wird somit auch nicht bezahlt. In bestimmten Fällen allerdings, in denen der Arztbesuch nicht in die Freizeit des Arbeitnehmers gelegt werden kann, hat der Mitarbeiter laut Paragraf 616 BGB und einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 29.02.1984, AP Nr. 64 Anspruch auf eine bezahlte Freistellung. Dies gilt beispielsweise bei akuten Beschwerden, etwa plötzlich auftretende Zahnschmerzen oder ein kleiner Unfall. Routineuntersuchungen sollte der Arbeitnehmer in seine Freizeit legen.

Überstunden

Noch schnell die Präsentation außerhalb der regulären Arbeitszeit fertigstellen oder dem Chef nach Ladenschluss außerplanmäßig beim Aufräumen helfen: Arbeitgeber dürfen Überstunden anordnen, sofern es Regelungen dazu im Arbeits-, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung gibt. Dabei gilt: Wer Überstunden anordnet, muss sie auch vergüten.

Leistet ein Mitarbeiter freiwillig Überstunden, steht ihm grundsätzlich kein Anspruch auf Gehalt zu. Es sei denn, der Chef hat ihm so viel Arbeit aufgetragen, dass der Angestellte sie während seiner regulären Arbeitszeit nicht schaffen kann.

Alternative zur Vergütung: Arbeitnehmer und -geber können vereinbaren, dass Mitarbeiter Überstunden abbauen können, statt sie ausgezahlt zu bekommen. So können Arbeitnehmer beispielsweise zusätzliche Urlaubstage durch Überstunden ansammeln oder in Absprache mit ihrem Chef früher Feierabend machen, um Überstunden auszugleichen.

Mehr dazu: Überstunden: Wann muss der Arbeitsgeber Überstunden zahlen?

Gebetspausen

Ob gläubiger Christ, Muslim oder Anhänger einer anderen Religion: Arbeitnehmer haben laut § 616 BGB bei kurzen Pausen Anspruch auf Bezahlung, wenn die Pause aus persönlichen und nicht selbst verschuldeten Gründen stattfindet. Und dazu hören auch Gebetspausen. Arbeitnehmer sollten ihren Chef allerdings über die regelmäßigen Gebetspausen informieren.

Aber: Stören die Gebetspausen den betrieblichen Ablauf – etwa weil ein Mitarbeiter eigentlich eine Maschine bedienen müsste, statt zu beten – müssen Chefs das nicht hinnehmen. Dann können sie verlangen, dass der Arbeitnehmer seine Pause verschiebt.

Chefs können außerdem in einer Betriebsvereinbarung festlegen, dass Gebetspausen nicht zur bezahlten Arbeitszeit gehören.

Mehr zum Thema: Beten während der Arbeitszeit: Müssen Chefs Gebetspausen erlauben?

Und was ist, wenn der Chef keine Aufgabe für den Mitarbeiter hat?

„Das ist das berühmte Beschäftigungsrisiko des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer ist nur dazu verpflichtet, seine Arbeitsleistung anzubieten“, erklärt Birkhahn. Sollte der Chef eine Stunde lang keine Aufgabe für seinen Mitarbeiter haben, gehört diese Stunde trotzdem zur Arbeitszeit und muss bezahlt werden.

Maximale Arbeitszeit

Ob Überstunden, Dienstreisen oder Bereitschaftsdienst: Arbeitgeber sollten die maximal erlaubte Arbeitszeit beachten. Die liegt laut Arbeitszeitgesetz bei acht Stunden an Werktagen (ohne Pausen), insgesamt höchstens 48 Stunden pro Woche. Bis zu zehn Stunden Arbeit täglich sind möglich, wenn Arbeitnehmer innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden täglich arbeiten – also beispielsweise an einigen Tagen zehn Stunden, an anderen sechs, oder als Ausgleich dafür an anderen Tagen frei bekommen.

Übrigens: Das Arbeitszeitgesetz gehört zu den aushangpflichtigen Gesetzen. Sie müssen es in der aktuellen Fassung im Betrieb aushängen. Welche noch dazu gehören: Aushangpflichtige Gesetze: Für diese Gesetze gilt die Aushangpflicht

Jugendliche

Beschäftigen Arbeitgeber Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren, gilt für diese nicht das Arbeitszeitgesetz, sondern das Jugendschutzgesetz. Demnach dürfen Jugendliche maximal 8 Stunden täglich, pro Woche 40 Stunden arbeiten (an nicht mehr als fünf Tagen). Außerdem gelten für sie andere Pausenregelungen: Ab 4,5 Stunden Arbeitszeit steht ihnen 30 Minuten Pause zu, ab sechs Stunden Arbeitszeit eine Stunde Pause.

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13 Kommentare
  • Barbara Strömer 16. Januar 2023 22:26

    Mein Arbeitgeber hat mir viele Arbeiten zum aufarbeiten aufgetragen, das bis zum 31.01.23 terminiert. Da ich einige Akten wegen der regulären täglichen Arbeit nicht innerhalb der regulären Arbeitszeit bewältigen kann, bleibe ich länger weil ich mich unter Druck gesetzt fühle. Als ich sagte, das ich das aufschreibe, erwiderte meine Vorgesetzte sie selbst würde sich das auch nicht aufschreiben. Darf ich täglich länger bleiben und das aufschreiben? Habe heute eine Vereinbarung mit Mitarbeitergespräch unterschrieben, das ich das bis zum 31.01. erledigen soll, und dann die Stellung innerhalb des Betriebs wechsle. Also weil es mein Auftrag ist, muss ich ergo auch die Überstunden machen. Das es viel Arbeit ist, das weiß sie. Kann sie mir kündigen, wenn ich das innerhalb der vorgegebenen Zeit nicht schaffe?

    • Maria Hecker 17. Januar 2023 12:45

      Für Rechtsberatung wenden Sie sich am besten an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt. – die Redaktion

  • Sim 1. Januar 2023 17:22

    Wie exact muss man seine Pausen erfassen ?
    Ich bin ja kein Robotter mit eingebauter Uhr . Soll heißen , wenn ich z.B. normalerweise nach 6 Stunden gehe werde ich mich ja nie exakt nach 6:00 Stunden ausloggen. Wieviel Karenz muss mir hier gewährt werden ?
    Laut Gesetzt bin ich erst ab einerArbeitszeit vom über 6 Stunden verpflichtet eine Pause zu machen. Ich darf also einplanen nach 6 Stunden ohne eine Pause zu machen zu gehen.
    Nun hat mein Chef ein Talent mich immergenau dann anzusprechen,wenn ich gerade Feierabend machen will. Die kurze Antwort meinerseits führt dann aber regelmäßig dazu .dass ich 1-2Minuten zu spät dran bin . Findet hier ArbZG §14 anwendung?
    Mir geht es nicht darum , dass ich Pausemachen muss ,wenn ich tatsächlich mal länger arbeiten muss , sondern um die Frage muss ich immerUnterstunden in Kauf nehmen, nur weil ich mich auf gar keinen Fall 1-2Minuten später ausloggen darf ……

    BTW eindeutig eine sch … Regelung für Arbeitnehmer. Da wird der ganze Stress mal wieder an uns abgegeben . Da war die alte Regelung eindeutig besser !!!!

  • S.Kempf 10. September 2022 19:53

    Arbeite im Verkauf Kassenrüstzeit und Kassenabschluss fällt das in die Arbeitszeit ? 9.15 sollen wir im Laden sein Öffnungszeit 9.30 die 15 Minuten werden aber nicht bezahlt obwohl man Kasse richtet und Laden vorbereitet für Kunden wäre um Antwort erfreut

  • Anonymous 4. August 2022 21:23

    Wenn ich als Handwerker nach Beendigung der Arbeit, also nach Feierabend zurück zur Firma fahre, gilt diese Fahrzeit als Arbeitszeit?

  • Ich 13. Juli 2022 14:35

    Der Weg zum im Arbeitsvertrag vermerkten Arbeitsort ist keine Arbeitszeit. Wird man aber aufgrund nicht selbst verschuldeter Umstände zu einem anderen Ort bestellt, als im Arbeitsvertrag vermerkt wurde, dann zählt das klar als Arbeitszeit bzw. Dienstreise, je nach Umstand.

    Im Arbeitsvertrag können aber auch für den Arbeitnehmr unangenehme Formulierungen stehen, die mehrere Städte oder ein Bundesland oder gar ganz Deutschland zum Arbeitsort benennen –> das sollte man bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages genau prüfen, sonst gehen alle Anreise- und Abreisekosten zu Lasten des Arbeitnehmers.

  • Mylin 11. Juni 2022 11:10

    Hallo zusammen.
    Rüstzeit = Arbeitszeit gesamt 5,5 Std.
    soweit klar.. wird auch vergütet(Stundenlohnabrechnung)
    Wie sieht es bei Feiertagen aus?
    Wird dann nur 5 Std vergütet oder incl Rüstzeit 5,5 Std??

  • Anonymous 3. Februar 2022 22:57

    Hallo,
    ich arbeite in einem histologischen Labor.
    Oft wird die reguläre Arbeitszeit mit dem
    Hinweis überschritten, hier gehe es ja um
    Patienten, da wird gearbeitet, bis der
    Eingang an Proben verarbeitet wurde.
    Stimmt das wirklich, oder ist das lediglich
    ein Psycho-Trick?

  • Rouven Simon 17. Oktober 2021 14:53

    Die 48 bzw. 60 Stunden beziehen sich immer auf die 6-Tage-Woche, was ist aber, wenn der Arbeits- und Tarifvertrag eine 5-Tage-Woche von Mo. bis Fr. vorsehen? Kann der Arbeitgeber dann die 48 bzw. 60 Tage einfach auf diese fünft Tage verteilen?

    Die Entgeldfortzahlung oder der Urlaub beziehen sich ja auch nur auf die tatsächlichen Arbeitstage, und nicht auf die gesetzlichen sechs Tage.

    Ich hatte den Fall, dass ich nur 20 Tage Jahresurlaub hatte, da die 24 Tage Mindesturlaub sich auf die 6-Tage-Woche beziehen. [=> (24/6) x 5 = 20]

    Warum wird das immer wie eine Einbahnstraße zu lasten der Beschäftigten behandelt: 48 bis 60 Stunden statt 40 bzw. 50 bei einer 5-Tage-Woche?!

    Ist also eine durchschnittliche Arbeitszeit von 9,6 Stunden bei fünf Tagen in der Woche zulässig – permanent?!

    Zwei Dinge nerven: Es wird a) immer von einem Betriebsrat ausgegangen, und stets auch von der 6-Tage Woche, obwohl beides mittlerweile eher die Ausnahmen, zumindest nicht mehr der Regelfall sind.

  • Patric 7. September 2021 08:30

    Eine Frage, ich bin im Homeoffice.
    Ich hatte Probleme aufgrund von Wartungsarbeiten des Providers mit meinem Internet und wurde zur Fortsetzung der Arbeit in den Betrieb gerufen.
    Nun meine Frage. Ich benötigte 30 Min. zur Arbeit. Zählt dann der Arbeitsweg in den Betrieb zur Arbeitszeit oder muss dieser abgezogen werden.
    Offiziell ist der regueläre Arbeitsplatz die Betriebsstätte.

  • Vera Viebrans 11. August 2021 11:39

    Wie verhält es sich bei Fort- und Weiterbildungen?
    Wenn diese vom Arbeitgeber angeordnet werden, muss das doch in der Arbeitszeit sein??
    D.h., die Zeit wird bezahlt ( mit Stundenlohn)?
    Freundliche Grüße
    Vera Viebrans

  • Anonym 11. August 2021 09:38

    Anmerkung zum Artikel „Arbeitszeitgesetz: Was gehört zur bezahlten Arbeitszeit?“:
    Der Mindestlohn beträgt in Deutschland seit dem 01. Juli 2021 9,60 Euro, nicht mehr 9,50 Euro.

    • Lisa Büntemeyer 11. August 2021 12:21

      Vielen Dank für die Anmerkung, wir haben die Angaben im Artikel aktualisiert.
      Viele Grüße vom impulse-Team

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