Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Was künftig für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern gilt

Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz will der Gesetzgeber es Unternehmen leichter machen, Fachkräfte aus Ländern außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland zu holen und zu beschäftigen. Was sich konkret ändert.

, von

Kommentieren
Wege zur Einwanderung
© Vlatko Gasparic / Moment / Getty Images

Fachkräfte mit Berufserfahrung

Eine der großen, wichtigen Neuerungen gilt für Fachkräfte mit Berufserfahrung. Sie können künftig ein Visum und eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn sie in den vergangenen fünf Jahren mindestens zwei Jahre Erfahrung in einem Job gesammelt haben, eine im Heimatland staatlich anerkannte Berufsqualifikation mit einer Dauer von mindestens zwei Jahren oder einen Hochschulabschluss vorweisen können. Außerdem müssen sie einen Arbeitsvertrag oder ein Arbeitsplatzangebot haben.

Der große Vorteil: Die dafür zuständigen Stellen müssen nach der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes nicht mehr prüfen und vergleichen, ob die Berufsqualifikation oder das Studium gleichwertig oder zumindest teilweise gleichwertig mit einem deutschen Ausbildungs- oder Studiengang ist.

Der Haken: Die Einreise über diese „Erfahrungssäule“ ist nur möglich, wenn die potenzielle Mitarbeiterin oder der potenzielle Mitarbeiter mindestens 45 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung verdient (im Jahr 2023: 39420 Euro). Das Gehalt darf allerdings niedriger sein, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist und er den Ausländer oder die Ausländerin zu den geltenden tariflichen Arbeitsbedingungen beschäftigt. Dann gilt diese Gehaltsschwelle nicht.


Sie möchten weiterlesen?
impulse+ icon Anmelden
impulse-Mitglieder können nach dem Anmelden auf alle impulse+ icon-Inhalte zugreifen.
impulse+ icon impulse-Mitglied werden
  • impulse-Magazin

  • alle impulse+ icon-Inhalte

  • digitales Unternehmer-Forum

  • exklusive Mitglieder-Events

  • und vieles mehr …
Fachkräfte mit Berufserfahrung Eine der großen, wichtigen Neuerungen gilt für Fachkräfte mit Berufserfahrung. Sie können künftig ein Visum und eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn sie in den vergangenen fünf Jahren mindestens zwei Jahre Erfahrung in einem Job gesammelt haben, eine im Heimatland staatlich anerkannte Berufsqualifikation mit einer Dauer von mindestens zwei Jahren oder einen Hochschulabschluss vorweisen können. Außerdem müssen sie einen Arbeitsvertrag oder ein Arbeitsplatzangebot haben. Der große Vorteil: Die dafür zuständigen Stellen müssen nach der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes nicht mehr prüfen und vergleichen, ob die Berufsqualifikation oder das Studium gleichwertig oder zumindest teilweise gleichwertig mit einem deutschen Ausbildungs- oder Studiengang ist. Der Haken: Die Einreise über diese „Erfahrungssäule“ ist nur möglich, wenn die potenzielle Mitarbeiterin oder der potenzielle Mitarbeiter mindestens 45 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung verdient (im Jahr 2023: 39420 Euro). Das Gehalt darf allerdings niedriger sein, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist und er den Ausländer oder die Ausländerin zu den geltenden tariflichen Arbeitsbedingungen beschäftigt. Dann gilt diese Gehaltsschwelle nicht. .paywall-shader { position: relative; top: -250px; height: 250px; background: linear-gradient(to bottom, rgba(255, 255, 255, 0) 0%, rgba(255, 255, 255, 1) 90%); margin: 0 0 -250px 0; padding: 0; border: none; } Sie möchten weiterlesen? Anmelden impulse-Mitglieder können nach dem Anmelden auf alle -Inhalte zugreifen. Jetzt anmelden impulse-Mitglied werden impulse-Magazin alle -Inhalte digitales Unternehmer-Forum exklusive Mitglieder-Events und vieles mehr … Jetzt Mitglied werden
Alle Texte der Titelstory

Ausländische Fachkräfte
Geschafft! 6 Firmen zeigen, wie Sie Fachkräfte aus dem Ausland rekrutieren
Künftig soll es leichter werden, Fachkräfte aus dem Ausland nach Deutschland zu holen und zu beschäftigen. Sechs Unternehmerinnen und Unternehmer erklären, wie sie vorgegangen...

Anerkennung der Ausbildung
„Wir sind sehr froh, dass wir Ozan haben“
Die Handwerkskammer erkannte die Ausbildung von Ozan Tarhan nur teilweise an. Wie es dem Bäcker aus der Türkei und seinem Arbeitgeber Zeit für Brot innerhalb kurzer Zeit...

Auszubildende aus dem Ausland
„Die Hürden wurden immer höher“
Dachdeckermeister Dirk Jedamzik fand lange keine Auszubildenden, bis sich drei Tadschiken bei ihm bewarben. Zwei bildet er seit 2021 aus, die dritte Einstellung scheiterte an den...

Blaue Karte EU
„Das ist für uns ein Erfolgsgarant“
Um Personallücken zu schließen, holt Caroline Trips Ingenieure aus der ganzen Welt nach Bayern. Dabei hilft der Aufenthaltstitel "Blaue Karte EU", der die Einwanderung von...

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
„Es war für uns eine Katastrophe, dass er keine Aufenthaltserlaubnis bekam“
Das Visum erhielt Stephan Angeles neuer Mitarbeiter dank des beschleunigten Fachkräfteverfahren aus Ägypten schnell. Doch als er die Aufenthaltsgenehmigung beantragte, stellten...

Auslandsrecruiting
„Man braucht einen langen Atem – und eine gewisse Leidenschaft“
Wie es die Unternehmerin Myra Mani schafft, in aller Welt Mitarbeiter für ihren Pflegedienst zu finden. Und was den neuen Teammitgliedern das Ankommen erleichtert.

Westbalkanregelung
„Für uns war das ein großer Hoffnungsschimmer“
Das Reiseunternehmen Schlienz-Tours will Busfahrer aus Serbien nach Deutschland holen. Eigentlich gibt es dafür dank der Westbalkan-Regelung einen einfachen Weg. Doch dann...

Onboarding für ausländische Fachkräfte
Internationale Mitarbeiter einarbeiten und binden: Mit dieser Checkliste klappt’s
Viele ausländische Fachkräfte verlassen Deutschland wieder, weil sie sich nicht wohlfühlen. Damit sie dauerhaft bleiben, ist gutes Onboarding entscheidend. Die Checkliste für...