Ozan Tarhans Weg nach Deutschland war nicht einfach. Bevor der Bäcker aus Istanbul bei der Biobäckerei Zeit für Brot in Hamburg anfangen konnte, brauchte er ein Visum. Außerdem musste die Handwerkskammer seine Ausbildung anerkennen. Also schrieben er und die für die Anerkennung zuständige Sachbearbeiterin Johanna Reutter Dutzende E-Mails hin und her.
Damit Reutter eine Entscheidung treffen konnte, musste Tarhan neben seinem türkischen Gesellenbrief einen Lehrplan seiner Bäckereischule in der Türkei einreichen. Diesen verglich Reutter mit der Ausbildungsverordnung zum Bäckergesellen in Deutschland. Nach vier Wochen stand das Ergebnis fest: An 13 Stellen hatte Tarhan Nachholbedarf, und die Handwerkskammer erkannte seine Ausbildung nur teilweise an.
„Eine nur teilweise Anerkennung ist oft der Grund, warum eine Einwanderung scheitert“, sagt Rechtsanwalt und Migrationsexperte Marius Tollenaere von der Kanzlei Fragomen in Frankfurt, der seit 2011 Unternehmen berät, die Fachkräfte aus Ländern außerhalb der EU beschäftigen wollen. Mitunter sei der Unterschied zwischen der deutschen und aus- ländischen Ausbildung sehr groß. Dann müsse eine Fachkraft viel nachholen. Das sei oft ein K.o.-Kriterium.
„Bei Herrn Tarhan waren das aber alles Sachen, die man recht schnell beheben konnte“, sagt Johanna Reutter von der Handwerkskammer. Tarhan kündigte seine unbefristete Stelle in der Türkei – und er und seine Frau flogen ins Ungewisse. In ein neues Leben.
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