Anerkennung der Ausbildung: Das müssen Fachkräfte tun
Anerkennung der Ausbildung
„Wir sind sehr froh, dass wir Ozan haben“
Die Handwerkskammer erkannte die Ausbildung von Ozan Tarhan nur teilweise an. Wie es dem Bäcker aus der Türkei und seinem Arbeitgeber Zeit für Brot innerhalb kurzer Zeit gelang, fehlende Kenntnisse nachzuholen.
// Set the width of the caption to the width of the image ?>
Ozan Tarhans Weg nach Deutschland war nicht einfach. Bevor der Bäcker aus Istanbul bei der Biobäckerei Zeit für Brot in Hamburg anfangen konnte, brauchte er ein Visum. Außerdem musste die Handwerkskammer seine Ausbildung anerkennen. Also schrieben er und die für die Anerkennung zuständige Sachbearbeiterin Johanna Reutter Dutzende E-Mails hin und her.
Damit Reutter eine Entscheidung treffen konnte, musste Tarhan neben seinem türkischen Gesellenbrief einen Lehrplan seiner Bäckereischule in der Türkei einreichen. Diesen verglich Reutter mit der Ausbildungsverordnung zum Bäckergesellen in Deutschland. Nach vier Wochen stand das Ergebnis fest: An 13 Stellen hatte Tarhan Nachholbedarf, und die Handwerkskammer erkannte seine Ausbildung nur teilweise an.
„Eine nur teilweise Anerkennung ist oft der Grund, warum eine Einwanderung scheitert“, sagt Rechtsanwalt und Migrationsexperte Marius Tollenaere von der Kanzlei Fragomen in Frankfurt, der seit 2011 Unternehmen berät, die Fachkräfte aus Ländern außerhalb der EU beschäftigen wollen. Mitunter sei der Unterschied zwischen der deutschen und aus- ländischen Ausbildung sehr groß. Dann müsse eine Fachkraft viel nachholen. Das sei oft ein K.o.-Kriterium.
„Bei Herrn Tarhan waren das aber alles Sachen, die man recht schnell beheben konnte“, sagt Johanna Reutter von der Handwerkskammer. Tarhan kündigte seine unbefristete Stelle in der Türkei – und er und seine Frau flogen ins Ungewisse. In ein neues Leben.
Sie möchten weiterlesen?
Anmelden
impulse-Mitglieder können nach dem Anmelden auf alle -Inhalte zugreifen.
Ozan Tarhans Weg nach Deutschland war nicht einfach. Bevor der Bäcker aus Istanbul bei der Biobäckerei Zeit für Brot in Hamburg anfangen konnte, brauchte er ein Visum. Außerdem musste die Handwerkskammer seine Ausbildung anerkennen. Also schrieben er und die für die Anerkennung zuständige Sachbearbeiterin Johanna Reutter Dutzende E-Mails hin und her.
Damit Reutter eine Entscheidung treffen konnte, musste Tarhan neben seinem türkischen Gesellenbrief einen Lehrplan seiner Bäckereischule in der Türkei einreichen. Diesen verglich Reutter mit der Ausbildungsverordnung zum Bäckergesellen in Deutschland. Nach vier Wochen stand das Ergebnis fest: An 13 Stellen hatte Tarhan Nachholbedarf, und die Handwerkskammer erkannte seine Ausbildung nur teilweise an.
„Eine nur teilweise Anerkennung ist oft der Grund, warum eine Einwanderung scheitert“, sagt Rechtsanwalt und Migrationsexperte Marius Tollenaere von der Kanzlei Fragomen in Frankfurt, der seit 2011 Unternehmen berät, die Fachkräfte aus Ländern außerhalb der EU beschäftigen wollen. Mitunter sei der Unterschied zwischen der deutschen und aus- ländischen Ausbildung sehr groß. Dann müsse eine Fachkraft viel nachholen. Das sei oft ein K.o.-Kriterium.
„Bei Herrn Tarhan waren das aber alles Sachen, die man recht schnell beheben konnte“, sagt Johanna Reutter von der Handwerkskammer. Tarhan kündigte seine unbefristete Stelle in der Türkei – und er und seine Frau flogen ins Ungewisse. In ein neues Leben.
.paywall-shader {
position: relative;
top: -250px;
height: 250px;
background: linear-gradient(to bottom, rgba(255, 255, 255, 0) 0%, rgba(255, 255, 255, 1) 90%);
margin: 0 0 -250px 0;
padding: 0;
border: none;
}
Sie möchten weiterlesen?
Anmelden
impulse-Mitglieder können nach dem Anmelden auf alle -Inhalte zugreifen.
Jetzt anmelden
impulse-Mitglied werden
impulse-Magazin
alle -Inhalte
digitales Unternehmer-Forum
exklusive Mitglieder-Events
und vieles mehr …
Jetzt Mitglied werden
impulse-Mitglieder erhalten Zugang zu impulse Plus, indem sie sich einloggen. Falls Sie nicht wissen, welche E-Mail-Adresse Sie hierfür bei impulse hinterlegt haben: Wir helfen Ihnen gern – eine kurze Nachricht genügt.
Kundenbetreuung kontaktieren
Unternehmerinnen und Unternehmer, die bisher nicht impulse-Mitglied sind, können unser digitales Angebot mit dem impulse-Gastzugang 30 Tage kostenlos testen.
Mehr Infos zum Gastzugang
Nein. Sobald Sie sich einmalig mit Ihrem Kundenlogin auf der Website angemeldet haben, bleiben Sie 180 Tage angemeldet und können auf alle impulse-Plus-Inhalte zugreifen.
Unternehmerinnen und Unternehmer, die bisher nicht impulse-Mitglied sind, können unser digitales Angebot mit dem impulse-Gastzugang 30 Tage kostenlos testen.
Eine erneute Anmeldung ist in dieser Zeit nur nötig, wenn …
... Sie die Website auf einem anderen Gerät aufrufen.
... Sie die Website mit einem anderen Browser aufrufen.
... Sie die Cookies in Ihrem Browser löschen.
... Sie sich über den „Abmelden“-Link unter „Mein impulse“ abgemeldet haben.
Sie verlieren den Zugang zu impulse Plus, wenn Sie nicht mehr impulse-Mitglied sind.