Beschleunigtes Fachkräfteverfahren: Schnelleres Visum und Anerkennung des Studiums
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
„Es war für uns eine Katastrophe, dass er keine Aufenthaltserlaubnis bekam“
Das Visum erhielt Stephan Angeles neuer Mitarbeiter dank des beschleunigten Fachkräfteverfahren aus Ägypten schnell. Doch als er die Aufenthaltsgenehmigung beantragte, stellten sich die Behörden quer. Damit begannen dramatische Tage für die beiden.
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Hätte Stephan Angele geahnt, was ihn erwartet, wäre Peter Shalaby vielleicht nie sein Mitarbeiter geworden. Ein Mitarbeiter, nach dem der geschäfts- führende Gesellschafter der Firma VIP Systemtechnik vier Jahre lang gesucht hatte. Und der genau die Qualifikationen mitbrachte, die er so dringend benötigte.
Der aus Ägypten stammende Elektroingenieur hatte sich im Februar 2020 auf eine Stellenanzeige auf einem Branchenportal bei VIP Systemtechnik gemeldet. Die Firma mit acht Mitarbeitern aus Fellbach bei Stuttgart plant und installiert Medientechnik für Konferenzräume und Videokonferenzen. Nach seinem Studium hatte Shalaby etliche Fortbildungen in der Medientechnik absolviert. „Er hatte sämtliche Fortbildungszertifikate von Herstellern, mit denen wir zusammenarbeiten“, sagt Angele. „Uns war sofort klar: Er ist ein wahnsinnig kompetenter Mann.“ Ohne lange zu überlegen, bot er ihm eine Stelle an – und nach einer längeren Videokonferenz sagte der Ägypter zu.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Angele und seine Büroleiterin Jennifer Wahl begannen sich zu informieren, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Shalaby ein Visum und eine Aufenthaltsgenehmigung erhält. Beides ist notwendig, damit Fachkräfte aus Ländern außerhalb der EU (den sogenannten Drittstaaten) nach Deutschland kommen und hier arbeiten dürfen.
Um Shalaby schneller nach Deutschland holen zu können, entschieden sie sich für das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren. Arbeitgeber müssen dabei für den künftigen Mitarbeiter beim Ausländeramt das Visum beantragen, eine Gebühr von 411 Euro zahlen sowie eine Rahmenvereinbarung mit der Behörde unterschreiben.
Der große Vorteil: Die Fachkraft muss laut Gesetz spätestens innerhalb von drei Wochen einen Termin in der Botschaft erhalten, um das Visum zu beantragen. Innerhalb von drei Wochen muss die Auslandsvertretung über das Visum entscheiden. Und innerhalb von weiteren zwei Monaten muss die dafür zuständige Stelle in Deutschland entscheiden, ob der Berufs- oder Hochschulabschluss dem deutschen gleichwertig ist oder nicht. In der Praxis dauere es allerdings oft länger, sagt Migrationsrechtler Marius Tollenaere von der Kanzlei Fragomen in Frankfurt. Allein die Phase bis zum Unterschreiben der Rahmenvereinbarung mit der Ausländerbehörde könne mitunter viele Wochen dauern. Dafür gebe es keine gesetzliche Fristvorgabe.
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Hätte Stephan Angele geahnt, was ihn erwartet, wäre Peter Shalaby vielleicht nie sein Mitarbeiter geworden. Ein Mitarbeiter, nach dem der geschäfts- führende Gesellschafter der Firma VIP Systemtechnik vier Jahre lang gesucht hatte. Und der genau die Qualifikationen mitbrachte, die er so dringend benötigte.
Der aus Ägypten stammende Elektroingenieur hatte sich im Februar 2020 auf eine Stellenanzeige auf einem Branchenportal bei VIP Systemtechnik gemeldet. Die Firma mit acht Mitarbeitern aus Fellbach bei Stuttgart plant und installiert Medientechnik für Konferenzräume und Videokonferenzen. Nach seinem Studium hatte Shalaby etliche Fortbildungen in der Medientechnik absolviert. „Er hatte sämtliche Fortbildungszertifikate von Herstellern, mit denen wir zusammenarbeiten“, sagt Angele. „Uns war sofort klar: Er ist ein wahnsinnig kompetenter Mann.“ Ohne lange zu überlegen, bot er ihm eine Stelle an – und nach einer längeren Videokonferenz sagte der Ägypter zu.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Angele und seine Büroleiterin Jennifer Wahl begannen sich zu informieren, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Shalaby ein Visum und eine Aufenthaltsgenehmigung erhält. Beides ist notwendig, damit Fachkräfte aus Ländern außerhalb der EU (den sogenannten Drittstaaten) nach Deutschland kommen und hier arbeiten dürfen.
Um Shalaby schneller nach Deutschland holen zu können, entschieden sie sich für das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren. Arbeitgeber müssen dabei für den künftigen Mitarbeiter beim Ausländeramt das Visum beantragen, eine Gebühr von 411 Euro zahlen sowie eine Rahmenvereinbarung mit der Behörde unterschreiben.
Der große Vorteil: Die Fachkraft muss laut Gesetz spätestens innerhalb von drei Wochen einen Termin in der Botschaft erhalten, um das Visum zu beantragen. Innerhalb von drei Wochen muss die Auslandsvertretung über das Visum entscheiden. Und innerhalb von weiteren zwei Monaten muss die dafür zuständige Stelle in Deutschland entscheiden, ob der Berufs- oder Hochschulabschluss dem deutschen gleichwertig ist oder nicht. In der Praxis dauere es allerdings oft länger, sagt Migrationsrechtler Marius Tollenaere von der Kanzlei Fragomen in Frankfurt. Allein die Phase bis zum Unterschreiben der Rahmenvereinbarung mit der Ausländerbehörde könne mitunter viele Wochen dauern. Dafür gebe es keine gesetzliche Fristvorgabe.
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