Krankmeldung
Diese Rechte haben Arbeitgeber, wenn Mitarbeiter krank sind

Wann müssen sich Arbeitnehmer krankmelden? Wann ein Attest vorlegen? Darf man kranken Mitarbeitern kündigen? Das Wichtigste zum Thema Krankmeldung.

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© SCIENCE PHOTO LIBRARY / Getty Images

Wie schnell muss ein Mitarbeiter seinen Arbeitgeber über seine Krankheit informieren?

Ist der Mitarbeiter arbeitsunfähig, muss er seinem Arbeitgeber unverzüglich Bescheid geben – spätestens aber bis zum Arbeitsbeginn am ersten Krankheitstag. Diese so genannte Anzeigepflicht ist in Paragraf 5  Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt.

Unverzüglich bedeutet: ohne schuldhafte Verzögerung. Wer etwa nach einem schweren Autounfall im Krankenhaus liegt, der muss nicht direkt nach dem Aufwachen aus der Narkose zum Telefon greifen. Er sollte aber das Pflegepersonal oder einen Angehörigen bitten, sich beim Arbeitgeber zu melden, um eine mögliche Abmahnung zu vermeiden. Wer jedoch nicht in der Lage ist, sich mitzuteilen – etwa nach einem Schlaganfall –, der kann auch nicht abgemahnt werden.

Die Krankmeldung kann per Telefon, per E-Mail oder sogar per SMS oder WhatsApp erfolgen. Es ist auch möglich, einen Kollegen zu beauftragen, die Information weiterzugeben. Das Entgeltfortzahlungsgesetz macht hierzu keine Angaben. Aber: Der Arbeitnehmer muss sicherstellen, dass die Krankmeldung den Arbeitgeber auch erreicht. Eine E-Mail an eine Adresse zu schicken, die nicht kontinuierlich abgerufen wird, reicht daher nicht aus.

Krankmeldung bei einer geplanten OP: Was müssen Arbeitnehmer beachten?

Wissen Arbeitnehmer schon im Voraus, dass sie wegen Krankheit nicht werden arbeiten können (etwa wegen einer geplanten OP), gilt ebenfalls: Sie müssen dies unverzüglich ihrem Arbeitgeber mitteilen.

Was muss die Krankmeldung enthalten? An welches Muster müssen sich Arbeitnehmer halten?

Der Arbeitnehmer muss, wenn er noch nicht beim Arzt war, selbst eine Prognose zu seiner voraussichtlichen Genesung abgeben. Etwa so:

„Ich bin heute krank und kann daher leider nicht arbeiten. Ich gehe davon aus, morgen wieder arbeitsfähig zu sein.“

Oder so:

„Ich bin krank und kann daher leider nicht arbeiten. Ich gehe heute zum Arzt und teile danach umgehend mit, wie lange ich krankheitsbedingt ausfallen werden.“

Ab wann ist ein ärztliches Attest nötig?

Grundsätzlich muss der Mitarbeiter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, wenn er länger als drei Kalendertage nicht arbeiten kann. Sprich: Ist der Mitarbeiter seit Montag krank, muss er spätestens am Donnerstag eine Bescheinigung seiner Arbeitsunfähigkeit vorlegen.

Sonderfall Wochenende: Wird ein Arbeitnehmer am Donnerstag krank und hat typischerweise am Samstag und Sonntag frei, dann muss er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst am Montag vorlegen.

Muss der Arbeitgeber eine telefonische oder Online-Krankschreibungen akzeptieren?

Die telefonische Krankschreibung, die zunächst während der Corona-Pandemie für einen befristeten Zeitraum möglich war, ist nun dauerhaft erlaubt, und sie ist auch nicht mehr auf leichte Atemwegserkrankungen beschränkt. Der Hausarzt darf bei leichten Erkrankungen grundsätzlich auch per Telefon oder Videosprechstunde krankschreiben. „Voraussetzung ist allerdings, dass die Patientin oder der Patient in der Praxis bekannt ist“, sagt Rechtsanwältin Joanna Zoglowek von der Kanzlei CMS Hasche Sigle in Köln.

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Erfolgt die Krankschreibung nach dem Ausfüllen eines Online-Fragebogens, die verschiedene Anbieter im Internet ermöglichen, oder per WhatsApp, gibt es jedoch rechtliche Bedenken. So eine Krankschreibung muss der Arbeitgeber laut Zoglowek nicht akzeptieren, da es dabei keine richtige Untersuchung gibt.

Darf der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch schon früher verlangen?

Ja. Der Arbeitgeber kann sogar schon am ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung verlangen – und zwar unabhängig davon, ob er den Verdacht hegt, dass der Mitarbeiter die Erkrankung nur vortäuscht (BAG, Az.: 5 AZR 866/11). Aber: Wenn der Arbeitgeber generell – also für alle Mitarbeiter – anordnet, dass ein Krankenschein bereits früher eingereicht werden muss, dann braucht er die Zustimmung des Betriebsrats. Voraussetzung ist außerdem, dass im Arbeitsvertrag keine andere Regelung festgeschrieben ist.

Wann muss der Arbeitnehmer eine Folgebescheinigung vorlegen?

Die Krankmeldung des Arbeitnehmers muss lückenlos erfolgen. Hat der Arbeitnehmer beispielsweise eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis Montag und ist noch nicht wieder arbeitsfähig, muss die Folgebescheinigung ab Dienstag gelten. Eine Folgebescheinigung muss der Arbeitnehmer auch dann noch vorlegen, wenn er länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist und deshalb keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat.

Darf der Arbeitgeber bei einer Krankmeldung Auskunft über die Diagnose verlangen?

Natürlich darf der Arbeitgeber nachfragen – aber der Arbeitnehmer muss ihm nicht im Detail mitteilen, woran er erkrankt ist. Das ist Privatsache.

„Nur wenn die Erkrankung dazu führt, dass der Arbeitgeber besondere Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskollegen ergreifen muss, darf der Arbeitgeber das erfragen, und der Arbeitnehmer muss es auch beantworten“, sagt Rechtsanwältin Zoglowek. Das ist etwa bei schwerwiegenden ansteckenden Krankheiten der Fall.

Zudem muss der Mitarbeiter vor einem Arztbesuch subjektiv einschätzen, wie lange seine Erkrankung dauern könnte. Nach dem Arztbesuch muss er die Prognose des Arztes, wie lange die Arbeitsunfähigkeit andauert, dem Arbeitgeber mitteilen.

Ein Mitarbeiter ist zwei Wochen krankgeschrieben, aber nach einer Woche wieder fit. Darf er wieder zur Arbeit kommen?

Ja. „Da jeder Mensch verschieden ist, und der eine schneller oder langsamer gesund wird als der andere, beinhaltet eine Krankschreibung kein grundsätzliches Beschäftigungsverbot“, sagt Kaja Keller, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte in Berlin.

Trotz Krankschreibung zu arbeiten ist also grundsätzlich erlaubt. Eine Krankschreibung ist kein generelles Arbeitsverbot, sondern gibt nur eine Prognose über den wahrscheinlichen Krankheitsverlauf. Umgekehrt gilt aber auch: Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet zu arbeiten, solange sie krankgeschrieben sind – selbst wenn sie mutmaßlich arbeitsfähig wären. Ein Chef darf also nicht von Beschäftigten verlangen, trotz Krankschreibung zu arbeiten.

Will ein Arbeitnehmer trotz Krankschreibung wieder arbeiten, muss er das dem Arbeitgeber melden – dazu genügt es schon, eine Mail zu schreiben. Anwältin Keller empfiehlt Arbeitgebern dennoch, nach Möglichkeit das Gespräch zu suchen. So könnten diese prüfen, ob der Arbeitnehmer zumindest äußerlich wieder fit ist – und auf diese Weise ihrer Fürsorgepflicht nachkommen.

Welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber in diesem Fall haben, lesen Sie hier: Arbeiten trotz Krankschreibung: Dürfen krankgeschriebene Angestellte arbeiten?

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Kann der Arbeitgeber ein Attest anzweifeln?

Ja. Hat der Arbeitgeber den Eindruck, dass das ärztliche Attest nur eine Gefälligkeitsbescheinigung ist und der Mitarbeiter krankfeiert, so kann er eine Abmahnung aussprechen oder dem Mitarbeiter sogar kündigen wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Normalerweise hat die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen sehr hohen Beweiswert – wenn sie ordnungsgemäß zustande gekommen ist. „Hat der Arbeitgeber jedoch berechtigte Zweifel daran, kann er beispielsweise den Medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenkasse einschalten“, sagt Rechtsanwältin Zoglowek. Das kann etwa der Fall sein, wenn die Bescheinigung um mehrere Tage rückdatiert ist oder der Arbeitnehmer kündigt und zeitgleich auf einmal krank ist.

Eigene Recherchen solle der Arbeitgeber laut der Anwältin eher nicht anstellen – das gilt meist als starker Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und ist nur in seltenen Fällen gerechtfertigt. Grundsätzlich müssen Chefs und Chefinnen die Privatsphäre des Mitarbeiters achten und dürfen daher zum Beispiel nicht nachforschen, ob ein Arbeitnehmer tatsächlich krank zuhause im Bett liegt.

Kann ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter kündigen, wenn dieser häufig krank ist?

Ja. Dass eine Krankheit zu einem Kündigungsschutz führt, gehört zu den weit verbreiteten Irrtümern rund ums Thema Krankschreibung. Arbeitgeber können kranke Mitarbeiter unter denselben Voraussetzungen kündigen wie andere Mitarbeiter auch.

Aber auch die Krankheit an sich kann ein legitimer Kündigungsgrund sein. Fehlt ein Mitarbeiter mehr als sechs Wochen im Jahr wegen Krankheit, kann dies als kündigungsrelevant betrachtet werden. Ein entsprechendes Urteil fällte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 5 Sa 152/11.

Allerdings reicht es als Kündigungsgrund nicht aus, dass es in der Vergangenheit Fehlzeiten gab. „Das Entscheidende ist: Es muss zu befürchten sein, dass auch in der Zukunft Fehlzeiten auftreten“, sagt Alexander Birkhahn, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Dornbach.

Eine Kündigung wegen Krankheit ist eine personenbedingte Kündigung. Damit sie wirksam ist, müssen daher gewisse Voraussetzungen zutreffen: So muss sich aus der Krankheit eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers ergeben, der Arbeitgeber muss eine negative Gesundheitsprognose stellen und abwägen, ob die Kündigung verhältnismäßig ist. „Vereinfacht gesagt: Wenn jemand seit 20 Jahren im Betrieb ist und das erste Mal länger krank ist, dann ist dem Arbeitgeber das sicherlich zuzumuten. Anders kann es sein, wenn ein Mitarbeiter erst seit einem Jahr dabei ist. Es ist aber schwer vorauszusagen, wo die Gerichte die Grenze ziehen“, sagt Birkhahn.

Die Expertinnen und Experten

Alexander Birkhahn ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Geschäftsführender Gesellschafter bei Dornbach in Koblenz.

Kaja Keller arbeitet als Fachanwältin für Arbeitsrecht für die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte in Berlin. Ihre Schwerpunkte liegen auf Arbeits-, Versicherungs- und Bankrecht.
 
Joanna Zoglowek ist Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle.  Zu ihren Schwerpunkten gehören unter anderem Personalanpassungsmaßnahmen, Compliance-Fragen im Beschäftigungskontext sowie die Beratung zum Beschäftigtendatenschutz aus Unternehmenssicht.

Der Arbeitgeber muss auch prüfen, ob er häufig oder langfristig erkrankte Mitarbeiter auf einen anderen Arbeitsplatz versetzen kann. „An einem sogenannten leidensgerechten Arbeitsplatz“, sagt Birkhahn. Seiner Erfahrung nach gebe es aber nur selten Möglichkeiten dafür. Gegen eine krankheitsbedingte Kündigung kann ein Mitarbeiter innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen (§ 4 Kündigungsschutzgesetz).

Ausnahme: In Kleinbetrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz nicht. „Bis auf außergewöhnliche Härtefälle besteht in Kleinbetrieben kein Kündigungsschutz für die Mitarbeiter“, sagt Birkhahn. „Kündigt man ohne Begründung, hat die Kündigung im Zweifelsfall auch vor Gericht Bestand.“

Der Arbeitnehmer wird im Urlaub krank. Welche Informationspflichten hat er dann? Braucht er ein ärztliches Attest?

Auch Arbeitnehmer, die im Urlaub erkranken, müssen sich krankmelden zumindest dann, wenn sie die Urlaubstage, an denen sie krank waren, später nachholen möchten. Dieses Recht steht ihnen laut Paragraf 9 Bundesurlaubsgesetz zu. Für die Krankmeldung aus dem Urlaub gelten allerdings besondere Regeln:

  • Arbeitnehmer müssen sich bereits am ersten Krankheitstag bei ihrem Arbeitgeber melden.
  • Sie müssen sich die Krankheit bereits am ersten Tag von einem Arzt attestieren lassen.
  • Sie müssen darauf achten, dass auf einem ausländischen Attest die Arbeitsunfähigkeit explizit erwähnt wird.

Wie lange dürfen Mitarbeiter zu Hause bleiben, wenn ihr Kind krank ist?

Mütter und Väter dürfen zu Hause bleiben, wenn es die Erkrankung ihres Kindes dringend erforderlich macht. Wie lange und unter welchen Voraussetzungen, da ist die Gesetzgebung nicht eindeutig. Beziehen sich Angestellte auf Paragraf 45 SGB V, ist zumindest klar geregelt, wie lange der Arbeitgeber sie unbezahlt freistellen muss.

Wenn das Kind jünger als zwölf ist und ein Attest vom Kinderarzt vorliegt, hatte bei verheirateten Paaren jedes Elternteil bislang einen Anspruch auf zehn Kinderkrankentage im Jahr. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Herausforderungen für die Kinderbetreuung wurden die Ansprüche auf Kinderkrankengeld erhöht. Noch bis Ende des Jahres 2023 galt:

  • Bei verheirateten Paaren besteht für jedes Elternteil pro Kind ein Anspruch auf 30 Kinderkrankentage im Jahr.
  • Bei mehr als zwei Kindern ist der Anspruch auf maximal 65 Tage im Jahr pro Elternteil gedeckelt.
  • Alleinerziehenden stehen längstens 60 Tage pro Kind zu. Bei mehreren Kindern haben Alleinerziehende insgesamt einen Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage.

Danach besteht für die Jahre 2024 und 2025 der Anspruch für Kinderkrankengeld dann wieder jeweils längstens für 15 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für 30 Tage.

Wie funktioniert die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)?

Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei gesetzlich Versicherten Pflicht. Wer krankgeschrieben wird, bekommt nur noch einen Papierausdruck für seine persönlichen Unterlagen, die Übermittlung an die Krankenkasse und den Arbeitgeber erfolgt elektronisch. Dabei erfahren die Arbeitgeber weder den Namen des Arztes oder der Ärztin, noch welche Diagnose gestellt wurde.

„Zuvor hatte der Arbeitnehmer nach drei Tagen die Pflicht, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Bei der eAU liegt es nun beim Arbeitgeber, diese selbst bei der Krankenkasse abzurufen“, erklärt Rechtsanwältin Zoglowek den wesentlichen Unterschied zum alten System.

Sollte die elektronische Übermittlung einmal nicht funktionieren, wird sie weiterhin in Papierform als Ausdruck ausgestellt. Gesetzlich Versicherte schicken in diesem Fall den Ersatzausdruck an ihre Krankenkasse. Die Daten werden dann von den Krankenkassen durch einen aufgedruckten Barcode digitalisiert und den Arbeitgebern bereitgestellt.

Wie schnell muss ein Mitarbeiter seinen Arbeitgeber über seine Krankheit informieren? Ist der Mitarbeiter arbeitsunfähig, muss er seinem Arbeitgeber unverzüglich Bescheid geben – spätestens aber bis zum Arbeitsbeginn am ersten Krankheitstag. Diese so genannte Anzeigepflicht ist in Paragraf 5  Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Unverzüglich bedeutet: ohne schuldhafte Verzögerung. Wer etwa nach einem schweren Autounfall im Krankenhaus liegt, der muss nicht direkt nach dem Aufwachen aus der Narkose zum Telefon greifen. Er sollte aber das Pflegepersonal oder einen Angehörigen bitten, sich beim Arbeitgeber zu melden, um eine mögliche Abmahnung zu vermeiden. Wer jedoch nicht in der Lage ist, sich mitzuteilen – etwa nach einem Schlaganfall –, der kann auch nicht abgemahnt werden. Die Krankmeldung kann per Telefon, per E-Mail oder sogar per SMS oder WhatsApp erfolgen. Es ist auch möglich, einen Kollegen zu beauftragen, die Information weiterzugeben. Das Entgeltfortzahlungsgesetz macht hierzu keine Angaben. Aber: Der Arbeitnehmer muss sicherstellen, dass die Krankmeldung den Arbeitgeber auch erreicht. Eine E-Mail an eine Adresse zu schicken, die nicht kontinuierlich abgerufen wird, reicht daher nicht aus. Krankmeldung bei einer geplanten OP: Was müssen Arbeitnehmer beachten? Wissen Arbeitnehmer schon im Voraus, dass sie wegen Krankheit nicht werden arbeiten können (etwa wegen einer geplanten OP), gilt ebenfalls: Sie müssen dies unverzüglich ihrem Arbeitgeber mitteilen. Was muss die Krankmeldung enthalten? An welches Muster müssen sich Arbeitnehmer halten? Der Arbeitnehmer muss, wenn er noch nicht beim Arzt war, selbst eine Prognose zu seiner voraussichtlichen Genesung abgeben. Etwa so: "Ich bin heute krank und kann daher leider nicht arbeiten. Ich gehe davon aus, morgen wieder arbeitsfähig zu sein." Oder so: "Ich bin krank und kann daher leider nicht arbeiten. Ich gehe heute zum Arzt und teile danach umgehend mit, wie lange ich krankheitsbedingt ausfallen werden." Ab wann ist ein ärztliches Attest nötig? Grundsätzlich muss der Mitarbeiter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, wenn er länger als drei Kalendertage nicht arbeiten kann. Sprich: Ist der Mitarbeiter seit Montag krank, muss er spätestens am Donnerstag eine Bescheinigung seiner Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Sonderfall Wochenende: Wird ein Arbeitnehmer am Donnerstag krank und hat typischerweise am Samstag und Sonntag frei, dann muss er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst am Montag vorlegen. Muss der Arbeitgeber eine telefonische oder Online-Krankschreibungen akzeptieren? Die telefonische Krankschreibung, die zunächst während der Corona-Pandemie für einen befristeten Zeitraum möglich war, ist nun dauerhaft erlaubt, und sie ist auch nicht mehr auf leichte Atemwegserkrankungen beschränkt. Der Hausarzt darf bei leichten Erkrankungen grundsätzlich auch per Telefon oder Videosprechstunde krankschreiben. „Voraussetzung ist allerdings, dass die Patientin oder der Patient in der Praxis bekannt ist“, sagt Rechtsanwältin Joanna Zoglowek von der Kanzlei CMS Hasche Sigle in Köln. Erfolgt die Krankschreibung nach dem Ausfüllen eines Online-Fragebogens, die verschiedene Anbieter im Internet ermöglichen, oder per WhatsApp, gibt es jedoch rechtliche Bedenken. So eine Krankschreibung muss der Arbeitgeber laut Zoglowek nicht akzeptieren, da es dabei keine richtige Untersuchung gibt. Darf der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch schon früher verlangen? Ja. Der Arbeitgeber kann sogar schon am ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung verlangen – und zwar unabhängig davon, ob er den Verdacht hegt, dass der Mitarbeiter die Erkrankung nur vortäuscht (BAG, Az.: 5 AZR 866/11). Aber: Wenn der Arbeitgeber generell – also für alle Mitarbeiter – anordnet, dass ein Krankenschein bereits früher eingereicht werden muss, dann braucht er die Zustimmung des Betriebsrats. Voraussetzung ist außerdem, dass im Arbeitsvertrag keine andere Regelung festgeschrieben ist. Wann muss der Arbeitnehmer eine Folgebescheinigung vorlegen? Die Krankmeldung des Arbeitnehmers muss lückenlos erfolgen. Hat der Arbeitnehmer beispielsweise eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis Montag und ist noch nicht wieder arbeitsfähig, muss die Folgebescheinigung ab Dienstag gelten. Eine Folgebescheinigung muss der Arbeitnehmer auch dann noch vorlegen, wenn er länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist und deshalb keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat. Darf der Arbeitgeber bei einer Krankmeldung Auskunft über die Diagnose verlangen? Natürlich darf der Arbeitgeber nachfragen – aber der Arbeitnehmer muss ihm nicht im Detail mitteilen, woran er erkrankt ist. Das ist Privatsache. „Nur wenn die Erkrankung dazu führt, dass der Arbeitgeber besondere Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskollegen ergreifen muss, darf der Arbeitgeber das erfragen, und der Arbeitnehmer muss es auch beantworten“, sagt Rechtsanwältin Zoglowek. Das ist etwa bei schwerwiegenden ansteckenden Krankheiten der Fall. Zudem muss der Mitarbeiter vor einem Arztbesuch subjektiv einschätzen, wie lange seine Erkrankung dauern könnte. Nach dem Arztbesuch muss er die Prognose des Arztes, wie lange die Arbeitsunfähigkeit andauert, dem Arbeitgeber mitteilen. Ein Mitarbeiter ist zwei Wochen krankgeschrieben, aber nach einer Woche wieder fit. Darf er wieder zur Arbeit kommen? Ja. „Da jeder Mensch verschieden ist, und der eine schneller oder langsamer gesund wird als der andere, beinhaltet eine Krankschreibung kein grundsätzliches Beschäftigungsverbot“, sagt Kaja Keller, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte in Berlin. Trotz Krankschreibung zu arbeiten ist also grundsätzlich erlaubt. Eine Krankschreibung ist kein generelles Arbeitsverbot, sondern gibt nur eine Prognose über den wahrscheinlichen Krankheitsverlauf. Umgekehrt gilt aber auch: Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet zu arbeiten, solange sie krankgeschrieben sind – selbst wenn sie mutmaßlich arbeitsfähig wären. Ein Chef darf also nicht von Beschäftigten verlangen, trotz Krankschreibung zu arbeiten. Will ein Arbeitnehmer trotz Krankschreibung wieder arbeiten, muss er das dem Arbeitgeber melden – dazu genügt es schon, eine Mail zu schreiben. Anwältin Keller empfiehlt Arbeitgebern dennoch, nach Möglichkeit das Gespräch zu suchen. So könnten diese prüfen, ob der Arbeitnehmer zumindest äußerlich wieder fit ist – und auf diese Weise ihrer Fürsorgepflicht nachkommen. Welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber in diesem Fall haben, lesen Sie hier: Arbeiten trotz Krankschreibung: Dürfen krankgeschriebene Angestellte arbeiten? Kann der Arbeitgeber ein Attest anzweifeln? Ja. Hat der Arbeitgeber den Eindruck, dass das ärztliche Attest nur eine Gefälligkeitsbescheinigung ist und der Mitarbeiter krankfeiert, so kann er eine Abmahnung aussprechen oder dem Mitarbeiter sogar kündigen – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Normalerweise hat die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen sehr hohen Beweiswert – wenn sie ordnungsgemäß zustande gekommen ist. „Hat der Arbeitgeber jedoch berechtigte Zweifel daran, kann er beispielsweise den Medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenkasse einschalten“, sagt Rechtsanwältin Zoglowek. Das kann etwa der Fall sein, wenn die Bescheinigung um mehrere Tage rückdatiert ist oder der Arbeitnehmer kündigt und zeitgleich auf einmal krank ist. Eigene Recherchen solle der Arbeitgeber laut der Anwältin eher nicht anstellen – das gilt meist als starker Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und ist nur in seltenen Fällen gerechtfertigt. Grundsätzlich müssen Chefs und Chefinnen die Privatsphäre des Mitarbeiters achten und dürfen daher zum Beispiel nicht nachforschen, ob ein Arbeitnehmer tatsächlich krank zuhause im Bett liegt. Kann ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter kündigen, wenn dieser häufig krank ist? Ja. Dass eine Krankheit zu einem Kündigungsschutz führt, gehört zu den weit verbreiteten Irrtümern rund ums Thema Krankschreibung. Arbeitgeber können kranke Mitarbeiter unter denselben Voraussetzungen kündigen wie andere Mitarbeiter auch. Aber auch die Krankheit an sich kann ein legitimer Kündigungsgrund sein. Fehlt ein Mitarbeiter mehr als sechs Wochen im Jahr wegen Krankheit, kann dies als kündigungsrelevant betrachtet werden. Ein entsprechendes Urteil fällte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 5 Sa 152/11. Allerdings reicht es als Kündigungsgrund nicht aus, dass es in der Vergangenheit Fehlzeiten gab. „Das Entscheidende ist: Es muss zu befürchten sein, dass auch in der Zukunft Fehlzeiten auftreten“, sagt Alexander Birkhahn, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Dornbach. Eine Kündigung wegen Krankheit ist eine personenbedingte Kündigung. Damit sie wirksam ist, müssen daher gewisse Voraussetzungen zutreffen: So muss sich aus der Krankheit eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers ergeben, der Arbeitgeber muss eine negative Gesundheitsprognose stellen und abwägen, ob die Kündigung verhältnismäßig ist. „Vereinfacht gesagt: Wenn jemand seit 20 Jahren im Betrieb ist und das erste Mal länger krank ist, dann ist dem Arbeitgeber das sicherlich zuzumuten. Anders kann es sein, wenn ein Mitarbeiter erst seit einem Jahr dabei ist. Es ist aber schwer vorauszusagen, wo die Gerichte die Grenze ziehen“, sagt Birkhahn. [zur-person] Der Arbeitgeber muss auch prüfen, ob er häufig oder langfristig erkrankte Mitarbeiter auf einen anderen Arbeitsplatz versetzen kann. „An einem sogenannten leidensgerechten Arbeitsplatz“, sagt Birkhahn. Seiner Erfahrung nach gebe es aber nur selten Möglichkeiten dafür. Gegen eine krankheitsbedingte Kündigung kann ein Mitarbeiter innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen (§ 4 Kündigungsschutzgesetz). Ausnahme: In Kleinbetrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz nicht. „Bis auf außergewöhnliche Härtefälle besteht in Kleinbetrieben kein Kündigungsschutz für die Mitarbeiter“, sagt Birkhahn. „Kündigt man ohne Begründung, hat die Kündigung im Zweifelsfall auch vor Gericht Bestand.“ Der Arbeitnehmer wird im Urlaub krank. Welche Informationspflichten hat er dann? Braucht er ein ärztliches Attest? Auch Arbeitnehmer, die im Urlaub erkranken, müssen sich krankmelden – zumindest dann, wenn sie die Urlaubstage, an denen sie krank waren, später nachholen möchten. Dieses Recht steht ihnen laut Paragraf 9 Bundesurlaubsgesetz zu. Für die Krankmeldung aus dem Urlaub gelten allerdings besondere Regeln: Arbeitnehmer müssen sich bereits am ersten Krankheitstag bei ihrem Arbeitgeber melden. Sie müssen sich die Krankheit bereits am ersten Tag von einem Arzt attestieren lassen. Sie müssen darauf achten, dass auf einem ausländischen Attest die Arbeitsunfähigkeit explizit erwähnt wird. [mehr-zum-thema] Wie lange dürfen Mitarbeiter zu Hause bleiben, wenn ihr Kind krank ist? Mütter und Väter dürfen zu Hause bleiben, wenn es die Erkrankung ihres Kindes dringend erforderlich macht. Wie lange und unter welchen Voraussetzungen, da ist die Gesetzgebung nicht eindeutig. Beziehen sich Angestellte auf Paragraf 45 SGB V, ist zumindest klar geregelt, wie lange der Arbeitgeber sie unbezahlt freistellen muss. Wenn das Kind jünger als zwölf ist und ein Attest vom Kinderarzt vorliegt, hatte bei verheirateten Paaren jedes Elternteil bislang einen Anspruch auf zehn Kinderkrankentage im Jahr. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Herausforderungen für die Kinderbetreuung wurden die Ansprüche auf Kinderkrankengeld erhöht. Noch bis Ende des Jahres 2023 galt: Bei verheirateten Paaren besteht für jedes Elternteil pro Kind ein Anspruch auf 30 Kinderkrankentage im Jahr. Bei mehr als zwei Kindern ist der Anspruch auf maximal 65 Tage im Jahr pro Elternteil gedeckelt. Alleinerziehenden stehen längstens 60 Tage pro Kind zu. Bei mehreren Kindern haben Alleinerziehende insgesamt einen Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage. Danach besteht für die Jahre 2024 und 2025 der Anspruch für Kinderkrankengeld dann wieder jeweils längstens für 15 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für 30 Tage. Wie funktioniert die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)? Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei gesetzlich Versicherten Pflicht. Wer krankgeschrieben wird, bekommt nur noch einen Papierausdruck für seine persönlichen Unterlagen, die Übermittlung an die Krankenkasse und den Arbeitgeber erfolgt elektronisch. Dabei erfahren die Arbeitgeber weder den Namen des Arztes oder der Ärztin, noch welche Diagnose gestellt wurde. „Zuvor hatte der Arbeitnehmer nach drei Tagen die Pflicht, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Bei der eAU liegt es nun beim Arbeitgeber, diese selbst bei der Krankenkasse abzurufen“, erklärt Rechtsanwältin Zoglowek den wesentlichen Unterschied zum alten System. Sollte die elektronische Übermittlung einmal nicht funktionieren, wird sie weiterhin in Papierform als Ausdruck ausgestellt. Gesetzlich Versicherte schicken in diesem Fall den Ersatzausdruck an ihre Krankenkasse. Die Daten werden dann von den Krankenkassen durch einen aufgedruckten Barcode digitalisiert und den Arbeitgebern bereitgestellt.