Urlaubssperre
Wann Arbeitgeber ein Urlaubsverbot verhängen dürfen

Im Sommer vier Wochen Urlaubssperre für alle Mitarbeiter? Wann Arbeitgeber solche Urlaubsverbote anordnen dürfen, was für bereits genehmigten Urlaub gilt und was Sie noch beachten sollten.

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© Marie Maerz / photocase.de

Wann dürfen Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängen?

Die gesamten Sommer-Schulferien über eine Urlaubssperre verhängen, weil ein wichtiger Auftrag ansteht? Einem einzelnen Mitarbeiter verbieten, im Januar Urlaub zu nehmen? Oder einem Angestellten den Urlaub streichen, weil er ständig krank ist?

Ob Chefs eine Urlaubssperre verhängen dürfen, hängt von den Gründen ab, die gegen den Urlaub sprechen. Eins vorweg: Die Krankheit eines Mitarbeiters berechtigt nicht dazu, ihm den Urlaub zu verweigern. Denn gemäß §1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub – und Krankheitstage dürfen Chefs nicht vom Urlaubskonto abziehen. Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer den Zeitraum, wann sie Urlaub machen wollen, selbst wählen.

Doch gemäß §7 BUrlG dürfen Chefs den Urlaubswünschen unter Umständen widersprechen: „Arbeitgeber dürfen eine Urlaubssperre verhängen, wenn es dringende betriebliche Gründe gibt“, sagt Patrizia Antoni, Fachanwältin fürs Arbeitsrecht. Je nach Branche und Unternehmen fallen dringende betriebliche Gründe unterschiedlich aus. Typische Beispiele sind:

  • Drohende Insolvenz. Antoni: „Angenommen, ein Betrieb hofft, die Insolvenz abwenden zu können, indem er einen Auftrag in besonders kurzer Zeit abwickelt. Dann könnte der Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängen. Höchstwahrscheinlich hätten alle Verständnis dafür, wenn sie nicht schon eine Reise gebucht haben.“
  • Das Wissen eines Mitarbeiters ist zu einer bestimmten Zeit gefragt – etwa, weil nur er spezielle Fachkenntnisse hat oder sein Vertreter zur gleichen Zeit schon Urlaub nimmt.
  • Großer Andrang im Saisongeschäft. Wenn besonders viele Kunden in der Vorweihnachtszeit bei einem Einzelhändler einkaufen und er jeden Mitarbeiter braucht, um den Ansturm zu bewältigen, kann er laut Antoni eine Urlaubssperre verhängen.
  • Personalmangel wegen einer Krankheitswelle. Geht die Grippe um und ein Mitarbeiter will Urlaub nehmen, wenn der Betrieb durch viele Krankmeldungen fast lahmliegt, können Chefs Urlaubsanträge ablehnen.

Chefs müssen ihren Mitarbeitern in jedem Fall den Grund für eine Urlaubssperre nennen.

Die Expertin
 
Patrizia Antoni
Patrizia Antoni ist Fachanwältin für Steuer- und für Arbeitsrecht. Sie gründete 2002 die Kanzlei AHS Rechtsanwälte mit Standorten in Köln und Bonn.

Wie lang darf das Urlaubsverbot dauern?

Das Gesetz schreibt keine maximale Dauer für ein Urlaubsverbot vor. Urlaubssperren können nur einen Tag oder auch mehrere Monate andauern – je nachdem, wie lang der dringende betriebliche Grund die Sperre rechtfertigt. Antoni: „Arbeitgeber müssen immer zwischen dem betrieblichen Interesse und dem Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers abwägen.“

Eine unbegrenzte Urlaubssperre oder eine, die ein ganzes Jahr andauert, könnte ein Unternehmen in Schwierigkeiten bringen. „Sie haben als Arbeitgeber dann das Problem, dass sie gar keinen Urlaub gewähren. Das ist ein massiver Eingriff in die Rechte der Arbeitnehmer und widerspricht dem Arbeitsschutzgedanken“, sagt Antoni.

Was gilt für bereits genehmigten Urlaub?

Hat ein Chef seinem Mitarbeiter zwei Wochen Urlaub im November genehmigt und entschließt sich kurzfristig, für den gesamten November eine Urlaubssperre zu verhängen, darf der Mitarbeiter trotzdem seinen Urlaub antreten. Denn in der Regel hat die Sperre keine Auswirkung auf schon genehmigte Anträge.

Ausnahme: In Notfällen dürfen Arbeitgeber von Mitarbeiter verlangen, vom Urlaub zurückzutreten. Das kann laut Antoni der Fall sein, wenn eine Maschine ausfällt und der einzige Mitarbeiter, der sie reparieren kann, zu diesem Zeitpunkt in den Urlaub fahren will. „Dann kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anhalten, den Urlaub nicht zu nehmen. Er muss seinem Mitarbeiter aber die Kosten, die ihm damit verbunden sind, erstatten – beispielsweise Stornogebühren für gebuchte Hotels oder Flüge“, erklärt Antoni. Der Arbeitnehmer müsste sich der Weisung seines Chefs folgen.

Was tun, wenn Mitarbeiter trotz Sperre auf Urlaub bestehen?

Ein Mitarbeiter beharrt auf eine Woche Urlaub Anfang Dezember, weil nur dann seine Partnerin auch freibekommt – der Arbeitgeber hat aber für den ganzen Monat eine Urlaubssperre verhängt? „Letztlich hält der Arbeitnehmer sich nicht an die Weisung vom Arbeitgeber“, sagt Antoni. „Dann kommt es darauf an: War die Weisung wirksam? War das betriebliche Bedürfnis, die Urlaubssperre zu verhängen, wirklich wichtiger als der Urlaub des Einzelnen?“

Lautet die Antwort auf diese Fragen ja, können Arbeitgeber die Mitarbeiter, abmahnen oder ihm kündigen. Bevor sie solch eine Entscheidung treffen, sollten Unternehmer allerdings das Arbeitsverhältnis mit dem Mitarbeiter betrachten, warnt Antoni: „Hat er mich mit seiner Weigerung massiv geschädigt? Dann kann ich ihm möglicherweise kündigen. Oder betrifft das jemanden, der seit 25 Jahre völlig beanstandungslos arbeitet? Dessen Frau Krebs hatte und weil es ihr jetzt besser geht wollen sie Urlaub machen. Und unter den Umständen war es ihm nicht möglich, das abzusagen? Man muss den einzelnen Fall anschauen.“

Wie müssen Chefs Mitarbeiter über die Urlaubssperre informieren?

Teilen Arbeitgeber Einzelnen oder der gesamten Belegschaft den Zeitraum einer Urlaubssperre mit, können sie auf ein formales Schreiben verzichten: „Es reicht, wenn man es dem Arbeitnehmer mündlich mitteilt“, sagt Antoni. Achtung: Hat ein Unternehmen einen Betriebsrat, müssen Chefs sich laut Antoni mit diesem abstimmen (§ 87 Abs. I nr. 5 BetrVG).

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Der Rechtsanwältin zufolge ist es unüblich, für jeden kleineren Zeitraum, an dem ein Mitarbeiter nicht fehlen darf, eine Urlaubssperre zu verkünden. „In vielen Fällen ist es eher so, dass ein Arbeitnehmer Urlaub beantragt und man als Chef sagt: ‚Wir haben einen aktuellen Auftrag und aus dem Grund kann ich deinen aktuellen Urlaubsantrag nicht annehmen.‘“

Müssen Arbeitgeber jedes Jahr zum gleichen Zeitraum Urlaubssperren anordnen, etwa in der Vorweihnachtszeit oder rund um den Jahresabschluss, können sie das im Arbeitsvertrag festhalten. Antoni: „Wirtschaftsprüfer dürfen in vielen Betrieben beispielsweise zur Zeit des Jahresabschlusses nicht in den Urlaub gehen. Das wird auch im Regelfall direkt im Arbeitsvertrag drinstehen. Das ist branchenüblich und dort bekannt.“

Gilt in der Probezeit eine Urlaubssperre?

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass in der Probezeit grundsätzlich eine Urlaubssperre gilt. „Diese Annahme ist falsch“, sagt Antoni. „Wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist, können Arbeitnehmer auch in der Probezeit Urlaub nehmen.“

Mitarbeiter haben zwar erst nach Ablauf der Probezeit – in der Regel sechs Monate – Anspruch auf ihren gesamten Jahresurlaub. Aber auch schon vorher können sie anteilig Jahresurlaub nehmen, und zwar pro Monat ein Zwölftel ihres Jahresurlaubs.

Gilt während einer Wiedereingliederung eine Urlaubssperre?

Arbeitgeber müssen Mitarbeitern, die innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen krank waren, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Dabei einigen sich beide Parteien darauf, wie der Mitarbeiter wieder arbeitsfähig werden kann – beispielsweise indem er zunächst nur ein paar Stunden täglich arbeitet. Gliedert ein Unternehmen den Mitarbeiter auf diese Art stufenweise wieder ein, sei es wenig zielführend, im gleichen Zeitraum Urlaub zu nehmen, sagt Antoni. „Das widerspricht dem Ziel der Wiedereingliederung, nämlich jemanden schrittweise an seinen Job zurückzuführen.“ Zudem finanziert die Krankenkasse Antoni zufolge eine stufenweise Wiedereingliederung. „Die wollen den Urlaub auch nicht zahlen“, so die Rechtsanwältin.

Urlaub ist während einer Wiedereingliederung also nicht vorgesehen – es sei denn, Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen sich, dass der Urlaub die Zurückführung an die Arbeit nicht gefährdet. Dann können sie die Versicherung informieren und die Wiedereingliederung gegebenenfalls unterbrechen.

Nach §7 Bundesurlaubsgesetzt haben Arbeitnehmer aber einen Anspruch darauf, im Anschluss an eine Erkrankung Urlaub zu nehmen – sie dürfen also in den Urlaub fahren, bevor sie mit der Wiedereingliederung beginnen.

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Mehr dazu hier: Was Arbeitgeber über das BEM-Gespräch wissen müssen

Dürfen Arbeitgeber Zwangsurlaub anordnen?

Genau wie Chefs vorgeben können, wann Mitarbeiter keinen Urlaub nehmen dürfen, können sie in bestimmten Fällen auch vorschreiben, wann sie Urlaub nehmen müssen – nämlich während der Betriebsferien. Das ist häufig in kleinen Arztpraxen der Fall, wenn der einzige Arzt Urlaub nimmt und die Helferinnen und Helfer nichts zu tun haben. Dann darf er sie in die Betriebsferien schicken.

Wann solch ein Zwangsurlaub rechtens ist und wie lange Betriebsferien dauern dürfen, lesen Sie hier.

 

Haben Sie Probleme, den Überblick über die Urlaubsplanung zu behalten? Mit dieser Vorlage gewinnen Sie mehr Übersicht über die Ferienplanung Ihres Teams.

Wann dürfen Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängen? Die gesamten Sommer-Schulferien über eine Urlaubssperre verhängen, weil ein wichtiger Auftrag ansteht? Einem einzelnen Mitarbeiter verbieten, im Januar Urlaub zu nehmen? Oder einem Angestellten den Urlaub streichen, weil er ständig krank ist? Ob Chefs eine Urlaubssperre verhängen dürfen, hängt von den Gründen ab, die gegen den Urlaub sprechen. Eins vorweg: Die Krankheit eines Mitarbeiters berechtigt nicht dazu, ihm den Urlaub zu verweigern. Denn gemäß §1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub – und Krankheitstage dürfen Chefs nicht vom Urlaubskonto abziehen. Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer den Zeitraum, wann sie Urlaub machen wollen, selbst wählen. Doch gemäß §7 BUrlG dürfen Chefs den Urlaubswünschen unter Umständen widersprechen: „Arbeitgeber dürfen eine Urlaubssperre verhängen, wenn es dringende betriebliche Gründe gibt“, sagt Patrizia Antoni, Fachanwältin fürs Arbeitsrecht. Je nach Branche und Unternehmen fallen dringende betriebliche Gründe unterschiedlich aus. Typische Beispiele sind: Drohende Insolvenz. Antoni: „Angenommen, ein Betrieb hofft, die Insolvenz abwenden zu können, indem er einen Auftrag in besonders kurzer Zeit abwickelt. Dann könnte der Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängen. Höchstwahrscheinlich hätten alle Verständnis dafür, wenn sie nicht schon eine Reise gebucht haben.“ Das Wissen eines Mitarbeiters ist zu einer bestimmten Zeit gefragt – etwa, weil nur er spezielle Fachkenntnisse hat oder sein Vertreter zur gleichen Zeit schon Urlaub nimmt. Großer Andrang im Saisongeschäft. Wenn besonders viele Kunden in der Vorweihnachtszeit bei einem Einzelhändler einkaufen und er jeden Mitarbeiter braucht, um den Ansturm zu bewältigen, kann er laut Antoni eine Urlaubssperre verhängen. Personalmangel wegen einer Krankheitswelle. Geht die Grippe um und ein Mitarbeiter will Urlaub nehmen, wenn der Betrieb durch viele Krankmeldungen fast lahmliegt, können Chefs Urlaubsanträge ablehnen. Chefs müssen ihren Mitarbeitern in jedem Fall den Grund für eine Urlaubssperre nennen. [zur-person] Wie lang darf das Urlaubsverbot dauern? Das Gesetz schreibt keine maximale Dauer für ein Urlaubsverbot vor. Urlaubssperren können nur einen Tag oder auch mehrere Monate andauern – je nachdem, wie lang der dringende betriebliche Grund die Sperre rechtfertigt. Antoni: „Arbeitgeber müssen immer zwischen dem betrieblichen Interesse und dem Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers abwägen.“ Eine unbegrenzte Urlaubssperre oder eine, die ein ganzes Jahr andauert, könnte ein Unternehmen in Schwierigkeiten bringen. „Sie haben als Arbeitgeber dann das Problem, dass sie gar keinen Urlaub gewähren. Das ist ein massiver Eingriff in die Rechte der Arbeitnehmer und widerspricht dem Arbeitsschutzgedanken“, sagt Antoni. Was gilt für bereits genehmigten Urlaub? Hat ein Chef seinem Mitarbeiter zwei Wochen Urlaub im November genehmigt und entschließt sich kurzfristig, für den gesamten November eine Urlaubssperre zu verhängen, darf der Mitarbeiter trotzdem seinen Urlaub antreten. Denn in der Regel hat die Sperre keine Auswirkung auf schon genehmigte Anträge. Ausnahme: In Notfällen dürfen Arbeitgeber von Mitarbeiter verlangen, vom Urlaub zurückzutreten. Das kann laut Antoni der Fall sein, wenn eine Maschine ausfällt und der einzige Mitarbeiter, der sie reparieren kann, zu diesem Zeitpunkt in den Urlaub fahren will. „Dann kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anhalten, den Urlaub nicht zu nehmen. Er muss seinem Mitarbeiter aber die Kosten, die ihm damit verbunden sind, erstatten – beispielsweise Stornogebühren für gebuchte Hotels oder Flüge“, erklärt Antoni. Der Arbeitnehmer müsste sich der Weisung seines Chefs folgen. [mehr-zum-thema] Was tun, wenn Mitarbeiter trotz Sperre auf Urlaub bestehen? Ein Mitarbeiter beharrt auf eine Woche Urlaub Anfang Dezember, weil nur dann seine Partnerin auch freibekommt – der Arbeitgeber hat aber für den ganzen Monat eine Urlaubssperre verhängt? „Letztlich hält der Arbeitnehmer sich nicht an die Weisung vom Arbeitgeber“, sagt Antoni. „Dann kommt es darauf an: War die Weisung wirksam? War das betriebliche Bedürfnis, die Urlaubssperre zu verhängen, wirklich wichtiger als der Urlaub des Einzelnen?“ Lautet die Antwort auf diese Fragen ja, können Arbeitgeber die Mitarbeiter, abmahnen oder ihm kündigen. Bevor sie solch eine Entscheidung treffen, sollten Unternehmer allerdings das Arbeitsverhältnis mit dem Mitarbeiter betrachten, warnt Antoni: „Hat er mich mit seiner Weigerung massiv geschädigt? Dann kann ich ihm möglicherweise kündigen. Oder betrifft das jemanden, der seit 25 Jahre völlig beanstandungslos arbeitet? Dessen Frau Krebs hatte und weil es ihr jetzt besser geht wollen sie Urlaub machen. Und unter den Umständen war es ihm nicht möglich, das abzusagen? Man muss den einzelnen Fall anschauen.“ Wie müssen Chefs Mitarbeiter über die Urlaubssperre informieren? Teilen Arbeitgeber Einzelnen oder der gesamten Belegschaft den Zeitraum einer Urlaubssperre mit, können sie auf ein formales Schreiben verzichten: „Es reicht, wenn man es dem Arbeitnehmer mündlich mitteilt“, sagt Antoni. Achtung: Hat ein Unternehmen einen Betriebsrat, müssen Chefs sich laut Antoni mit diesem abstimmen (§ 87 Abs. I nr. 5 BetrVG). Der Rechtsanwältin zufolge ist es unüblich, für jeden kleineren Zeitraum, an dem ein Mitarbeiter nicht fehlen darf, eine Urlaubssperre zu verkünden. „In vielen Fällen ist es eher so, dass ein Arbeitnehmer Urlaub beantragt und man als Chef sagt: ‚Wir haben einen aktuellen Auftrag und aus dem Grund kann ich deinen aktuellen Urlaubsantrag nicht annehmen.‘“ Müssen Arbeitgeber jedes Jahr zum gleichen Zeitraum Urlaubssperren anordnen, etwa in der Vorweihnachtszeit oder rund um den Jahresabschluss, können sie das im Arbeitsvertrag festhalten. Antoni: „Wirtschaftsprüfer dürfen in vielen Betrieben beispielsweise zur Zeit des Jahresabschlusses nicht in den Urlaub gehen. Das wird auch im Regelfall direkt im Arbeitsvertrag drinstehen. Das ist branchenüblich und dort bekannt.“ Gilt in der Probezeit eine Urlaubssperre? Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass in der Probezeit grundsätzlich eine Urlaubssperre gilt. „Diese Annahme ist falsch“, sagt Antoni. „Wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist, können Arbeitnehmer auch in der Probezeit Urlaub nehmen.“ Mitarbeiter haben zwar erst nach Ablauf der Probezeit – in der Regel sechs Monate – Anspruch auf ihren gesamten Jahresurlaub. Aber auch schon vorher können sie anteilig Jahresurlaub nehmen, und zwar pro Monat ein Zwölftel ihres Jahresurlaubs. Gilt während einer Wiedereingliederung eine Urlaubssperre? Arbeitgeber müssen Mitarbeitern, die innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen krank waren, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Dabei einigen sich beide Parteien darauf, wie der Mitarbeiter wieder arbeitsfähig werden kann – beispielsweise indem er zunächst nur ein paar Stunden täglich arbeitet. Gliedert ein Unternehmen den Mitarbeiter auf diese Art stufenweise wieder ein, sei es wenig zielführend, im gleichen Zeitraum Urlaub zu nehmen, sagt Antoni. „Das widerspricht dem Ziel der Wiedereingliederung, nämlich jemanden schrittweise an seinen Job zurückzuführen.“ Zudem finanziert die Krankenkasse Antoni zufolge eine stufenweise Wiedereingliederung. „Die wollen den Urlaub auch nicht zahlen“, so die Rechtsanwältin. Urlaub ist während einer Wiedereingliederung also nicht vorgesehen – es sei denn, Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen sich, dass der Urlaub die Zurückführung an die Arbeit nicht gefährdet. Dann können sie die Versicherung informieren und die Wiedereingliederung gegebenenfalls unterbrechen. Nach §7 Bundesurlaubsgesetzt haben Arbeitnehmer aber einen Anspruch darauf, im Anschluss an eine Erkrankung Urlaub zu nehmen – sie dürfen also in den Urlaub fahren, bevor sie mit der Wiedereingliederung beginnen. Mehr dazu hier: Was Arbeitgeber über das BEM-Gespräch wissen müssen Dürfen Arbeitgeber Zwangsurlaub anordnen? Genau wie Chefs vorgeben können, wann Mitarbeiter keinen Urlaub nehmen dürfen, können sie in bestimmten Fällen auch vorschreiben, wann sie Urlaub nehmen müssen – nämlich während der Betriebsferien. Das ist häufig in kleinen Arztpraxen der Fall, wenn der einzige Arzt Urlaub nimmt und die Helferinnen und Helfer nichts zu tun haben. Dann darf er sie in die Betriebsferien schicken. Wann solch ein Zwangsurlaub rechtens ist und wie lange Betriebsferien dauern dürfen, lesen Sie hier.   Haben Sie Probleme, den Überblick über die Urlaubsplanung zu behalten? Mit dieser Vorlage gewinnen Sie mehr Übersicht über die Ferienplanung Ihres Teams.