Betrug im Betrieb
„Gute Chefs bemerken Betrug früher als schlechte Chefs“

Privatdetektiv Marcus Lentz deckt seit 30 Jahren Betrugsfälle in Firmen auf. Im Interview gibt er Tipps, wie sich Unternehmer vor Betrug schützen können und wie man Betrüger überführt.

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Wirtschaftsdetektiv Marcus R. Lentz überführt seit über 30 Jahren Betrüger in Firmen.
Wirtschaftsdetektiv Marcus R. Lentz überführt seit über 30 Jahren Betrüger in Firmen.

Herr Lentz, was sind die häufigsten Betrugsfälle, mit denen Sie in Betrieben zu tun haben?

Marcus Lentz: Das sind drei Dinge: Lohnfortzahlungsbetrug, also Mitarbeiter täuschen vor, krank zu sein. Das ist eine Straftat, das nehmen viele auf die leichte Schulter. Dann Arbeitszeitbetrug: Da gibt es Außendienstmitarbeiter, die für sich eine 20-Stunden-Woche eingeführt haben, aber jede Woche 45 Stunden abrechnen. Und natürlich Diebstahl. Mitarbeiter lassen Material oder Waren aus dem Lager mitgehen oder verschieben sie mit Hilfe von Speditionen.

Gibt es Zahlen, wie viele Betriebe von Betrug betroffen sind?

Das ist schwierig, weil die Dunkelziffer sehr hoch ist. Wenn wir Mitarbeiter überführen, dann gibt es zwei Möglichkeiten: Fristlose Kündigung, der Fall geht vors Arbeitsgericht und an die Staatsanwaltschaft und man lässt sich die Kosten für die Detektei als Schadensersatz erstatten. Oder man bietet dem Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag mit sofortiger Wirkung an, über die Gründe dafür wird Stillschweigen vereinbart, und der Mitarbeiter verpflichtet sich, die Hälfte der Detektivkosten zu ersetzen. Darauf lassen sich unserer Erfahrung nach 98 Prozent aller überführten Mitarbeiter ein. Deshalb gibt es keine verlässliche Statistik. Ich schätze, dass zwischen 80 und 90 Prozent aller Betriebe betroffen sind.

Wenn ich als Unternehmer den Verdacht habe, dass ich von einem Mitarbeiter betrogen werde, wie gehe ich dann am besten vor?

Sie sollten sofort etwas unternehmen, um den Schaden zu begrenzen. Stellen Sie sich vor, ein Außendienstmitarbeiter arbeitet jede Woche nur zehn statt 40 Stunden. Da entsteht Ihnen im Monat ein Schaden von Tausenden Euro allein an Lohnkosten. Den entgangenen Umsatz, den er hätte erzielen können, gar nicht eingerechnet. Wenn er das ein Jahr lang macht, dann reden wir über einen hohen sechsstelligen Schaden. Und Sie verlieren Kunden, weil die nicht richtig betreut werden. Außerdem spricht sich bei den Kollegen herum: „Der Müller schafft nichts und der Chef tut nichts dagegen.“ Die machen dann auch nur noch Dienst nach Vorschrift. Irgendwann können Sie dann Insolvenz anmelden. Gehen Sie also bei Betrug beherzt, aber nicht blauäugig vor. Halten Sie sich unbedingt an Recht und Gesetz.

Tun das nicht alle Arbeitgeber?

Zur Person
Marcus R. Lentz ist Gründer und Geschäftsführer der Lentz Gruppe. Der Privatdetektiv blickt auf über 30 Jahre Berufserfahrung zurück und baute seine 1995 gegründete Wirtschaftsdetektei Lentz zu einem international agierenden Netzwerk aus.

Die versuchen sehr oft, selbst mit versteckter Kamera tätig zu werden – und es geht immer schief. Was Sie mit illegalen Methoden herausfinden, ist vor Gericht nicht verwertbar. Das bringt zwar einen schnellen Erfolg, aber der fliegt ihnen später um die Ohren. Da gab es gerade ein Beispiel, wo eine Mitarbeiterin des Betrugs überführt werden konnte. Das Bundesarbeitsgericht hat die Kündigung für unwirksam erklärt und der Mitarbeiterin sogar Schadensersatz wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs zugesprochen. Die Frau musste der Arbeitgeber noch monatelang weiterbeschäftigen und bezahlen. Und vor seiner Belegschaft stand er als Schnüffler da.

Besser den verdächtigen Mitarbeiter beschatten?

Das versuchen Arbeitgeber oft, gerade wenn es sich um kleinere Firmen handelt. Die kommen dann zu uns und sagen: Wir haben es schon selbst probiert, aber wir sind aufgefallen. Dann ist das Kind natürlich in den Brunnen gefallen, der Mitarbeiter ist misstrauisch und wir werden so kaum Erfolg haben.

Also gleich eine professionelle Detektei einschalten.

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Wenn das im Verhältnis zu dem entstandenen Schaden steht, ja. Aber machen Sie dann nicht den Fehler, Ihre Sekretärin mit der Suche zu beauftragen. Die warnt den Mitarbeiter unter Umständen vor, weil sie ihn mag und das menschlich ungerecht findet. Ich erlebe immer wieder, dass sich unser Einsatz unter Mitarbeitern herumgesprochen hat. Detektiveinschaltung ist Chefsache, und Diskretion beginnt beim Kunden selbst. Mit wem würden Sie darüber reden, dass Sie eine Intimkrankheit haben? Und genau mit dem dürfen Sie über unsere Einschaltung reden – und mit keinem anderen.

Wann darf ich als Arbeitgeber überhaupt eine Detektei beauftragen?

Immer dann, wenn Sie klare und belastbare Indizien dafür haben, dass Sie durch ein Fehlverhalten wirtschaftlich geschädigt werden. Es sollte ein strafbarer Hintergrund vorliegen. Wenn ein Detektiv ohne berechtigtes Interesse seines Kunden tätig wird, dann machen sich beide strafbar.

Und was dürfen Sie alles berichten?

Nur das, was für den Arbeitgeber relevant ist. Ein Beispiel: Wir haben einen Außendienstmitarbeiter observiert, und der hat seine Arbeit ganz brav gemacht. Und jeden Tag in der Mittagspause ist er in ein Bordell gefahren. Das durften wir dem Arbeitgeber nicht berichten, denn daran hat er kein berechtigtes Interesse. In unserem Bericht stand lediglich, von wann bis wann der Mitarbeiter Pause gemacht hat. Was der Mitarbeiter in seiner Pause macht, ist seine Privatsache; sofern er nicht für die Konkurrenz arbeitet. Das war hier ja nicht der Fall.

Wie klärt eine Detektei die von Ihnen genannten Betrugsfälle auf?

Der Klassiker ist die Observation. Wir beobachten, was die Zielperson tut. Wir dürfen dabei keinerlei Einfluss auf das Verhalten der Person nehmen, ihr also keine Falle stellen. Sonst ist das vor Gericht nicht verwertbar. Eine Observation erfolgt immer durch vier Detektive gleichzeitig. Mit weniger Detektiven kann man eine Person nicht tagelang beobachten, da fällt man sofort auf. Wer das anbietet, der arbeitet höchst unseriös.

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Absolut tabu ist der Einsatz von GPS-Sendern. Da macht sich nicht nur die Detektei, sondern auch der Auftraggeber strafbar, wenn er davon wusste oder das billigend in Kauf genommen hat.

Wir ermitteln auch. Wenn sich jemand krankgemeldet hat und währenddessen auf einer Baustelle arbeitet, versuchen wir herauszufinden: Was ist das für eine Baustelle? Dazu befragen wir beispielsweise Nachbarn. Wir sind nicht verpflichtet zu sagen, dass wir Detektive sind. Zudem sind wir in psychologischer Gesprächsführung geschult.

Schleusen Sie auch Detektive in den Betrieb ein?

Ja, vor allem wenn es um Diebstahl geht. Je nach Auftrag schleusen wir zwei bis drei Mitarbeiter ein, meist Kollegen mit branchenspezifischen Grundkenntnissen. Die kommen mit einer Legende. Deren Aufgabe ist, Augen und Ohren aufzuhalten. Oft werden sie im Lager eingesetzt und beobachten, was rund um die Laderampe passiert. Sie sind mit Detektiven im Außenbereich per Knopf im Ohr über Funk verbunden. Die können dann verdächtige Fahrzeuge observieren.

Klingt teuer.

Im Regelfall sind unsere Detektive fünf Tage lang im Einsatz, in etwa 20 Prozent aller Fälle zehn Tage, ganz selten länger. Pro Detektiv und geleisteter Arbeitsstunde kostet das 55 Euro netto. Bei vier Kollegen sind das 2200 Euro am Tag und 10.000 Euro pro Woche.

Da stellt sich die Frage, wie kann ich mich von vornherein vor Betrug schützen?

Behandeln Sie Ihre Mitarbeiter so, wie sie selbst behandelt werden wollen. Seien Sie fair, kritisieren Sie nicht nur, loben Sie auch mal. Dann sind ihre Mitarbeiter loyal. Die informieren Sie dann darüber, wenn einer sich ständig krankmeldet und nebenbei sein Haus baut. Gute Chefs bemerken Betrug früher als schlechte Chefs und können eher etwas dagegen unternehmen. Nicht loyale neue Mitarbeiter  fallen schneller auf, wenn das Betriebsklima stimmt und nicht von Angst und Gleichgültigkeit geprägt ist.

Wie kann ich die Loyalität meiner Mitarbeiter testen?

Lassen Sie die Kontrollen mal ein wenig schleifen und beobachten Sie, ob sich etwas verändert in punkto Arbeitsleistung und Inventurschwund. Wenn sich nichts oder nur marginal etwas verändert, dann sollte man sich die Frage stellen: Rechnet sich der Aufwand, den ich für die Kontrolle treibe, überhaupt?

 

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Arbeitgeber eine schwere Pflichtverletzung oder gar Straftat begangen hat, dann können Sie eventuell eine Verdachtskündigung aussprechen.

Wann eine Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs möglich ist: Arbeitszeitbetrug: Wann Arbeitgeber fristlos kündigen können

Herr Lentz, was sind die häufigsten Betrugsfälle, mit denen Sie in Betrieben zu tun haben? Marcus Lentz: Das sind drei Dinge: Lohnfortzahlungsbetrug, also Mitarbeiter täuschen vor, krank zu sein. Das ist eine Straftat, das nehmen viele auf die leichte Schulter. Dann Arbeitszeitbetrug: Da gibt es Außendienstmitarbeiter, die für sich eine 20-Stunden-Woche eingeführt haben, aber jede Woche 45 Stunden abrechnen. Und natürlich Diebstahl. Mitarbeiter lassen Material oder Waren aus dem Lager mitgehen oder verschieben sie mit Hilfe von Speditionen. Gibt es Zahlen, wie viele Betriebe von Betrug betroffen sind? Das ist schwierig, weil die Dunkelziffer sehr hoch ist. Wenn wir Mitarbeiter überführen, dann gibt es zwei Möglichkeiten: Fristlose Kündigung, der Fall geht vors Arbeitsgericht und an die Staatsanwaltschaft und man lässt sich die Kosten für die Detektei als Schadensersatz erstatten. Oder man bietet dem Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag mit sofortiger Wirkung an, über die Gründe dafür wird Stillschweigen vereinbart, und der Mitarbeiter verpflichtet sich, die Hälfte der Detektivkosten zu ersetzen. Darauf lassen sich unserer Erfahrung nach 98 Prozent aller überführten Mitarbeiter ein. Deshalb gibt es keine verlässliche Statistik. Ich schätze, dass zwischen 80 und 90 Prozent aller Betriebe betroffen sind. Wenn ich als Unternehmer den Verdacht habe, dass ich von einem Mitarbeiter betrogen werde, wie gehe ich dann am besten vor? Sie sollten sofort etwas unternehmen, um den Schaden zu begrenzen. Stellen Sie sich vor, ein Außendienstmitarbeiter arbeitet jede Woche nur zehn statt 40 Stunden. Da entsteht Ihnen im Monat ein Schaden von Tausenden Euro allein an Lohnkosten. Den entgangenen Umsatz, den er hätte erzielen können, gar nicht eingerechnet. Wenn er das ein Jahr lang macht, dann reden wir über einen hohen sechsstelligen Schaden. Und Sie verlieren Kunden, weil die nicht richtig betreut werden. Außerdem spricht sich bei den Kollegen herum: „Der Müller schafft nichts und der Chef tut nichts dagegen.“ Die machen dann auch nur noch Dienst nach Vorschrift. Irgendwann können Sie dann Insolvenz anmelden. Gehen Sie also bei Betrug beherzt, aber nicht blauäugig vor. Halten Sie sich unbedingt an Recht und Gesetz. Tun das nicht alle Arbeitgeber? Die versuchen sehr oft, selbst mit versteckter Kamera tätig zu werden – und es geht immer schief. Was Sie mit illegalen Methoden herausfinden, ist vor Gericht nicht verwertbar. Das bringt zwar einen schnellen Erfolg, aber der fliegt ihnen später um die Ohren. Da gab es gerade ein Beispiel, wo eine Mitarbeiterin des Betrugs überführt werden konnte. Das Bundesarbeitsgericht hat die Kündigung für unwirksam erklärt und der Mitarbeiterin sogar Schadensersatz wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs zugesprochen. Die Frau musste der Arbeitgeber noch monatelang weiterbeschäftigen und bezahlen. Und vor seiner Belegschaft stand er als Schnüffler da. Besser den verdächtigen Mitarbeiter beschatten? Das versuchen Arbeitgeber oft, gerade wenn es sich um kleinere Firmen handelt. Die kommen dann zu uns und sagen: Wir haben es schon selbst probiert, aber wir sind aufgefallen. Dann ist das Kind natürlich in den Brunnen gefallen, der Mitarbeiter ist misstrauisch und wir werden so kaum Erfolg haben. Also gleich eine professionelle Detektei einschalten. Wenn das im Verhältnis zu dem entstandenen Schaden steht, ja. Aber machen Sie dann nicht den Fehler, Ihre Sekretärin mit der Suche zu beauftragen. Die warnt den Mitarbeiter unter Umständen vor, weil sie ihn mag und das menschlich ungerecht findet. Ich erlebe immer wieder, dass sich unser Einsatz unter Mitarbeitern herumgesprochen hat. Detektiveinschaltung ist Chefsache, und Diskretion beginnt beim Kunden selbst. Mit wem würden Sie darüber reden, dass Sie eine Intimkrankheit haben? Und genau mit dem dürfen Sie über unsere Einschaltung reden – und mit keinem anderen. Wann darf ich als Arbeitgeber überhaupt eine Detektei beauftragen? Immer dann, wenn Sie klare und belastbare Indizien dafür haben, dass Sie durch ein Fehlverhalten wirtschaftlich geschädigt werden. Es sollte ein strafbarer Hintergrund vorliegen. Wenn ein Detektiv ohne berechtigtes Interesse seines Kunden tätig wird, dann machen sich beide strafbar. Und was dürfen Sie alles berichten? Nur das, was für den Arbeitgeber relevant ist. Ein Beispiel: Wir haben einen Außendienstmitarbeiter observiert, und der hat seine Arbeit ganz brav gemacht. Und jeden Tag in der Mittagspause ist er in ein Bordell gefahren. Das durften wir dem Arbeitgeber nicht berichten, denn daran hat er kein berechtigtes Interesse. In unserem Bericht stand lediglich, von wann bis wann der Mitarbeiter Pause gemacht hat. Was der Mitarbeiter in seiner Pause macht, ist seine Privatsache; sofern er nicht für die Konkurrenz arbeitet. Das war hier ja nicht der Fall. Wie klärt eine Detektei die von Ihnen genannten Betrugsfälle auf? Der Klassiker ist die Observation. Wir beobachten, was die Zielperson tut. Wir dürfen dabei keinerlei Einfluss auf das Verhalten der Person nehmen, ihr also keine Falle stellen. Sonst ist das vor Gericht nicht verwertbar. Eine Observation erfolgt immer durch vier Detektive gleichzeitig. Mit weniger Detektiven kann man eine Person nicht tagelang beobachten, da fällt man sofort auf. Wer das anbietet, der arbeitet höchst unseriös. Absolut tabu ist der Einsatz von GPS-Sendern. Da macht sich nicht nur die Detektei, sondern auch der Auftraggeber strafbar, wenn er davon wusste oder das billigend in Kauf genommen hat. Wir ermitteln auch. Wenn sich jemand krankgemeldet hat und währenddessen auf einer Baustelle arbeitet, versuchen wir herauszufinden: Was ist das für eine Baustelle? Dazu befragen wir beispielsweise Nachbarn. Wir sind nicht verpflichtet zu sagen, dass wir Detektive sind. Zudem sind wir in psychologischer Gesprächsführung geschult. Schleusen Sie auch Detektive in den Betrieb ein? Ja, vor allem wenn es um Diebstahl geht. Je nach Auftrag schleusen wir zwei bis drei Mitarbeiter ein, meist Kollegen mit branchenspezifischen Grundkenntnissen. Die kommen mit einer Legende. Deren Aufgabe ist, Augen und Ohren aufzuhalten. Oft werden sie im Lager eingesetzt und beobachten, was rund um die Laderampe passiert. Sie sind mit Detektiven im Außenbereich per Knopf im Ohr über Funk verbunden. Die können dann verdächtige Fahrzeuge observieren. Klingt teuer. Im Regelfall sind unsere Detektive fünf Tage lang im Einsatz, in etwa 20 Prozent aller Fälle zehn Tage, ganz selten länger. Pro Detektiv und geleisteter Arbeitsstunde kostet das 55 Euro netto. Bei vier Kollegen sind das 2200 Euro am Tag und 10.000 Euro pro Woche. Da stellt sich die Frage, wie kann ich mich von vornherein vor Betrug schützen? Behandeln Sie Ihre Mitarbeiter so, wie sie selbst behandelt werden wollen. Seien Sie fair, kritisieren Sie nicht nur, loben Sie auch mal. Dann sind ihre Mitarbeiter loyal. Die informieren Sie dann darüber, wenn einer sich ständig krankmeldet und nebenbei sein Haus baut. Gute Chefs bemerken Betrug früher als schlechte Chefs und können eher etwas dagegen unternehmen. Nicht loyale neue Mitarbeiter  fallen schneller auf, wenn das Betriebsklima stimmt und nicht von Angst und Gleichgültigkeit geprägt ist. Wie kann ich die Loyalität meiner Mitarbeiter testen? Lassen Sie die Kontrollen mal ein wenig schleifen und beobachten Sie, ob sich etwas verändert in punkto Arbeitsleistung und Inventurschwund. Wenn sich nichts oder nur marginal etwas verändert, dann sollte man sich die Frage stellen: Rechnet sich der Aufwand, den ich für die Kontrolle treibe, überhaupt?   Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Arbeitgeber eine schwere Pflichtverletzung oder gar Straftat begangen hat, dann können Sie eventuell eine Verdachtskündigung aussprechen. Wann eine Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs möglich ist: Arbeitszeitbetrug: Wann Arbeitgeber fristlos kündigen können
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