Inhalt: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Wollen Unternehmer in der Coronakrise Verträge schließen oder ändern, sind sie mit vielen Fragen konfrontiert: Wann kommt die Post bei meinen Geschäftspartnern an? Können Verträge auch per-E-Mail geändert oder ergänzt werden? Was gilt, wenn im Vertrag „Änderungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform“ steht? Müssen dann wirklich alle unterschreiben, damit es rechtkräftig wird?
Wir geben einen Überblick, wie Sie Verträge rechtssicher ändern und neue Verträge schließen können, auch digital – und welche Tools es dafür gibt.
Was grundsätzlich für Verträge gilt
Es gibt mehrere Möglichkeiten, Verträge zu schließen:
- mündlich oder stillschweigend
- elektronisch (Textform), also beispielsweise per E-Mail oder Fax
- schriftlich (Schriftform), das heißt auf einem ausgedruckten Vertrag per Hand unterschrieben

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