Statistikpflichten
Gefangen im Pflichtendickicht? Wer sich vor Statistikmeldungen drücken darf

Müssen Sie auch Daten ans Statistische Landesamt oder Bundesamt melden? Was Ihnen droht, wenn Sie der Pflicht nicht nachkommen – und wann Sie sich davon befreien lassen können.

Aktualisiert am 26. Juni 2024, 16:18 Uhr, von Verena Bast, Wirtschaftsredakteurin

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Statistikpflichten
Bei dem Dickicht aus Statistikpflichten ist es nicht leicht, den Überblick zu behalten.
© Elisabeth Bender / iStock / Getty Images Plus

Eigentlich hat Rolf Lamers diesen Herbst einen Grund, sich zu freuen. Denn dann dürfte sein Unternehmen, die Steidle GmbH aus Leverkusen, ­einen Meilenstein in der Firmengeschichte ­erreicht haben. Wenn alles wie geplant läuft, exportiert der Hersteller von Sprühgeräten mit seinen elf Mitarbeitern dann erstmals Waren im Wert von mehr als 500 000 Euro in Länder der Europäischen Union.

Doch in die Freude mischen sich Bedenken, zuweilen auch Ratlosigkeit. Denn von diesem Moment an muss Steidle eine für das Unternehmen neue Bürokratiepflicht erfüllen: Es muss Daten für die sogenannte Intrahandelsstatistik melden. Die Statistik besagt, wie viel deutsche Unternehmen in andere EU-Länder exportieren. Lamers Mitarbeiter müssen von diesem Monat an nicht nur – wie bisher – für jedes Land, in das das Unternehmen Waren ­exportiert, den Warenumsatz melden, sondern beispielsweise auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden und das Gewicht der Waren. „Wir kombinieren über 2500 Teile zu individuell konfigurierbaren Sprühgeräten, wie soll man da das Gewicht erfassen?“, fragt der geschäftsführende Gesellschafter.

16 Prozent mehr Informationspflichten

Insgesamt 158 Statistiken erstellen das Bundesamt und die Landesämter für Statistik, für die Unternehmen Daten melden müssen oder als Teil einer Stichprobe dazu verpflichtet werden können. Manche Daten müssen Firmen monatlich abgeben, andere vierteljährlich oder jährlich. Obwohl es sich die Bundesregierung auf die Fahne geschrieben hat, Bürokratie ­abzubauen, ist die Zahl der „Informationspflichten“, zu denen auch die Statistikmeldungen zählen, in den vergangenen zehn Jahren um 16 Prozent gestiegen. Von Informationspflichten spricht das Statistische Bundesamt, wenn Unternehmen aufgrund bundesrecht­licher Gesetze oder Verordnungen Daten oder sonstige Informationen beschaffen, übermitteln oder verfügbar halten müssen.

Statistikmeldungen machen einen geringen Anteil an den Informationspflichten aus, sind aber laut Studien des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) und des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) eines der größten Ärgernisse im Hinblick auf die Bürokratie. „Manche Statistiken sind äußerst kompliziert und aufwendig“, sagt Benjamin Baykal, der sich für den DIHK für einen Abbau der ­Bürokratie einsetzt. „Gerade für kleine Unternehmen können sie ein großes Problem sein, weil sie meist nicht die Kapazitäten haben, ­regelmäßig extra Personal dafür abzustellen.“

Mitunter sind die Meldungen so schwierig, dass sie selbst gestandene Geschäftsführer zur Verzweiflung bringen. „Wir hatten auch schon weinende Unternehmer und Unternehmerinnen am Telefon, die nicht mehr weiterwussten, weil sie die Zahlen einfach nicht auftreiben konnten in ihrer Firma“, erzählt Claus Paal, Präsident der IHK Region Stuttgart. Zumal die Zahlen häufig schnell gemeldet werden müssen, bei Monatsstatistiken beispielsweise 10 bis 20 Tage nach Ende des ­Berichtsmonats.

Welche Bußgelder ­säumigen ­Unternehmen drohen

Kommt ein Unternehmen dem nicht nach, drohen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Bußgelder zwischen 120 und 400 Euro. Bei mehrfachen Verstößen kann das Bußgeld auch höher ausfallen.


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