Deutschlandweit sind wegen der Corona-Pandemie Betriebe geschlossen – auf Anordnung der Behörden. Vor allem Gastwirte, Hoteliers, Ärzte, Sportanlagenbetreiber oder Lebensmittelhersteller haben für solche Fälle eine sogenannte Betriebsschließungsversicherung (BSV) abgeschlossen. Diese springt ein, wenn ein Betrieb aufgrund des Infektionsschutzgesetz schließen muss. Teilweise wird die BSV-Police nicht separat abgeschlossen, sondern ist Bestandteil eines Gewerbeversicherungspakets oder eine Erweiterung der Betriebsunterbrechungs-Police.
Doch ob Versicherungen tatsächlich zahlen müssen, wenn der Betrieb aufgrund von Corona geschlossen wurde, darüber streiten derzeit Assekuranzen, Versicherungsmakler und Juristen.

Sie wollen weiterlesen?
Sie sind bereits impulse-Mitglied? Hier kostenlos weiterlesen
impulse bietet ein Netzwerk und Know-how für Unternehmerinnen und Unternehmer.
Die impulse-Mitgliedschaft ist für Sie richtig, wenn Sie
- bereit sind, Ihre Komfortzone zu verlassen, um sich weiterzuentwickeln
- von den Erfahrungen anderer profitieren möchten
- Erfolg wollen, aber nicht bereit sind, für Profit ihre Werte zu verraten
- unser Motto leben: „Mach es!“
Sie möchten wissen was noch in der impulse-Mitgliedschaft steckt?
Online-Kurs: Klar und souverän führen
Werden Sie Schritt für Schritt zu der Führungskraft, die Sie gern wären: Der Online-Kurs ist Ihr Fahrplan hin zu mehr Motivation, Produktivität und Zufriedenheit. Für Ihr Team – und für Sie selbst. Hier mehr erfahren!

(Die Redaktion schaltet Kommentare montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr frei. Die Angabe von Name und E-Mail-Adresse ist freiwillig. IP-Adressen werden nicht gespeichert. Mit der Abgabe eines Kommentars stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu.)