Schenken und Vererben von Betriebsvermögen ist bei der Steuer begünstigt. Jedoch nur, wenn die Zusammensetzung des Vermögens stimmt. Dann lässt es sich komplett oder zum großen Teil steuerfrei an die Kinder oder die Enkel weiterreichen. Deshalb sollte jeder Unternehmer fortlaufend prüfen, ob das betriebliche Vermögen „richtig“ strukturiert ist. So sparen Unternehmerfamilien kräftig Erbschaftsteuer und vermeiden finanzielle Engpässe.
Das Verhältnis von Unternehmenswert und Verwaltungsvermögen muss stimmen
Entscheidend für die Steuerfreistellung ist das Verhältnis vom tatsächlichen Unternehmenswert und dem Wert des im Betriebsvermögen enthaltenen Verwaltungsvermögens. Dieses ist grundsätzlich steuerpflichtig. Hierzu zählen etwa vermietete Immobilien, Kunst, Wertpapiere, Finanzmittel (Bares, Guthaben, Forderungen). Immerhin darf man von den Finanzmitteln die Schulden abziehen.
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