Betriebsvermögen übertragen
So sparen Sie kräftig bei der Erbschaftsteuer

Wer Betriebsvermögen verschenken oder vererben will, muss aufpassen: Nur, wenn Sie Ihren Betrieb fortlaufend passend strukturieren, ersparen Sie dem Nachwuchs Steuern. Das müssen Sie beachten.

Aktualisiert am 29. August 2024, 12:08 Uhr,

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© the_burtons / Moment / Getty Images

Schenken und Vererben von Betriebsvermögen ist bei der Steuer begünstigt. Jedoch nur, wenn die Zusammensetzung des Vermögens stimmt. Dann lässt es sich komplett oder zum großen Teil steuerfrei an die Kinder oder die Enkel weiterreichen. Deshalb sollte jeder Unternehmer fortlaufend prüfen, ob das betriebliche Vermögen „richtig“ strukturiert ist. So sparen Unternehmerfamilien kräftig Erbschaftsteuer und vermeiden finanzielle Engpässe.

Das Verhältnis von Unternehmenswert und Verwaltungsvermögen muss stimmen

Entscheidend für die Steuerfreistellung ist das Verhältnis vom tatsächlichen Unternehmenswert und dem Wert des im Betriebsvermögen enthaltenen Verwaltungsvermögens. Dieses ist grundsätzlich steuerpflichtig. Hierzu zählen etwa vermietete Immobilien, Kunst, Wertpapiere, Finanzmittel (Bares, Guthaben, Forderungen). Immerhin darf man von den Finanzmitteln die Schulden abziehen.


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