Egal ob in der Familie oder beim Verkauf an Externe: Welche Form der Übertragung für Sie am günstigsten ist, sollten Sie nie ohne Steuerberater entscheiden. Und natürlich sollten Sie sich vorher gut überlegen, wie viel Ihre Firma wert ist. Einen wertvollen Anhaltspunkt liefert hierbei der Unternehmenswert-Rechner von impulse und Concess.
Verkauf gegen Einmalzahlung
Der Verkäufer erhält den Kaufpreis sofort und in einem Betrag. Das macht ihn unabhängig von der wirtschaftlichen Zukunft der Firma. Werden die Wirtschaftsgüter einzeln verkauft, spricht man von einem Asset Deal. Der Verkäufer muss den Veräußerungsgewinn versteuern.
Bei einem Share Deal werden die Anteile einer Gesellschaft verkauft. Das ist für den Verkäufer meist steuerlich günstiger. Für beide Varianten gilt, dass Unternehmer über 55 Jahre beim Verkauf mitunter Steuervergünstigungen erhalten.
Verkauf gegen Rente
Es gibt die zeitlich befristete Zeitrente (mindestens zehn Jahre) oder die lebenslange Leibrente. Bei beiden ist der Verkäufer davon abhängig, dass der Nachfolger Erfolg hat. Er sollte vom Käufer Sicherheiten fordern, etwa eine Bankbürgschaft oder Grundschuld auf Firmenimmobilien.
Verkauf gegen Raten
Der Käufer muss den Kaufpreis nur nach und nach zahlen, kann so eventuell auf Fremdfinanzierung verzichten. Ratenzahlung ist wegen des Risikos ein deutliches Zugeständnis des Verkäufers an den Käufer, zumal er den Veräußerungserlös meist sofort versteuern muss. Er sollte Zinsen und Sicherheiten verlangen, zum Beispiel eine Hypothek. Bei einem Zeitraum von mehr als zehn Jahren sollte der Kaufvertrag eine Wertsicherungsklausel enthalten.

Verkauf gegen dauernde Last
Wie beim Rentenmodell wird der Kaufpreis über mindestens zehn Jahre regelmäßig abbezahlt. Die Beträge können aber an die Bedürfnisse von Firma oder Senior angepasst werden, zum Beispiel an den Unternehmensgewinn. Kommt bei familiären Nachfolgen zum Einsatz.
Schrittweise Übertragung von Anteilen
Firmenanteile können in Etappen verkauft oder in der Familie nach und nach unentgeltlich übertragen werden. So kann der Inhaber seinen Nachfolger im Unternehmen testen und langsam auf seine Aufgaben vorbereiten. Der Nachfolger kann schrittweise finanzieren.
Übertragung gegen Nießbrauchsrecht
Das Eigentum geht auf den Nachfolger über; der Altinhaber erhält aber weiter die Erträge. Die Vergütung des Nachfolgers wird vorab abgezogen. Das ist etwa dann sinnvoll, wenn die Firmenimmobilie beim Übergeber bleiben soll. Kommt fast ausschließlich familienintern zum Einsatz.
Verpachtung
Das Betriebsvermögen und die rechtliche Kontrolle bleiben beim Übergeber, er ist auch für Investitionen zuständig. Sinnvoll, wenn der Nachfolger keine Finanzierung stemmen kann oder die Firma im Familienbesitz bleiben soll. Die Gefahr von Interessenkonflikten ist allerdings hoch.
Unternehmensverkauf via Internet
Für den Unternehmensverkauf scheinen Nachfolgebörsen im Internet eine unkomplizierte Möglichkeit. Doch ist eine Firma im Internet so leicht zu verkaufen wie eine alte CD auf Ebay? Das erfahren Sie in unserem Artikel: „Unternehmensverkauf: Was taugen Nachfolgebörsen im Internet?“
