IBAN-Umstellung
Was ab dem 1. Februar für private Bankgeschäfte gilt

Unternehmen und Vereine mussten bereits 2014 auf die IBAN umstellen. Ab dem 1. Februar 2016 ist sie auch für private Bankkunden Pflicht. Was künftig für Daueraufträge, Lastschriften und Bankkarten gilt.

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Ab dem 1.Februar 2016 ist für alle Bankkunden die neue IBAN Pflicht.
Ab dem 1.Februar 2016 ist für alle Bankkunden die neue IBAN Pflicht.
© dpa-tmn

Am 1. Februar ist es soweit: Bei Überweisungen oder Lastschriftverfahren gelten auch für private Bankgeschäfte nicht mehr die Kontonummer und die Bankleitzahl. Ab diesem Tag müssen alle Bankkunden stattdessen die 22-stellige International Bank Account Number – kurz IBAN – angeben. Unternehmen und Vereine durften Überweisungen bereits seit dem 1. August 2014 nur noch nach dem Sepa-Format mit neuer internationaler Kontonummer (IBAN) vornehmen. Aber was bedeutet das in der Praxis? Wichtige Fragen und Antworten:

Was ändert sich ab dem 1. Februar 2016 für private Bankkunden?

Bei Überweisungen müssen künftig mehr Kästchen ausgefüllt werden als bisher. Statt der inländischen Kontonummer mit meist zehn Stellen ist die IBAN einzutragen, deren Länge von Land zu Land unterschiedlich ist. In Deutschland hat die IBAN 22 Stellen. Sie beginnt mit dem Ländercode (für Deutschland: DE) und einer zweistelligen Prüfziffer. Danach folgt eine nationale Komponente, in Deutschland sind das die bisherige Bankleitzahl und die bisherige Kontonummer des Kunden.

Was passiert mit der BIC?

Die internationale Bankleitzahl BIC – auch Business Identifier Code genannt – ist in der Regel acht bis elf Stellen lang. Sie muss ab dem Stichtag nur noch bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums angegeben werden. Bei allen Überweisungen im Inland entfällt sie.

 

Können Verbraucher alte Überweisungsträger noch verwenden?

Die Banken dürfen alte Überweisungsträger nicht mehr annehmen. Der Bankenverband rät Verbrauchern deshalb, sie nicht mehr zu benutzen. Werden sie dennoch einreicht, wird die Überweisung nicht ausgeführt. Merkt der Kunde dies nicht rechtzeitig, kann dies zu Fristüberschreitungen führen. Beim Online-Banking können alte nationale Kontonummern nicht mehr eingegeben werden. Hier werden die Eingabemasken der Geldinstitute automatisch umgestellt.

Was gilt bei Lastschriftverfahren und Daueraufträgen?

In der Regel ändert sich bei Lastschriftverfahren nichts für private Bankkunden. Auch Daueraufträge haben die kontoführenden Kreditinstitut in der Regel bereits schon umgestellt. Kunden müssen also nicht tätig werden.

Gelten alte Bankkarten noch?

Die Einführung der IBAN hat auf die Gültigkeit der Bankkarten keinen Einfluss. Sie funktionieren weiterhin. Maßgeblich ist hier das Datum, an dem die Karte abläuft.

Was steckt hinter Sepa?

Sepa steht für „Single Euro Payments Area“ – ein einheitlicher Zahlungsraum für Transaktionen in Euro. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen werden standardisiert und nach gleichen Kriterien abgewickelt – egal ob sie ins Inland oder über Grenzen gehen. „Sepa ist ein wichtiger Baustein für die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union“, hatte Bundesbankvorstand Carl-Ludwig Thiele vor wenigen Wochen erklärt.

Welche Vorteile hat das neue System?

Eine Überweisung ins europäische Ausland soll im Sepa-Verfahren schneller gehen und nur noch einen Bankgeschäftstag dauern. Wer nicht online überweist, sondern einen herkömmlichen Überweisungsträger ausfüllt, muss mit zwei Arbeitstagen rechnen. Derzeit kann es bei Auslandstransfers mitunter bis zu eine Woche dauern, bis das Geld ankommt.

Auslandsüberweisungen sollen außerdem nicht mehr teurer sein als Geldtransfers im Inland. Die Bundesbank verweist auf Hochrechnungen, wonach sich die Kostenersparnis durch Sepa für einen Zeitraum von sechs Jahren auf 123 Milliarden Euro summieren dürfte. Sepa-Überweisungen sind allerdings nur in Euro möglich. Bei anderen Währungen muss der Bankkunde eine Auslandsüberweisung vornehmen.

 

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Am 1. Februar ist es soweit: Bei Überweisungen oder Lastschriftverfahren gelten auch für private Bankgeschäfte nicht mehr die Kontonummer und die Bankleitzahl. Ab diesem Tag müssen alle Bankkunden stattdessen die 22-stellige International Bank Account Number - kurz IBAN - angeben. Unternehmen und Vereine durften Überweisungen bereits seit dem 1. August 2014 nur noch nach dem Sepa-Format mit neuer internationaler Kontonummer (IBAN) vornehmen. Aber was bedeutet das in der Praxis? Wichtige Fragen und Antworten: Was ändert sich ab dem 1. Februar 2016 für private Bankkunden? Bei Überweisungen müssen künftig mehr Kästchen ausgefüllt werden als bisher. Statt der inländischen Kontonummer mit meist zehn Stellen ist die IBAN einzutragen, deren Länge von Land zu Land unterschiedlich ist. In Deutschland hat die IBAN 22 Stellen. Sie beginnt mit dem Ländercode (für Deutschland: DE) und einer zweistelligen Prüfziffer. Danach folgt eine nationale Komponente, in Deutschland sind das die bisherige Bankleitzahl und die bisherige Kontonummer des Kunden. Was passiert mit der BIC? Die internationale Bankleitzahl BIC - auch Business Identifier Code genannt - ist in der Regel acht bis elf Stellen lang. Sie muss ab dem Stichtag nur noch bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums angegeben werden. Bei allen Überweisungen im Inland entfällt sie.   Können Verbraucher alte Überweisungsträger noch verwenden? Die Banken dürfen alte Überweisungsträger nicht mehr annehmen. Der Bankenverband rät Verbrauchern deshalb, sie nicht mehr zu benutzen. Werden sie dennoch einreicht, wird die Überweisung nicht ausgeführt. Merkt der Kunde dies nicht rechtzeitig, kann dies zu Fristüberschreitungen führen. Beim Online-Banking können alte nationale Kontonummern nicht mehr eingegeben werden. Hier werden die Eingabemasken der Geldinstitute automatisch umgestellt. Was gilt bei Lastschriftverfahren und Daueraufträgen? In der Regel ändert sich bei Lastschriftverfahren nichts für private Bankkunden. Auch Daueraufträge haben die kontoführenden Kreditinstitut in der Regel bereits schon umgestellt. Kunden müssen also nicht tätig werden. Gelten alte Bankkarten noch? Die Einführung der IBAN hat auf die Gültigkeit der Bankkarten keinen Einfluss. Sie funktionieren weiterhin. Maßgeblich ist hier das Datum, an dem die Karte abläuft. Was steckt hinter Sepa? Sepa steht für "Single Euro Payments Area" - ein einheitlicher Zahlungsraum für Transaktionen in Euro. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen werden standardisiert und nach gleichen Kriterien abgewickelt - egal ob sie ins Inland oder über Grenzen gehen. "Sepa ist ein wichtiger Baustein für die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union", hatte Bundesbankvorstand Carl-Ludwig Thiele vor wenigen Wochen erklärt. Welche Vorteile hat das neue System? Eine Überweisung ins europäische Ausland soll im Sepa-Verfahren schneller gehen und nur noch einen Bankgeschäftstag dauern. Wer nicht online überweist, sondern einen herkömmlichen Überweisungsträger ausfüllt, muss mit zwei Arbeitstagen rechnen. Derzeit kann es bei Auslandstransfers mitunter bis zu eine Woche dauern, bis das Geld ankommt. Auslandsüberweisungen sollen außerdem nicht mehr teurer sein als Geldtransfers im Inland. Die Bundesbank verweist auf Hochrechnungen, wonach sich die Kostenersparnis durch Sepa für einen Zeitraum von sechs Jahren auf 123 Milliarden Euro summieren dürfte. Sepa-Überweisungen sind allerdings nur in Euro möglich. Bei anderen Währungen muss der Bankkunde eine Auslandsüberweisung vornehmen.  
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