Inhalt: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Die Impfkampagne kommt in Deutschland nur schleppend voran, gleichzeitig verharrt die Zahl der Corona-Neuinfektionen seit Wochen auf hohem Niveau. Die Bundesregierung hat deshalb eine Testpflicht für Unternehmen beschlossen: Betriebe müssen ihren Beschäftigten künftig zweimal pro Woche einen kostenlosen Corona-Schnelltest anbieten.
Doch worauf kommt es dabei an? Was müssen Unternehmer in Sachen Arbeitsrecht und Logistik beachten? Eine Expertin beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Corona-Tests im Unternehmen.
Was bedeutet die neue Pflicht für Corona-Tests im Betrieb?
Betriebliche Corona-Tests waren lange Zeit ein freiwilliges Angebot, das Arbeitgeber ihren Mitarbeitern machen konnten. Lediglich Sachsen und Berlin hatten bereits vor Ostern eine Testpflicht für Unternehmen eingeführt. Doch mit der Freiwilligkeit ist nun bundesweit Schluss.
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