Kundendaten speichern
So gehen Sie korrekt mit Kundendaten um

Wer Kundendaten speichert, muss einiges beachten: Was Sie in Ihrer Datenbank ablegen dürfen, wann Sie um Erlaubnis fragen müssen und welche Details Sie auf keinen Fall speichern sollten.

Aktualisiert am 9. Oktober 2023, 08:21 Uhr, von Anna Wilke, Redakteurin

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Kundendaten-Speicherung
© Marie Maerz/photocase

Welche Kundendaten darf ich ohne Einschränkungen speichern?

Informationen, die Sie über Ihre Kunden speichern, unterliegen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wenn es sich um personenbezogene Daten handelt. Das heißt, Informationen über juristische Personen zählen nicht dazu. Haben Sie in Ihrer Datenbank die Meier-Schmidt GmbH inklusive einer Anschrift abgespeichert, ist das immer unkritisch.

Was gilt bei personenbezogenen Daten?

Erfassen Sie allerdings zusätzlich einen Ansprechpartner oder die direkte Durchwahl zur Chefin, gilt der ganze Datensatz als personenbezogen und unterliegt damit strengen Richtlinien.
„Grundsätzlich ist jede Verarbeitung personenbezogener Daten erst einmal verboten“, erklärt Datenschutzanwalt Christian Klos aus Köln von der Beratungsfirma Two Towers. Das umfasst das Lesen, Speichern und die Weitergabe von Informationen.


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