Eine Unternehmerin aus dem impulse-Netzwerk fragt: „Eine Mitarbeiterin möchte von verschiedenen EU-Ländern aus arbeiten. Sie würde gern angestellt bleiben. Sie behält zwar ihre Wohnung in Deutschland, vermietet diese aber unter. Ich möchte ihr diese Flexibilität gern geben. Nach einer ersten Recherche scheint mir das Thema aber organisatorisch sehr komplex, etwa in Bezug auf die Sozialversicherung und steuerlichen Risiken, wenn dadurch beispielsweise unbeabsichtigt eine Betriebsstätte im Ausland entsteht. Ich will rechtlich unbedingt auf der sicheren Seite stehen. Ist das überhaupt möglich? Und wenn ja, was müsste ich beachten?“
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