Klage gegen Click and Meet
Dieser Fachhändler wehrte sich erfolgreich gegen die Corona-Beschränkungen

Als die Corona-Beschränkungen für Baumärkte gelockert wurden, reichte Joachim Weber Klage ein – und bekam recht. Wie andere Unternehmer es ihm gleichtun können.

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© Corinna71/Getty Images

Joachim Weber ist Geschäftsführer von Grillfürst, einem Fachhändler für Grills und Grillzubehör. In seiner Branche beginnt gerade die Saison. Sobald die Temperaturen nach oben klettern, zieht es viele Menschen raus und an den Grill. Als die Corona-Regelungen in Hessen Anfang März gelockert wurden, durften einige Geschäfte wieder öffnen, ohne dass die Kunden vorher Termine machen mussten (das sogenannte Click and Meet). Dazu gehörten unter anderem Buchhändler, Gartencenter und Baumärkte. Und Weber fragte sich: Warum die – und nicht ich?

Die letzte Zeit sei sehr anstrengend gewesen, sagt Weber. „Wir haben einerseits eine hohe Nachfrage zu bewältigen, weil die Menschen viel Zeit zuhause und im Garten verbracht haben. Andererseits hatten wir in den letzten Monate viele Einschränkungen. Lieferketten, die nicht funktionierten, Waren, die wir nicht bekommen haben. Mitarbeiter, die bei kleinen Erkältungen vorsichtshalber zuhause blieben.“ Auch die vielen Hygienevorschriften machten laut Weber das Arbeiten in den sieben Grillfürst-Geschäften schwierig. Dass der Verkauf digital weiterlaufen konnte, trug das Unternehmen durch die Krise. „Wir hatten kaum Umsatzeinbußen, weil wir viele Beratungen über Video oder Telefon durchgeführt haben“. Pro Tag hätten sie in etwa 100 Videoberatungen gehabt.

Doch als am 8. März einige Beschränkungen für den Einzelhandel gelockert wurden, sah Weber sich benachteiligt. „Ich konnte nicht nachvollziehen, warum wir unsere Filiale in Gründau nicht für Kunden ohne Termin öffnen durften. Der Baumarkt gegenüber mit ähnlichem Sortiment jedoch schon.“ Für ihn war klar, dass hier ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz herrschte. „Ich dachte mir in dem Moment ‚Jetzt reicht’s!‘ und habe unseren Anwalt beauftragt, dagegen vorzugehen.“

Das Vorgehen

Um drei Grillfürst-Geschäfte in Hessen öffnen zu können, klagte er zunächst bei den Verwaltungsgerichten Kassel, Gießen und Frankfurt. Gegen die Schließung der Filiale in Dormagen (Nordrhein-Westfalen) ging Weber vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf vor. Da seine Geschäfte in mehreren Städten liegen, sind unterschiedliche Gerichte für die Öffnungen zuständig.

Er sei sehr sicher gewesen, dass er mit seinen Klagen durchkommen würde, so Weber. „Ich war vom ersten Moment an überzeugt, dass wir gewinnen würden.“ Die Willkür der Politik sei für ihn nicht nachvollziehbar gewesen.

Die Kosten

Weber erklärt, dass die Kosten des Verfahrens übersichtlich gewesen seien. „Man braucht einen guten Anwalt. Aber der Streitwert für so ein Verfahren ist nicht sehr groß, mit 3000 bis 5000 Euro kommt man da hin. Und da unser Urteil öffentlich ist, kann sich jetzt jeder darauf beziehen.“ Das mache anderen Unternehmen die Argumentation leichter, auch auf eine Öffnung ohne Terminvergabe zu klagen.

Das Ergebnis

Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab Weber recht: Die Grillfürst Filiale Gründau darf seitdem öffnen, ohne dass Kunden vorher einen Termin machen müssen. „Wir haben dort eine sehr hohe Nachfrage. Die Menschen freue sich und vor der Tür ist immer eine lange Schlange“, so Weber. „Unser Sicherheitskonzept ist trotzdem sehr streng, wir lassen nur eine Person pro 40 Quadratmeter in den Laden.“

Joachim Weber

Joachim Webers Anwalt Matthias Freund erklärt: „Dieses Urteil hat eine klare Signalwirkung für andere Unternehmen.“ Wenn andere Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer nun klagen würden, hätten sie einen Fall, auf den sie sich beziehen könnten (Az.: 5 L 623/21.F).

Die anderen Klagen waren allerdings nicht so erfolgreich. Vor den Verwaltungsgerichten Gießen und Kassel verlor Weber. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel bestätigte diese Urteile in zweiter Instanz. „Der VGH Kassel sieht in den angegriffenen Beschränkungsmaßnahmen keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung“, so Freund. Die Grillfürst-Geschäfte in Hessen dürfen also nicht alle öffnen. Auch das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ging verloren, so dass Weber Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt hat.

Die nächsten Schritte wären nun eine Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs und eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

Lesen Sie dazu auch: Corona-Soforthilfe zurückzahlen: So wehren Sie sich gegen die Rückzahlung der Corona-Hilfen

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Joachim Weber ist Geschäftsführer von Grillfürst, einem Fachhändler für Grills und Grillzubehör. In seiner Branche beginnt gerade die Saison. Sobald die Temperaturen nach oben klettern, zieht es viele Menschen raus und an den Grill. Als die Corona-Regelungen in Hessen Anfang März gelockert wurden, durften einige Geschäfte wieder öffnen, ohne dass die Kunden vorher Termine machen mussten (das sogenannte Click and Meet). Dazu gehörten unter anderem Buchhändler, Gartencenter und Baumärkte. Und Weber fragte sich: Warum die – und nicht ich? Die letzte Zeit sei sehr anstrengend gewesen, sagt Weber. „Wir haben einerseits eine hohe Nachfrage zu bewältigen, weil die Menschen viel Zeit zuhause und im Garten verbracht haben. Andererseits hatten wir in den letzten Monate viele Einschränkungen. Lieferketten, die nicht funktionierten, Waren, die wir nicht bekommen haben. Mitarbeiter, die bei kleinen Erkältungen vorsichtshalber zuhause blieben.“ Auch die vielen Hygienevorschriften machten laut Weber das Arbeiten in den sieben Grillfürst-Geschäften schwierig. Dass der Verkauf digital weiterlaufen konnte, trug das Unternehmen durch die Krise. „Wir hatten kaum Umsatzeinbußen, weil wir viele Beratungen über Video oder Telefon durchgeführt haben“. Pro Tag hätten sie in etwa 100 Videoberatungen gehabt. Doch als am 8. März einige Beschränkungen für den Einzelhandel gelockert wurden, sah Weber sich benachteiligt. „Ich konnte nicht nachvollziehen, warum wir unsere Filiale in Gründau nicht für Kunden ohne Termin öffnen durften. Der Baumarkt gegenüber mit ähnlichem Sortiment jedoch schon.“ Für ihn war klar, dass hier ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz herrschte. „Ich dachte mir in dem Moment ‚Jetzt reicht’s!‘ und habe unseren Anwalt beauftragt, dagegen vorzugehen." Das Vorgehen Um drei Grillfürst-Geschäfte in Hessen öffnen zu können, klagte er zunächst bei den Verwaltungsgerichten Kassel, Gießen und Frankfurt. Gegen die Schließung der Filiale in Dormagen (Nordrhein-Westfalen) ging Weber vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf vor. Da seine Geschäfte in mehreren Städten liegen, sind unterschiedliche Gerichte für die Öffnungen zuständig. Er sei sehr sicher gewesen, dass er mit seinen Klagen durchkommen würde, so Weber. „Ich war vom ersten Moment an überzeugt, dass wir gewinnen würden.“ Die Willkür der Politik sei für ihn nicht nachvollziehbar gewesen. Die Kosten Weber erklärt, dass die Kosten des Verfahrens übersichtlich gewesen seien. „Man braucht einen guten Anwalt. Aber der Streitwert für so ein Verfahren ist nicht sehr groß, mit 3000 bis 5000 Euro kommt man da hin. Und da unser Urteil öffentlich ist, kann sich jetzt jeder darauf beziehen.“ Das mache anderen Unternehmen die Argumentation leichter, auch auf eine Öffnung ohne Terminvergabe zu klagen. Das Ergebnis Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab Weber recht: Die Grillfürst Filiale Gründau darf seitdem öffnen, ohne dass Kunden vorher einen Termin machen müssen. „Wir haben dort eine sehr hohe Nachfrage. Die Menschen freue sich und vor der Tür ist immer eine lange Schlange“, so Weber. „Unser Sicherheitskonzept ist trotzdem sehr streng, wir lassen nur eine Person pro 40 Quadratmeter in den Laden.“ Joachim Webers Anwalt Matthias Freund erklärt: „Dieses Urteil hat eine klare Signalwirkung für andere Unternehmen.“ Wenn andere Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer nun klagen würden, hätten sie einen Fall, auf den sie sich beziehen könnten (Az.: 5 L 623/21.F). Die anderen Klagen waren allerdings nicht so erfolgreich. Vor den Verwaltungsgerichten Gießen und Kassel verlor Weber. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel bestätigte diese Urteile in zweiter Instanz. „Der VGH Kassel sieht in den angegriffenen Beschränkungsmaßnahmen keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung“, so Freund. Die Grillfürst-Geschäfte in Hessen dürfen also nicht alle öffnen. Auch das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ging verloren, so dass Weber Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt hat. Die nächsten Schritte wären nun eine Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs und eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Lesen Sie dazu auch: Corona-Soforthilfe zurückzahlen: So wehren Sie sich gegen die Rückzahlung der Corona-Hilfen
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