Ramadan und Arbeitsrecht
Was Chefs wissen sollten, wenn Mitarbeiter im Ramadan fasten

Fasten von Sonnenaufgang bis -untergang: Der Ramadan ist nicht nur für Muslime herausfordernd. Welche Rechte haben Arbeitgeber, wenn fastende Mitarbeiter nicht die gewohnte Leistung bringen?

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Im Ramadan bleibt bei vielen Muslimen der Teller leer: Tagsüber dürfen sie im Fastenmonat nicht essen und trinken.

Einen Monat lang zwischen Sonnenaufgang und -untergang weder essen noch trinken – und trotzdem arbeiten gehen. Klingt schwierig? Für viele Muslime ist das im Fastenmonat Ramadan normal: Das Fasten ist fester Bestandteil des Islams. Der Ramadan verschiebt sich jedes Jahr – 2023 verzichteten Muslime zwischen dem 23. März und dem 21. April zwischen sechs Uhr morgens und acht Uhr abends auf Nahrung. 2024 fällt der Beginn des Fastenmonats etwas arbeitnehmerfreundlicher auf einen Sonntag: Ramadan beginnt am 10. März und endet am 09. April.

Chefinnen und Chefs mit muslimischen Mitarbeitern müssen damit rechnen, dass sich das Fasten besonders an wärmeren Tagen auf deren Leistungsfähigkeit auswirkt: Die Mitarbeiter können sich schlechter konzentrieren, sind erschöpft und weniger belastbar. Hinzu kommt: Viele Muslime schlafen während des Ramadans wenig, weil sie nachts essen und feiern – so können sich beim Arbeiten schnell Fehler einschleichen.

Was bedeutet das für Chefs, die Muslime beschäftigen? Wie können sie reagieren, wenn ein fastender Mitarbeiter unkonzentriert arbeitet? Dürfen sie verlangen, dass er das Fasten bricht? Und was, wenn er gar nicht mehr arbeiten kann?

Dürfen Arbeitgeber das Fasten verbieten?  

Arbeitet der fastende Angestellte nicht so gut wie sonst, will aber nicht auf das Fasten verzichten, kommt es zum Konflikt zwischen der Religionsfreiheit und der Pflicht des Angestellten, den Arbeitsvertrag zu erfüllen (§ 611 BGB). Dennoch gilt: „Der Chef kann das Fasten nicht verbieten“, sagt Asma Hussain-Hämäläinen, Fachanwältin für Arbeitsrecht. „Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf freie Religionsausübung.“ Das Bundesarbeitsgericht neige bislang dazu, pro Religionsfreiheit zu urteilen, so Hussain-Hämäläinen.

Welche Rechte haben Chefs, wenn der Mitarbeiter weniger leistet?

Wenn ein Mitarbeiter wegen des Fastens unkonzentriert arbeitet und Fehler macht, ist das ärgerlich. Wenn es um kleine Patzer geht, wie Tippfehler in E-Mails, müssen Sie das aber hinnehmen.

Anders sieht es aus, wenn der Mitarbeiter wegen des Fastens den gesamten Betrieb gefährdet, weil er beispielsweise vor Erschöpfung beim Bedienen großer Maschinen Fehler macht und sich und andere in Gefahr bringt. „Dann dürfte eine Kündigung als letztes Mittel in Betracht zu ziehen sein“, sagt die Rechtsanwältin. „Denn für den Ramadan gilt, was auch für Gebetszeiten gilt: Beides ist zur Not nachholbar.“

Die Expertin

Asma Hussain-Hämäläinen ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie hat eine Kanzlei in Frankfurt am Main.

Was können Arbeitgeber tun, wenn der Fastende wichtige Deadlines nicht einhalten kann?

Steht während des Ramadans eine Deadline für ein wichtiges Projekt des fastenden Angestellten an, sollten Chefs rechtzeitig das Gespräch mit ihm suchen: Schafft er es, die Abgabefrist einzuhalten? Und wenn nicht: Kann ein anderer Mitarbeiter, der nicht fastet, die Aufgabe übernehmen? „Die Fastenzeit kommt ja nicht überraschend, sodass das Unternehmen entsprechend die Ressourcen einteilen kann“, sagt Hussain-Hämäläinen.

Kann der Mitarbeiter nicht ersetzt werden, dürfen Chefs verlangen, dass er die Fastentage nach Ablauf der Projekt-Deadline nachholt, sagt die Rechtsanwältin. „Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben eine gegenseitige Rücksichtnahmepflicht. Sollte der Mitarbeiter zu einer Verlegung seiner Fastentage auch unter diesen Umständen nicht bereit sein, wäre eine Kündigung gegebenenfalls zulässig. Es ist jedoch immer eine Frage des Einzelfalles.“

Was gilt, wenn der Mitarbeiter gar nicht arbeiten kann?

Kann der Mitarbeiter seine übliche Arbeit nicht verrichten – zum Beispiel schwere körperliche Arbeit auf der Baustelle – können Sie ihn nicht direkt abmahnen oder kündigen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.2.2011 (2AZR 636/09) muss der Arbeitgeber versuchen, dem Angestellten vorübergehend andere Aufgaben zu geben.

Ist das in einem kleinen Betrieb nicht möglich, wird es schwierig. „Der Arbeitgeber kann die Arbeitspflicht wegen der Kollision mit der Religionsfreiheit nicht durchsetzen. Die Arbeit wird rechtmäßig verweigert“, sagt Asma Hussain-Hämäläinen.

Müssen Arbeitgeber Gehalt zahlen, wenn der fastende Mitarbeiter ausfällt?

Fällt der Mitarbeiter im Ramadan aus, weil Sie ihn nicht in anderen Bereichen einsetzen können, müssen Sie für den Ausfall keinen Lohn zahlen. „Das führt zu einem gerechten Ausgleich“, sagt Hussain-Hämäläinen. „Der Arbeitgeber kann die Leistung während dieser Zeit nicht verlangen und wird dafür auf der Kostenseite entlastet.“

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Eine personenbedingte Kündigung kommt allein wegen des Einhaltens der Fastenzeit nicht in Frage, sagt die Rechtsanwältin. Denn: Das Fasten ist nach einem Monat vorbei, die Arbeitsleistung also nur in dieser Zeit beschränkt.

Können Chefs fastenden Mitarbeitern andere Arbeitszeiten zuteilen?

Eine andere Option: Sie könnten dem Mitarbeiter flexible Arbeitszeiten anbieten – etwa Nachtschichten oder einen früheren Dienstbeginn. Doch Vorsicht: Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz dürfen Chefs einzelne Mitarbeiter nicht bevorzugen. Richten Sie für fastende Muslime eine Sonderregelung ein, sollten Sie anderen Mitarbeitern auch entsprechende Angebote machen.

Tipp: Rechtzeitig das Gespräch suchen

Damit es gar nicht erst zu Problemen kommt, sollten Chefs das Gespräch mit muslimischen Mitarbeitern suchen. Fragen Sie diese Mitarbeiter, ob sie beabsichtigen zu fasten – zwar fasten sehr viele Muslime, aber nicht alle. Vielleicht lassen sich gemeinsam Lösungen finden: Hat der Mitarbeiter Überstunden, die er abbauen kann? Kann er einen Teil seines Urlaubs oder sogar seinen Jahresurlaub in die Zeit des Ramadans legen?

Übrigens gelten auch Ausnahmen beim islamischen Fasten: Schwangere, Kranke, Alte und Menschen, die schwere körperliche Arbeiten verrichten, können auf den Ramadan verzichten. Sie können den Fastenmonat zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

Einen Monat lang zwischen Sonnenaufgang und -untergang weder essen noch trinken - und trotzdem arbeiten gehen. Klingt schwierig? Für viele Muslime ist das im Fastenmonat Ramadan normal: Das Fasten ist fester Bestandteil des Islams. Der Ramadan verschiebt sich jedes Jahr - 2023 verzichteten Muslime zwischen dem 23. März und dem 21. April zwischen sechs Uhr morgens und acht Uhr abends auf Nahrung. 2024 fällt der Beginn des Fastenmonats etwas arbeitnehmerfreundlicher auf einen Sonntag: Ramadan beginnt am 10. März und endet am 09. April. Chefinnen und Chefs mit muslimischen Mitarbeitern müssen damit rechnen, dass sich das Fasten besonders an wärmeren Tagen auf deren Leistungsfähigkeit auswirkt: Die Mitarbeiter können sich schlechter konzentrieren, sind erschöpft und weniger belastbar. Hinzu kommt: Viele Muslime schlafen während des Ramadans wenig, weil sie nachts essen und feiern - so können sich beim Arbeiten schnell Fehler einschleichen. Was bedeutet das für Chefs, die Muslime beschäftigen? Wie können sie reagieren, wenn ein fastender Mitarbeiter unkonzentriert arbeitet? Dürfen sie verlangen, dass er das Fasten bricht? Und was, wenn er gar nicht mehr arbeiten kann? Dürfen Arbeitgeber das Fasten verbieten?   Arbeitet der fastende Angestellte nicht so gut wie sonst, will aber nicht auf das Fasten verzichten, kommt es zum Konflikt zwischen der Religionsfreiheit und der Pflicht des Angestellten, den Arbeitsvertrag zu erfüllen (§ 611 BGB). Dennoch gilt: "Der Chef kann das Fasten nicht verbieten", sagt Asma Hussain-Hämäläinen, Fachanwältin für Arbeitsrecht. "Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf freie Religionsausübung." Das Bundesarbeitsgericht neige bislang dazu, pro Religionsfreiheit zu urteilen, so Hussain-Hämäläinen. Welche Rechte haben Chefs, wenn der Mitarbeiter weniger leistet? Wenn ein Mitarbeiter wegen des Fastens unkonzentriert arbeitet und Fehler macht, ist das ärgerlich. Wenn es um kleine Patzer geht, wie Tippfehler in E-Mails, müssen Sie das aber hinnehmen. Anders sieht es aus, wenn der Mitarbeiter wegen des Fastens den gesamten Betrieb gefährdet, weil er beispielsweise vor Erschöpfung beim Bedienen großer Maschinen Fehler macht und sich und andere in Gefahr bringt. "Dann dürfte eine Kündigung als letztes Mittel in Betracht zu ziehen sein", sagt die Rechtsanwältin. "Denn für den Ramadan gilt, was auch für Gebetszeiten gilt: Beides ist zur Not nachholbar." [zur-person] Was können Arbeitgeber tun, wenn der Fastende wichtige Deadlines nicht einhalten kann? Steht während des Ramadans eine Deadline für ein wichtiges Projekt des fastenden Angestellten an, sollten Chefs rechtzeitig das Gespräch mit ihm suchen: Schafft er es, die Abgabefrist einzuhalten? Und wenn nicht: Kann ein anderer Mitarbeiter, der nicht fastet, die Aufgabe übernehmen? "Die Fastenzeit kommt ja nicht überraschend, sodass das Unternehmen entsprechend die Ressourcen einteilen kann", sagt Hussain-Hämäläinen. Kann der Mitarbeiter nicht ersetzt werden, dürfen Chefs verlangen, dass er die Fastentage nach Ablauf der Projekt-Deadline nachholt, sagt die Rechtsanwältin. "Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben eine gegenseitige Rücksichtnahmepflicht. Sollte der Mitarbeiter zu einer Verlegung seiner Fastentage auch unter diesen Umständen nicht bereit sein, wäre eine Kündigung gegebenenfalls zulässig. Es ist jedoch immer eine Frage des Einzelfalles." Was gilt, wenn der Mitarbeiter gar nicht arbeiten kann? Kann der Mitarbeiter seine übliche Arbeit nicht verrichten - zum Beispiel schwere körperliche Arbeit auf der Baustelle - können Sie ihn nicht direkt abmahnen oder kündigen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.2.2011 (2AZR 636/09) muss der Arbeitgeber versuchen, dem Angestellten vorübergehend andere Aufgaben zu geben. Ist das in einem kleinen Betrieb nicht möglich, wird es schwierig. "Der Arbeitgeber kann die Arbeitspflicht wegen der Kollision mit der Religionsfreiheit nicht durchsetzen. Die Arbeit wird rechtmäßig verweigert", sagt Asma Hussain-Hämäläinen. [mehr-zum-thema] Müssen Arbeitgeber Gehalt zahlen, wenn der fastende Mitarbeiter ausfällt? Fällt der Mitarbeiter im Ramadan aus, weil Sie ihn nicht in anderen Bereichen einsetzen können, müssen Sie für den Ausfall keinen Lohn zahlen. "Das führt zu einem gerechten Ausgleich", sagt Hussain-Hämäläinen. "Der Arbeitgeber kann die Leistung während dieser Zeit nicht verlangen und wird dafür auf der Kostenseite entlastet." Eine personenbedingte Kündigung kommt allein wegen des Einhaltens der Fastenzeit nicht in Frage, sagt die Rechtsanwältin. Denn: Das Fasten ist nach einem Monat vorbei, die Arbeitsleistung also nur in dieser Zeit beschränkt. Können Chefs fastenden Mitarbeitern andere Arbeitszeiten zuteilen? Eine andere Option: Sie könnten dem Mitarbeiter flexible Arbeitszeiten anbieten - etwa Nachtschichten oder einen früheren Dienstbeginn. Doch Vorsicht: Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz dürfen Chefs einzelne Mitarbeiter nicht bevorzugen. Richten Sie für fastende Muslime eine Sonderregelung ein, sollten Sie anderen Mitarbeitern auch entsprechende Angebote machen. Tipp: Rechtzeitig das Gespräch suchen Damit es gar nicht erst zu Problemen kommt, sollten Chefs das Gespräch mit muslimischen Mitarbeitern suchen. Fragen Sie diese Mitarbeiter, ob sie beabsichtigen zu fasten - zwar fasten sehr viele Muslime, aber nicht alle. Vielleicht lassen sich gemeinsam Lösungen finden: Hat der Mitarbeiter Überstunden, die er abbauen kann? Kann er einen Teil seines Urlaubs oder sogar seinen Jahresurlaub in die Zeit des Ramadans legen? Übrigens gelten auch Ausnahmen beim islamischen Fasten: Schwangere, Kranke, Alte und Menschen, die schwere körperliche Arbeiten verrichten, können auf den Ramadan verzichten. Sie können den Fastenmonat zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
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