Mitarbeiterbeteiligung
So können Sie Mitarbeiter am Erfolg beteiligen

Chefs, die ihre Mitarbeiter am Gewinn beteiligen, profitieren doppelt: Sie können sich Kapital beschaffen - und die Motivation im Unternehmen erhöhen. Wie die wichtigsten Modelle von Mitarbeiterbeteiligungen funktionieren.

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Eine Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmenserfolg zahlt sich nicht nur für die Beschäftigen aus, sondern auch für das Unternehmen.
Eine Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmenserfolg zahlt sich nicht nur für die Beschäftigen aus, sondern auch für das Unternehmen.

Immer mehr Unternehmer in Deutschland beteiligen ihre Mitarbeiter am Firmenerfolg. Denn die finanzielle Einbindung der Belegschaft hilft, das Eigenkapital zu stärken, Talente zu gewinnen und die Motivation im Unternehmen zu erhöhen.

„Firmen mit Mitarbeiterbeteiligung sind produktiver als solche ohne“, sagt Rolf Leuner von der Kanzlei Rödl & Partner, der zahlreiche Unternehmen zu diesem Thema beraten hat. Der Effekt sei umso größer, je stärker der Einzelne durch seine Arbeit die Geschäftsentwicklung und den Gewinn beeinflussen könne.

Wer seine Arbeitnehmer am Gewinn beteiligen will, hat die Wahl zwischen unterschiedlichen Modellen der Mitarbeiterbeteiligung. Auch Kombinationen sind möglich. Hier sind die wichtigsten Möglichkeiten:

Stille Beteiligung

Das Prinzip

Stille Beteiligungen sind die beliebteste Form der Mitarbeiterbeteiligung. Die Mitarbeiter werden dabei stille Gesellschafter und erwerben einen Anspruch auf einen Teil des Gewinns.

Mitspracherecht

Ein Mitspracherecht steht dem Mitarbeiter bei dieser Beteiligungsform nicht zu, sie können also keinen Einfluss auf die Geschäftsführung ausüben. Sie dürfen aber Einsicht in die Ertragslage nehmen.

Aufwand

Der Aufwand für Einführung und Verwaltung der Mitarbeiterbeteiligung ist relativ gering.

Weitere Infos

Mehr Informationen über stille Beteiligungen finden Sie in diesem Artikel: Wie funktioniert Mezzanine-Finanzierung?

Mitarbeiterguthaben

Das Prinzip

Der Arbeitgeber zahlt seinen Mitarbeitern eine Erfolgsbeteiligung auf ein firmeninternes Guthabenkonto des Mitarbeiters ein, das Geld bleibt für eine bestimmte Zeit im Unternehmen. Die Einlagen werden in dieser Zeit fest oder erfolgsabhängig verzinst und sind bis zur Auszahlung an den Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei.

Mitspracherecht

Mitarbeiter haben kein Mitspracherecht.

Aufwand

Die Einführung und Verwaltung kostet relativ wenig Zeit und Geld.

Weitere Infos

Wie ein Mitarbeiterguthaben in der Praxis funktioniert, welche Vor- Nachteile das Modell hat und worauf Unternehmer achten sollten, lesen Sie in diesem Artikel: Warum Firmen Mitarbeiter am Erfolg beteiligen sollten.

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Belegschaftsaktie

Das Prinzip

Aktiengesellschaften haben die Möglichkeit, Mitarbeiter durch die Ausgabe von Belegschaftsaktien am Gewinn zu beteiligen. Die Mitarbeiter erhalten eine Dividende und sind an der Wertentwicklung des Unternehmens beteiligt. Die Haftung der Aktionäre ist auf die Einlage beschränkt. Belegschaftsaktien eignen sich insbesondere für Firmen, die wachsen und einen großen Kapitalbedarf haben.

Mitspracherecht

Aktionäre haben ein Auskunfts- und Stimmrecht auf der Hauptversammlung – dies kann aber auch ausgeschlossen werden.

Aufwand

Die Kosten und der Aufwand für die Ausgabe und Verwaltung von Belegschaftsaktien sind relativ hoch.

Mitarbeiterbeteiligung an einer GmbH

Das Prinzip

Mitarbeiter kaufen sich bei dieser Beteiligungsform ins Unternehmen ein und erhalten Gesellschaftsanteile, die Firma langfristiges Eigenkapital. Mit ihrem Anteil erwerben Mitarbeiter einen Anspruch auf eine Gewinnausschüttung und eine Beteiligung am Wertzuwachs des Unternehmens. Am Verlust sind sie in Höhe der Einlage beteiligt. Das Modell eignet sich vor allem für Firmen, die eine kleine Zahl (leitender) Mitarbeiter eng an sich binden wollen.

Mitspracherecht

Gesellschafter sind entsprechend ihrem Anteil stimmberechtigt und können Auskünfte von der Geschäftsführung verlangen.

Aufwand

Die Mitarbeiterbeteiligung an einer GmbH bringt einen relativ hohen Verwaltungsaufwand mit sich, weil Änderungen in der Gesellschafterstruktur notariell beurkundet und ins Handelsregister eingetragen werden müssen.

Genussrechte

Das Prinzip

Bei diesem Modell beteiligen Firmen ihre Mitarbeiter durch Genussrechte am Gewinn. Verzinsung, Laufzeit, Kündigung und Verlustbeteiligung können sie weitgehend frei gestalten. Genussrechte lohnen sich häufig für kleine und mittlere Unternehmen, die bei der Bank entweder gar keinen oder nur einen Kredit zu schlechten Konditionen bekommen würden. Diese Variante der Mitarbeiterbeteiligung ist unabhängig von der Gesellschaftsform.

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Mitspracherecht

Inhaber von Genussrechten werden keine Gesellschafter und erhalten somit keine Informations- und Mitwirkungsrechte.

Aufwand und Kosten

Für diese Beteiligungsform brauchen die meisten Unternehmer einen Berater, der ihnen bei der Umsetzung hilft – und dafür müssen sie mit Kosten von etwa 5 Prozent der aufgenommenen Summe rechnen. Unternehmensberater Gernot Meyer rät Inhabern kleiner Unternehmen dazu, maximal 100.000 Euro aufzunehmen. „Deutlich unter 100.000 Euro sollte die Summe nicht liegen, sonst lohnt es sich nicht“, sagt Meyer. Liegt die Summe darüber, braucht man in der Regel einen Prospekt, den die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) genehmigen muss. Und das ist sehr teuer (kostet laut Meyer bis zu 50.000 Euro).

Was noch wichtig ist

Genussrechte sind sogenanntes Nachrangkapital. Das heißt, im Insolvenzfall bekommen die Mitarbeiter erst dann ihr Geld zurück, wenn alle anderen Gläubiger ausgezahlt sind. Dafür müssen die Unternehmer höhere Zinsen zahlen als bei einem klassischen Kredit.

Schuldverschreibungen und Mitarbeiterdarlehen

Zwei weitere Formen der Mitarbeiterbeteiligung sind Schuldverschreibungen und Mitarbeiterdarlehen. Schuldverschreibungen sind Urkunden, die die Mitarbeiter kaufen. Darin verpflichtet sich das Unternehmen zur Zahlung einer Schuld samt der laufenden Verzinsung.

Mitarbeiterdarlehen funktionieren anders: Die Arbeitnehmer gewähren dem Chef ein Darlehen, das per Bankbürgschaft gegen die Insolvenz des Unternehmens abgesichert wird. Die Geldgeber werden damit Gläubiger, nicht Miteigentümer des Unternehmens. Die Einlage wird verzinst.

So finden Sie das passende Modell für Ihr Unternehmen

Eine Mitarbeiterbeteiligung einzuführen, bedeutet einigen bürokratischen und finanziellen Aufwand. Für viele Firmen macht sich dieser jedoch schnell bezahlt. Mit diesen Fragen sollten sich Unternehmer beschäftigen, um eine geeignete Form zu finden:

  • Wer soll mitmachen? Manche Unternehmen beteiligen nur Führungskräfte, andere die ganze Belegschaft.
  • Wer zahlt ein? Das Kapital kann von den Mitarbeitern oder vom Unternehmen stammen. Möglich sind Einmalzahlung oder Raten. Im Schnitt zahlen Mitarbeiter 500 bis 1000 Euro pro Jahr.
  • Welche Rechte erhalten die Mitarbeiter? Stellen die Angestellten Eigenkapital, haben sie Gesellschafterrechte, bei Beteiligungen mit Fremdkapital lediglich Gläubigerrechte.
  • Wie wird verzinst? Möglich sind feste oder variable Sätze, die sich z. B. nach der Umsatzrendite richten. Bei Belegschaftsaktien legt die Hauptversammlung die Dividende fest.
  • Tragen die Mitarbeiter Verluste mit? Nur bei einer Verlustbeteiligung gilt die Einlage als Eigenkapital. Der Haftungsumfang ist verhandelbar. Soll der Kapitalertrag ausgezahlt werden? Eine Thesaurierung stärkt die Liquidität des Unternehmens, eine Ausschüttung freut die Mitarbeiter.
  • Wann soll das Kapital verfügbar sein? Firmen können Sperrfristen festlegen. Fünf Jahre sind notwendig, damit das Geld als Eigenkapital zählt. Die Rückzahlung kann in Raten erfolgen.
  • Wie wird die Beteiligung geregelt? Vertragsgrundlage ist in der Regel eine Betriebsvereinbarung oder eine Gesamtzusage des Arbeitgebers. Sie sollte nicht Teil des Arbeitsvertrags sein.
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Immer mehr Unternehmer in Deutschland beteiligen ihre Mitarbeiter am Firmenerfolg. Denn die finanzielle Einbindung der Belegschaft hilft, das Eigenkapital zu stärken, Talente zu gewinnen und die Motivation im Unternehmen zu erhöhen. „Firmen mit Mitarbeiterbeteiligung sind produktiver als solche ohne“, sagt Rolf Leuner von der Kanzlei Rödl & Partner, der zahlreiche Unternehmen zu diesem Thema beraten hat. Der Effekt sei umso größer, je stärker der Einzelne durch seine Arbeit die Geschäftsentwicklung und den Gewinn beeinflussen könne. Wer seine Arbeitnehmer am Gewinn beteiligen will, hat die Wahl zwischen unterschiedlichen Modellen der Mitarbeiterbeteiligung. Auch Kombinationen sind möglich. Hier sind die wichtigsten Möglichkeiten: Stille Beteiligung Das Prinzip Stille Beteiligungen sind die beliebteste Form der Mitarbeiterbeteiligung. Die Mitarbeiter werden dabei stille Gesellschafter und erwerben einen Anspruch auf einen Teil des Gewinns. Mitspracherecht Ein Mitspracherecht steht dem Mitarbeiter bei dieser Beteiligungsform nicht zu, sie können also keinen Einfluss auf die Geschäftsführung ausüben. Sie dürfen aber Einsicht in die Ertragslage nehmen. Aufwand Der Aufwand für Einführung und Verwaltung der Mitarbeiterbeteiligung ist relativ gering. Weitere Infos Mehr Informationen über stille Beteiligungen finden Sie in diesem Artikel: Wie funktioniert Mezzanine-Finanzierung? Mitarbeiterguthaben Das Prinzip Der Arbeitgeber zahlt seinen Mitarbeitern eine Erfolgsbeteiligung auf ein firmeninternes Guthabenkonto des Mitarbeiters ein, das Geld bleibt für eine bestimmte Zeit im Unternehmen. Die Einlagen werden in dieser Zeit fest oder erfolgsabhängig verzinst und sind bis zur Auszahlung an den Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei. Mitspracherecht Mitarbeiter haben kein Mitspracherecht. Aufwand Die Einführung und Verwaltung kostet relativ wenig Zeit und Geld. Weitere Infos Wie ein Mitarbeiterguthaben in der Praxis funktioniert, welche Vor- Nachteile das Modell hat und worauf Unternehmer achten sollten, lesen Sie in diesem Artikel: Warum Firmen Mitarbeiter am Erfolg beteiligen sollten. Belegschaftsaktie Das Prinzip Aktiengesellschaften haben die Möglichkeit, Mitarbeiter durch die Ausgabe von Belegschaftsaktien am Gewinn zu beteiligen. Die Mitarbeiter erhalten eine Dividende und sind an der Wertentwicklung des Unternehmens beteiligt. Die Haftung der Aktionäre ist auf die Einlage beschränkt. Belegschaftsaktien eignen sich insbesondere für Firmen, die wachsen und einen großen Kapitalbedarf haben. Mitspracherecht Aktionäre haben ein Auskunfts- und Stimmrecht auf der Hauptversammlung – dies kann aber auch ausgeschlossen werden. Aufwand Die Kosten und der Aufwand für die Ausgabe und Verwaltung von Belegschaftsaktien sind relativ hoch. Mitarbeiterbeteiligung an einer GmbH Das Prinzip Mitarbeiter kaufen sich bei dieser Beteiligungsform ins Unternehmen ein und erhalten Gesellschaftsanteile, die Firma langfristiges Eigenkapital. Mit ihrem Anteil erwerben Mitarbeiter einen Anspruch auf eine Gewinnausschüttung und eine Beteiligung am Wertzuwachs des Unternehmens. Am Verlust sind sie in Höhe der Einlage beteiligt. Das Modell eignet sich vor allem für Firmen, die eine kleine Zahl (leitender) Mitarbeiter eng an sich binden wollen. Mitspracherecht Gesellschafter sind entsprechend ihrem Anteil stimmberechtigt und können Auskünfte von der Geschäftsführung verlangen. Aufwand Die Mitarbeiterbeteiligung an einer GmbH bringt einen relativ hohen Verwaltungsaufwand mit sich, weil Änderungen in der Gesellschafterstruktur notariell beurkundet und ins Handelsregister eingetragen werden müssen. Genussrechte Das Prinzip Bei diesem Modell beteiligen Firmen ihre Mitarbeiter durch Genussrechte am Gewinn. Verzinsung, Laufzeit, Kündigung und Verlustbeteiligung können sie weitgehend frei gestalten. Genussrechte lohnen sich häufig für kleine und mittlere Unternehmen, die bei der Bank entweder gar keinen oder nur einen Kredit zu schlechten Konditionen bekommen würden. Diese Variante der Mitarbeiterbeteiligung ist unabhängig von der Gesellschaftsform. Mitspracherecht Inhaber von Genussrechten werden keine Gesellschafter und erhalten somit keine Informations- und Mitwirkungsrechte. Aufwand und Kosten Für diese Beteiligungsform brauchen die meisten Unternehmer einen Berater, der ihnen bei der Umsetzung hilft – und dafür müssen sie mit Kosten von etwa 5 Prozent der aufgenommenen Summe rechnen. Unternehmensberater Gernot Meyer rät Inhabern kleiner Unternehmen dazu, maximal 100.000 Euro aufzunehmen. "Deutlich unter 100.000 Euro sollte die Summe nicht liegen, sonst lohnt es sich nicht", sagt Meyer. Liegt die Summe darüber, braucht man in der Regel einen Prospekt, den die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) genehmigen muss. Und das ist sehr teuer (kostet laut Meyer bis zu 50.000 Euro). Was noch wichtig ist Genussrechte sind sogenanntes Nachrangkapital. Das heißt, im Insolvenzfall bekommen die Mitarbeiter erst dann ihr Geld zurück, wenn alle anderen Gläubiger ausgezahlt sind. Dafür müssen die Unternehmer höhere Zinsen zahlen als bei einem klassischen Kredit. Schuldverschreibungen und Mitarbeiterdarlehen Zwei weitere Formen der Mitarbeiterbeteiligung sind Schuldverschreibungen und Mitarbeiterdarlehen. Schuldverschreibungen sind Urkunden, die die Mitarbeiter kaufen. Darin verpflichtet sich das Unternehmen zur Zahlung einer Schuld samt der laufenden Verzinsung. Mitarbeiterdarlehen funktionieren anders: Die Arbeitnehmer gewähren dem Chef ein Darlehen, das per Bankbürgschaft gegen die Insolvenz des Unternehmens abgesichert wird. Die Geldgeber werden damit Gläubiger, nicht Miteigentümer des Unternehmens. Die Einlage wird verzinst. So finden Sie das passende Modell für Ihr Unternehmen Eine Mitarbeiterbeteiligung einzuführen, bedeutet einigen bürokratischen und finanziellen Aufwand. Für viele Firmen macht sich dieser jedoch schnell bezahlt. Mit diesen Fragen sollten sich Unternehmer beschäftigen, um eine geeignete Form zu finden: Wer soll mitmachen? Manche Unternehmen beteiligen nur Führungskräfte, andere die ganze Belegschaft. Wer zahlt ein? Das Kapital kann von den Mitarbeitern oder vom Unternehmen stammen. Möglich sind Einmalzahlung oder Raten. Im Schnitt zahlen Mitarbeiter 500 bis 1000 Euro pro Jahr. Welche Rechte erhalten die Mitarbeiter? Stellen die Angestellten Eigenkapital, haben sie Gesellschafterrechte, bei Beteiligungen mit Fremdkapital lediglich Gläubigerrechte. Wie wird verzinst? Möglich sind feste oder variable Sätze, die sich z. B. nach der Umsatzrendite richten. Bei Belegschaftsaktien legt die Hauptversammlung die Dividende fest. Tragen die Mitarbeiter Verluste mit? Nur bei einer Verlustbeteiligung gilt die Einlage als Eigenkapital. Der Haftungsumfang ist verhandelbar. Soll der Kapitalertrag ausgezahlt werden? Eine Thesaurierung stärkt die Liquidität des Unternehmens, eine Ausschüttung freut die Mitarbeiter. Wann soll das Kapital verfügbar sein? Firmen können Sperrfristen festlegen. Fünf Jahre sind notwendig, damit das Geld als Eigenkapital zählt. Die Rückzahlung kann in Raten erfolgen. Wie wird die Beteiligung geregelt? Vertragsgrundlage ist in der Regel eine Betriebsvereinbarung oder eine Gesamtzusage des Arbeitgebers. Sie sollte nicht Teil des Arbeitsvertrags sein.
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