Besteuerung stiller Reserven: So sparen Sie Steuern beim Ausstieg von Teilhabern
Besteuerung stiller Reserven
So sparen Sie Steuern beim Ausstieg von Teilhabern
Will ein Teilhaber aus der Firma aussteigen, werden meist Steuern auf stille Reserven im Betriebsvermögen fällig. Dank einer erfreulichen Erleichterung lassen sich diese Steuern vermeiden - unter einer Voraussetzung.
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Stimmt die Chemie zwischen Mitunternehmern oder Freiberuflern nicht mehr, können sie jetzt auseinandergehen, ohne Steuern auf stille Reserven im Betriebsvermögen zu organisieren. Dazu sind freilich einige Bedingungen zu erfüllen. Die Details finden sich in einer Anweisung des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben; Az.: IV C 6 – S 2242/07/10002).
Davon profitieren die Gesellschafter von Personengesellschaften (KG, OHG, GmbH & Co. KG) und die Freiberufler in Sozietäten (Partnerschaftsgesellschaften). Sie können nun den Betrieb oder die Praxis umstrukturieren, ohne dass die Gesellschaft aufgelöst werden muss und Steuern entstehen.
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Stimmt die Chemie zwischen Mitunternehmern oder Freiberuflern nicht mehr, können sie jetzt auseinandergehen, ohne Steuern auf stille Reserven im Betriebsvermögen zu organisieren. Dazu sind freilich einige Bedingungen zu erfüllen. Die Details finden sich in einer Anweisung des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben; Az.: IV C 6 – S 2242/07/10002).
Davon profitieren die Gesellschafter von Personengesellschaften (KG, OHG, GmbH & Co. KG) und die Freiberufler in Sozietäten (Partnerschaftsgesellschaften). Sie können nun den Betrieb oder die Praxis umstrukturieren, ohne dass die Gesellschaft aufgelöst werden muss und Steuern entstehen.
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