Manchmal braucht es nicht viel, um alles zu zerstören, was man sich aufgebaut hat: Ein Blitz, ein Funke oder ein defektes Kabel – und schon steht die Firma lichterloh in Flammen. Was dann? Viele Unternehmer haben eine Feuerversicherung und glauben, damit ausreichend versichert zu sein. Doch die löst nur einen Teil des Problems.
Warum ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung für Unternehmer wichtig?
Wenn beispielsweise das Firmengebäude brennt, deckt eine Feuerversicherung lediglich die Schäden am Gebäude oder den Maschinen. So ein Brand kann aber viel mehr nach sich ziehen. Was zum Beispiel passiert, wenn der Schaden so groß ist, dass nicht weiter produziert werden kann, dass die Mitarbeiter nicht mehr arbeiten können? Die Kosten laufen weiter, aber es können keine Gewinne erzielt werden. „Das kann für das Unternehmen finanziell extrem bedrohlich werden“, warnt Eric Mathan, Referent für Sachversicherung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.. Wer dieses Risiko nicht eingehen möchte, sollte über eine Betriebsunterbrechungsversicherung nachdenken.
Was deckt die Betriebsunterbrechungsversicherung ab?
Die Betriebsunterbrechungsversicherung springt bei sogenannten Ertragsausfallschäden ein. Es geht also nicht darum, bei einem Brand zerstörte Gebäude oder Maschinen zu ersetzen, sondern darum, was passiert, wenn im Betrieb nicht mehr gearbeitet und Gewinne erwirtschaftet werden können. Die Versicherung übernimmt dann die laufenden Kosten des Unternehmens. Dazu gehören zum Beispiel die Gehälter der Mitarbeiter, die Miete und Zinsen. Auch die ausfallenden Gewinne sind durch die Versicherung gedeckt. Die Höhe der Zahlung basiert auf den Bilanzen der Vergangenheit. In der Regel prüft der Versicherer einmal im Jahr, wie die finanzielle Situation des Unternehmers im vorangegangenen war. Daraus berechnet sich die Versicherungssumme.
Welche Schäden sind versichert?
Das hängt von der Art der Versicherung ab. „Die allgemeine Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung bezieht sich lediglich auf Feuerschäden, wenn also zum Beispiel das Büro oder die Produktionsstätte abbrennt. Es gibt aber auch eine erweiterte Betriebsunterbrechungsversicherung, dann spricht man auch von extended coverage“, erklärt Mathan. Im Rahmen dieser erweiterten Versicherung können beispielsweise auch Schäden durch folgende Gefahren versichert werden:
- Sturm und Hagel,
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus,
- Überschwemmung,
- Wasserlöschanlagen,
- undichte Wasserleitungsrohre,
- Schneedruck, Lawinen,
- Erdrutsch,
- innere Unruhen, Streik.
Welche Schäden können nicht versichert werden?
Ausgeschlossen von der Versicherung sind Schäden, die durch vorsätzliches Fehlverhalten, Kernenergie und Krieg entstehen.
Für welche Unternehmen ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung besonders wichtig?
„Wenn es sich um einen reinen Bürobetrieb handelt, in dem ausschließlich mit Computern gearbeitet wird, ist die Betriebsunterbrechungsversicherung eher weniger wichtig“, sagt Mathan. Neue Räume könne man schnell anmieten, Computer relativ einfach wieder beschaffen.
Schwieriger wird es bei produzierenden Betrieben, die auf bestimmte, individuell gestaltete Produktionsanlagen angewiesen sind, zum Beispiel Chemie-Unternehmen. Dann kann es im Schadensfall sehr lange dauern, bis das Unternehmen die Produktion wieder aufnehmen kann. Als Faustregel gilt: Immer wenn eine Firma mit individuellen, komplizierten Produktionstechniken und -vorgängen zu tun hat, macht eine Betriebsunterbrechungsversicherung besonders Sinn.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
„Bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung ist das von Fall zu Fall unterschiedlich und höchst individuell. Dafür gibt es keine Faustregel“, sagt Mathan. „In der Regel erstellt ein Experte für die Versicherung eine Risiko-Analyse und geht dafür mit dem Kunden durch den Betrieb, um mögliche Risiken zu besprechen.“ Zudem kann auch ein Selbstbehalt vereinbart werden. Das heißt, dass ein Teil der Entschädigung der Unternehmer selbst trägt. Wie bei einer Autoversicherung schlägt sich dieser Selbstbehalt in den Kosten für die Versicherung nieder. Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger die Kosten.
Was kostet eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
Auch hier gilt: Das ist höchst unterschiedlich. Eine Marketing-Agentur mit zwölf Angestellten muss andere Preise zahlen als ein Ein-Mann-Catering-Unternehmen. Bei der Preiskalkulation berücksichtigen die Versicherer viele unterschiedliche Kriterien: Wie viele Mitarbeiter gibt es? Gibt es Produktionsmaschinen? Wie viele Gebäude gehören zu der Firma?
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
„Der Schutz gilt ab Vertragsabschluss beziehungsweise ab dem Vertragsbeginn, der in der Vertragspolice genannt wird“, so der Versicherungsexperte.
Welche Laufzeit hat die Betriebsunterbrechungsversicherung?
Für die Betriebsunterbrechungsversicherung gelte laut Mathan das gleiche wie für die meisten Versicherungen: „Generell beträgt die Laufzeit ein Jahr. Sie verlängert sich stillschweigend um ein Jahr, sofern der Vertrag nicht gekündigt wird.“ Für die Kündigung gilt eine Frist von drei Monaten vor Ablauf des Vertrages.
Wie schnell zahlt die Versicherung?
„Im Schadensfall wird zunächst geprüft, ob ein versicherter Schaden vorliegt. Sollte es so sein, wird zunächst ein Vorschuss gezahlt. Wenn das Unternehmen wieder produziert beziehungsweise wieder die Arbeit aufnehmen kann, wird die restliche Summe gezahlt“, erklärt Mathan. Natürlich zahle die Versicherung nicht unbegrenzt, sondern nur für eine sogenannte Haftzeit. In der Regel liege die bei einem Jahr.
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In dem Artikel wird leider darauf verzichtet zwischen der klassischen Betriebsunterbrechungsversicherung, die große Firmen abschließen und der Ertragsausfallversicherung für KMUs, die in der Sachversicherung integriert ist.
Da die Versicherung u.a. den entgangenen Gewinn, der ohne Betriebsunterbrechung eingetreten wäre, versichert, ist die Schadenermittlung nicht unproblematisch. Wie soll der Versicherungsnehmer nachweisen, wie sich der Umsatz ohne Betriebsunterbrechung entwickelt hätte? In der Regel verlangt der Versicherer, dass der Geschäftsverlauf der Vorjahre belegt wird, was in den Bedingungen zur Ertragsausfallversicherung so nicht geregelt ist.
Nicht zutreffend ist es natürlich, dass ein Bürobetrieb kurzfristig neue Büroräume anmieten und neue Computer kaufen kann, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu halten. Die Firma will auch telefonisch erreichbar sein. Und das interne Netzwerk muss auch wieder aufgebaut werden. Das kostet Zeit und vielleicht auch Kunden.