Unternehmer und Freiberufler dürfen die Kosten für die Unterhaltung und Bewirtung von Geschäftsfreunden im Rahmen eines Gartenfestes grundsätzlich von der Steuer abziehen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (BFH, Az.: VIII R 26/14). Im Urteilsfall hatte eine Anwaltskanzlei „Herrenabende“ mit bis zu 358 Gästen im Privatgarten eines Partners der Sozietät veranstaltet. Die Ausgaben von bis zu 22.800 Euro wurden als steuersparende Betriebsausgaben verbucht. Das Finanzgericht lehnte das jedoch in erster Instanz ab – mit Hinweis auf das Abzugsverbot für überflüssige und unangemessene Repräsentation.
Die BFH-Richter dagegen befanden, dass solche Gartenpartys oder andere Feste mit Geschäftspartnern keineswegs generell vom Steuerabzug ausgeschlossen sind. Somit darf das Finanzamt die Kosten nur dann streichen, wenn die Grenzen des Üblichen überschritten sind, wie bei Golfturnieren oder Schiffsausflügen. Hier wird die Veranstaltung zu einem besonderen Event.
Unternehmer und Freiberufler sollten daher bei Festen für Geschäftsfreunde darauf achten, dass das Ambiente nicht zu exklusiv und das Unterhaltungsprogramm qualitativ nicht zu hochwertig gerät. Die Kosten können meines Erachtens auf jeden Fall als üblich angesehen werden, wenn sie maximal 110 Euro pro Teilnehmer betragen. Denn diesen Wert akzeptiert das Finanzamt auch bei Betriebsfeiern für Mitarbeiter. Es empfiehlt sich, den betrieblichen Charakter der Party zu betonen, etwa durch Fachvorträge oder Infos zu Produkten, Dienstleistungen, Markttendenzen. Wer zudem per Gästeliste belegt, dass keine privaten Freunde eingeladen waren, dürfte den Steuerabzug sicher haben.
Vorteilsrechnung
Ein Unternehmer veranstaltet einmal pro Jahr ein Fest für Lieferanten und Kunden. Dazu mietet er einen Saal im besten Hotel der Stadt. Die Gästeliste notiert 200 Teilnehmer; für die Raummiete, das Unterhaltungsprogramm und Infomaterial gibt der Firmenchef 8000 Euro aus. Die Bewirtung der Gäste lässt er sich 12.000 Euro kosten. Essen und Trinken sind (wie bei Geschäftsessen) grundsätzlich nur zu 70 Prozent absetzbar. Die Rechnung zeigt, wie viel Steuern er spart, wenn das Finanzamt die Kosten als Betriebsausgaben akzeptieren muss:
Ohne Steuerabzug | |
Gesamtkosten | 20.000 Euro |
Absetzbar | 0 Euro |
Mit Steuerabzug | |
Bewirtung | 12.000 Euro |
Absetzbar (70%) | 8400 Euro |
Plus Miete / Unterhaltung | 8000 Euro |
Absetzbar insgesamt | 16.400 Euro |
Steuer gespart (z.B. 45%) | 7380 Euro |
Wie Sie noch mehr Steuern sparen können, lesen Sie in unserem Artikel „Steuern sparen für Unternehmer: 37 legale Steuertipps„.
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Also darf meine Geschäftsfreunde zum 15jährigen Bestehen meines Unternehmens
einladen und bis zu 110€ pro Person ausgeben.