Ehevertrag für Unternehmer: So sorgen Sie für den Scheidungsfall vor
Ehevertrag für Unternehmer
So sorgen Sie für den Fall vor, dass Ihre Ehe in die Brüche geht
Für die Firma kann es überlebenswichtig sein, dass Gesellschafter, die heiraten, auch den Scheidungsfall regeln. Doch Vorsicht: Nicht jede Klausel im Ehevertrag hat auch Bestand vor Gericht.
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Inhalt: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Wie sich die Dinge entwickeln, lässt sich selten vorhersagen, weiß Jochem Schausten. Der Fachanwalt für Familienrecht hat bereits zahlreiche Scheidungen vor Gericht begleitet. Einer seiner Mandanten hatte während der 20-jährigen Ehe aus einer Ein-Mann-Therapiepraxis ein Unternehmen mit mehreren Dutzend Mitarbeitern aufgebaut. Nach der Scheidung forderte seine Ex-Frau den halben Firmenwert als Ausgleich – mehrere Millionen Euro. Der Rechtsstreit dauerte zehn Jahre und endete schließlich in einem Vergleich. „Auch wer nur eine kleine Firma hat oder selbstständig ist, sollte deshalb einen Ehevertrag abschließen“, warnt Schausten, der in der Kanzlei ASP Rechtsanwälte in Krefeld praktiziert.
Auch wenn das wenig romantisch klingt: Mit einem Ehevertrag klärt ein Paar, noch bevor es zueinander „Ja“ sagt, was passiert, wenn die Ehe in die Brüche geht. Darin steht dann, wie nach einer Scheidung das Vermögen verteilt und der Unterhalt geregelt wird. Wer das Überleben der Firma sichern möchte, sollte das geklärt haben.
Auch wenn sich die Lebensumstände ändern, kann das ein Anlass sein, die Dinge vertraglich zu regeln. „Wer bei der Heirat angestellt war und erst später gründet, sollte mit Beginn der Selbstständigkeit einen Ehevertrag abschließen“, rät Schausten, der im Deutschen Anwaltverein (DAV) die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht leitet. Das gelte auch für Rechtsanwälte, Steuerberater und Ärzte, die zum Partner einer Kanzlei oder Praxis werden.
Was sollte im Ehevertrag alles geregelt werden?
Der Ehevertrag sollte drei große Fragen beantworten, erläutert Schausten. Welcher Güterstand wird gewählt? Wie ist der Versorgungsausgleich geregelt? Und: Welcher Unterhalt wird im Scheidungsfall gezahlt?
Prinzipiell gibt es drei Möglichkeiten, den Güterstand zu regeln:
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Wie sich die Dinge entwickeln, lässt sich selten vorhersagen, weiß Jochem Schausten. Der Fachanwalt für Familienrecht hat bereits zahlreiche Scheidungen vor Gericht begleitet. Einer seiner Mandanten hatte während der 20-jährigen Ehe aus einer Ein-Mann-Therapiepraxis ein Unternehmen mit mehreren Dutzend Mitarbeitern aufgebaut. Nach der Scheidung forderte seine Ex-Frau den halben Firmenwert als Ausgleich – mehrere Millionen Euro. Der Rechtsstreit dauerte zehn Jahre und endete schließlich in einem Vergleich. „Auch wer nur eine kleine Firma hat oder selbstständig ist, sollte deshalb einen Ehevertrag abschließen“, warnt Schausten, der in der Kanzlei ASP Rechtsanwälte in Krefeld praktiziert.
Auch wenn das wenig romantisch klingt: Mit einem Ehevertrag klärt ein Paar, noch bevor es zueinander „Ja“ sagt, was passiert, wenn die Ehe in die Brüche geht. Darin steht dann, wie nach einer Scheidung das Vermögen verteilt und der Unterhalt geregelt wird. Wer das Überleben der Firma sichern möchte, sollte das geklärt haben.
Auch wenn sich die Lebensumstände ändern, kann das ein Anlass sein, die Dinge vertraglich zu regeln. „Wer bei der Heirat angestellt war und erst später gründet, sollte mit Beginn der Selbstständigkeit einen Ehevertrag abschließen“, rät Schausten, der im Deutschen Anwaltverein (DAV) die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht leitet. Das gelte auch für Rechtsanwälte, Steuerberater und Ärzte, die zum Partner einer Kanzlei oder Praxis werden.
Was sollte im Ehevertrag alles geregelt werden?
Der Ehevertrag sollte drei große Fragen beantworten, erläutert Schausten. Welcher Güterstand wird gewählt? Wie ist der Versorgungsausgleich geregelt? Und: Welcher Unterhalt wird im Scheidungsfall gezahlt?
Prinzipiell gibt es drei Möglichkeiten, den Güterstand zu regeln:
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