Familiengesellschaft: Vermögen übertragen, das Sagen behalten – mit einer Kommanditgesellschaft
Familiengesellschaft
Vermögen übertragen, das Sagen behalten – mit einer Kommanditgesellschaft
Mit einer Familiengesellschaft lässt sich das Privatvermögen zusammenhalten. Die Kinder sparen Steuern, die Eltern dürfen weiter entscheiden. So funktioniert die Übergabe an die nächste Generation.
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Familienvermögen zusammenhalten, Kinder beizeiten beteiligen und Steuern sparen – so sieht das Konzept wirtschaftlich erfolgreicher Unternehmer und Freiberufler für die privaten Finanzen aus. Um diese Ziele zu erreichen, hat es sich bewährt, eine Familiengesellschaft einzurichten. Als Rechtsform dafür bietet sich meist die Kommanditgesellschaft (KG) an – zum Beispiel mit dem Vater als voll haftendem Gesellschafter und Geschäftsführer sowie der Mutter, den Kindern und später womöglich den Enkeln als beschränkt haftenden Teilhabern (Kommanditisten). Zu beachten ist, dass die Beteiligung minderjähriger Nachfahren die Einbindung eines Ergänzungspflegers erfordern kann.
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Familienvermögen zusammenhalten, Kinder beizeiten beteiligen und Steuern sparen – so sieht das Konzept wirtschaftlich erfolgreicher Unternehmer und Freiberufler für die privaten Finanzen aus. Um diese Ziele zu erreichen, hat es sich bewährt, eine Familiengesellschaft einzurichten. Als Rechtsform dafür bietet sich meist die Kommanditgesellschaft (KG) an – zum Beispiel mit dem Vater als voll haftendem Gesellschafter und Geschäftsführer sowie der Mutter, den Kindern und später womöglich den Enkeln als beschränkt haftenden Teilhabern (Kommanditisten). Zu beachten ist, dass die Beteiligung minderjähriger Nachfahren die Einbindung eines Ergänzungspflegers erfordern kann.
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