Steuerfreie Gehaltsextras
7 Ideen, wie Sie Mitarbeiter in Corona-Zeiten finanziell unterstützen

Sie wollen Ihren Mitarbeitern in der Krise finanziell unter die Arme greifen oder ihnen für ihren Einsatz in Corona-Zeiten danken? Mit diesen steuerfreien Gehaltsextras können Sie das tun – ohne dass der Staat die Hand aufhält.

Aktualisiert am 30. Juni 2020, 10:39 Uhr, von Bernhard Köstler

Kommentieren
© MissTuni / iStock/Getty Images Plus / Getty Images

1. Arbeitgeberdarlehen

Arbeitgeber können Mitarbeitern, die durch Corona in finanzielle Not geraten sind, mit einem zinslosen Arbeitgeberdarlehen aushelfen. Beträgt die Darlehenssumme nicht mehr als 2600 Euro, muss der Arbeitnehmer den Zinsvorteil nicht versteuern (BMF, Schreiben vom 9.5.2015, Az. IV C 5 – S 2334/07/0009).

Mehr dazu hier: Arbeitgeberdarlehen: Wem es nützt – und welche Risiken es birgt

2. Betreuungskosten

Wegen der Schulschließungen mussten viele Arbeitnehmer Urlaub nehmen, um ihre Kinder zu betreuen. War der Einsatz eines Mitarbeiters in der Firma jedoch unverzichtbar und er für die Betreuung seiner Kinder bezahlen, kann der Arbeitgeber die Ausgaben dafür steuerfrei übernehmen (§ 3 Nr. 34a EStG).


Sie möchten weiterlesen?
impulse+ icon Anmelden
impulse-Mitglieder können nach dem Anmelden auf alle impulse+ icon-Inhalte zugreifen.
impulse+ icon impulse-Mitglied werden
  • impulse-Magazin
  • alle impulse+ icon-Inhalte
  • digitales Unternehmer-Forum
  • exklusive Mitglieder-Events
  • und vieles mehr …
In eigener Sache
Machen ist wie wollen, nur krasser
Machen ist wie wollen, nur krasser
Die impulse-Mitgliedschaft - Rückenwind für Unternehmerinnen und Unternehmer
Mehr lesen über