Steuervoranmeldung in der Corona-Krise: So erreichen Sie eine Fristverlängerung
Steuervoranmeldung in der Corona-Krise
So erreichen Sie eine Fristverlängerung
Finanzämter planen aufgrund der Corona-Krise ausnahmsweise Fristverlängerungen für die Umsatzsteuervoranmeldungen. Das müssen Sie wissen, wenn Sie eine Verlängerung beantragen wollen.
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Welche Voraussetzungen gelten?
Das Bundesfinanzministerium und die Landesfinanzbehörden haben die Finanzämter dazu angewiesen, Anträge von Unternehmern auf Steuererleichterungen großzügig und unbürokratisch zu bearbeiten. Doch in den Genuss dieser Hilfen kommen Unternehmer nur, wenn sie dem Finanzamt plausibel nachweisen können, dass sie von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind (BMF, Schreiben v. 19.3.2020, Az. IV A 3 – S 0336/19/10007:002; abrufbar hier). Das ist in folgenden Situationen der Fall:
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Das Bundesfinanzministerium und die Landesfinanzbehörden haben die Finanzämter dazu angewiesen, Anträge von Unternehmern auf Steuererleichterungen großzügig und unbürokratisch zu bearbeiten. Doch in den Genuss dieser Hilfen kommen Unternehmer nur, wenn sie dem Finanzamt plausibel nachweisen können, dass sie von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind (BMF, Schreiben v. 19.3.2020, Az. IV A 3 – S 0336/19/10007:002; abrufbar hier). Das ist in folgenden Situationen der Fall:
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