Steuervoranmeldung in der Corona-Krise
So erreichen Sie eine Fristverlängerung

Finanzämter planen aufgrund der Corona-Krise ausnahmsweise Fristverlängerungen für die Umsatzsteuervoranmeldungen. Das müssen Sie wissen, wenn Sie eine Verlängerung beantragen wollen.

Aktualisiert am 26. August 2020, 13:29 Uhr, von Bernhard Köstler

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© sxpnz / iStock/Getty Images Plus / Getty Images

Welche Voraussetzungen gelten?

Das Bundesfinanzministerium und die Landesfinanzbehörden haben die Finanzämter dazu angewiesen, Anträge von Unternehmern auf Steuererleichterungen großzügig und unbürokratisch zu bearbeiten. Doch in den Genuss dieser Hilfen kommen Unternehmer nur, wenn sie dem Finanzamt plausibel nachweisen können, dass sie von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind (BMF, Schreiben v. 19.3.2020, Az. IV A 3 – S 0336/19/10007:002; abrufbar hier). Das ist in folgenden Situationen der Fall:


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