Die Briten sind für Christian Strohecker kein Markt mehr. „Mit dem Brexit sind wir als Hersteller und Online-Händler von Babybekleidung aus Großbritannien ausgestiegen“, sagt der Inhaber der Hamburger Firma Wellyou, „es wurde formal für unser Geschäftsmodell viel zu kompliziert und damit zu teuer.“ Formal, kompliziert, teuer – damit meint Strohecker die Umsatzsteuer anderer Staaten, die bei Auslandsgeschäften fällig wird.
Wellyou vertreibt und versendet die Babykleidung innerhalb der gesamten EU, in neun Ländern hält die Firma ein Lager. Auch innerhalb der EU ist das umsatzsteuertechnisch schon eine sehr komplexe Aufgabenstellung. „Wir müssen uns in jedem Land anmelden und brauchen jeweils eine Umsatzsteuer-ID. Und wir müssen entsprechend in mehreren Ländern eine Umsatzsteuererklärung abgeben“, so Strohecker. Das setzt auch voraus, dass er die ausländische Umsatzsteuer seinen Kunden richtig in Rechnung stellt. Nicht so einfach, denn in jedem Land gibt es unterschiedliche Sätze.
Seit Anfang Juli hat sich das für Unternehmen wie das von Christian Strohecker geändert: Dann ist eine EU-Mehrwertsteuerreform in Kraft getreten, die Vereinfachungen für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Privatkunden in der EU bringt. Wie das neue Verfahren Unternehmern nützt – und wo Hilfe durch externe Dienstleister trotzdem noch zu empfehlen ist.
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