Kapitalanleger, die bei einzelnen Aktien praktisch ihren gesamten Kapitaleinsatz verlieren, können die Verluste neuerdings bei der Steuer geltend machen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (BFH, Az.: VIII R 32/16). Dazu werden die roten Zahlen mit Kursgewinnen bei anderen Aktien verrechnet. Falls der Anleger im betreffenden Jahr keine oder zu geringe Gewinne realisiert hat, darf er die Verluste bei künftigen Deals ausgleichen. Das spart 25 Prozent Abgeltungsteuer und Solizuschlag.
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Kapitalanleger, die bei einzelnen Aktien praktisch ihren gesamten Kapitaleinsatz verlieren, können die Verluste neuerdings bei der Steuer geltend machen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (BFH, Az.: VIII R 32/16). Dazu werden die roten Zahlen mit Kursgewinnen bei anderen Aktien verrechnet. Falls der Anleger im betreffenden Jahr keine oder zu geringe Gewinne realisiert hat, darf er die Verluste bei künftigen Deals ausgleichen. Das spart 25 Prozent Abgeltungsteuer und Solizuschlag.
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