Verlustrücktrag und Corona: So bekommen Sie jetzt sogar Steuern aus 2019 zurückerstattet
Verlustrücktrag und Corona
So bekommen Sie jetzt sogar Steuern aus 2019 zurückerstattet
Die Bundesregierung hat eine weitere wichtige Finanzspritze beschlossen. Unternehmen können sich bereits gezahlte Steuern aus dem Vorjahr zurückholen. So funktioniert‘s.
// Set the width of the caption to the width of the image ?>
Der Fiskus hat für Unternehmen im Zuge der Krise bereits einige Steuererleichterungen geschaffen. Nun hat die Bundesregierung eine weitere wichtige Liquiditätshilfe beschlossen: Wer in diesem Jahr aufgrund von Corona mit einem Verlust rechnet, kann 2019 gezahlte Steuervorauszahlungen zurückerstattet bekommen. „Das können bis zu sechsstellige Beträge sein“, sagt Klaus Zimmermann, Steuerberater bei der Kanzlei dhpg in Bonn.
Technisch funktioniert das über einen sogenannten Verlustrücktrag. Unternehmen und Selbstständige haben dabei zwei Optionen:
Variante 1: pauschaler Verlustrücktrag
Sie können pauschal einen Teil des für 2020 erwarteten Verlustes ins Jahr 2019 zurücktragen. Dadurch sinkt die Besteuerungsgrundlage und sie bekommen einen Teil der 2019 gezahlten Vorauszahlungen zurück. „Das ist sehr einfach“, sagt Zimmermann. Dafür müsse man nur einen Dreizeiler ans Finanzamt schreiben, in dem folgendes steht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich den Antrag auf pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für die Einkommensteuer [beziehungsweise: Körperschaftsteuer] und den Solidaritätszuschlag 2019.
Sie möchten weiterlesen?
Anmelden
impulse-Mitglieder können nach dem Anmelden auf alle -Inhalte zugreifen.
Der Fiskus hat für Unternehmen im Zuge der Krise bereits einige Steuererleichterungen geschaffen. Nun hat die Bundesregierung eine weitere wichtige Liquiditätshilfe beschlossen: Wer in diesem Jahr aufgrund von Corona mit einem Verlust rechnet, kann 2019 gezahlte Steuervorauszahlungen zurückerstattet bekommen. „Das können bis zu sechsstellige Beträge sein“, sagt Klaus Zimmermann, Steuerberater bei der Kanzlei dhpg in Bonn.
Technisch funktioniert das über einen sogenannten Verlustrücktrag. Unternehmen und Selbstständige haben dabei zwei Optionen:
Variante 1: pauschaler Verlustrücktrag
Sie können pauschal einen Teil des für 2020 erwarteten Verlustes ins Jahr 2019 zurücktragen. Dadurch sinkt die Besteuerungsgrundlage und sie bekommen einen Teil der 2019 gezahlten Vorauszahlungen zurück. „Das ist sehr einfach“, sagt Zimmermann. Dafür müsse man nur einen Dreizeiler ans Finanzamt schreiben, in dem folgendes steht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich den Antrag auf pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für die Einkommensteuer [beziehungsweise: Körperschaftsteuer] und den Solidaritätszuschlag 2019.
.paywall-shader {
position: relative;
top: -250px;
height: 250px;
background: linear-gradient(to bottom, rgba(255, 255, 255, 0) 0%, rgba(255, 255, 255, 1) 90%);
margin: 0 0 -250px 0;
padding: 0;
border: none;
}
Sie möchten weiterlesen?
Anmelden
impulse-Mitglieder können nach dem Anmelden auf alle -Inhalte zugreifen.
Jetzt anmelden
impulse-Mitglied werden
impulse-Magazin
alle -Inhalte
digitales Unternehmer-Forum
exklusive Mitglieder-Events
und vieles mehr …
Jetzt Mitglied werden
impulse-Mitglieder erhalten Zugang zu impulse Plus, indem sie sich einloggen. Falls Sie nicht wissen, welche E-Mail-Adresse Sie hierfür bei impulse hinterlegt haben: Wir helfen Ihnen gern – eine kurze Nachricht genügt.
Kundenbetreuung kontaktieren
Unternehmerinnen und Unternehmer, die bisher nicht impulse-Mitglied sind, können unser digitales Angebot mit dem impulse-Gastzugang 30 Tage kostenlos testen.
Mehr Infos zum Gastzugang
Nein. Sobald Sie sich einmalig mit Ihrem Kundenlogin auf der Website angemeldet haben, bleiben Sie 180 Tage angemeldet und können auf alle impulse-Plus-Inhalte zugreifen.
Unternehmerinnen und Unternehmer, die bisher nicht impulse-Mitglied sind, können unser digitales Angebot mit dem impulse-Gastzugang 30 Tage kostenlos testen.
Eine erneute Anmeldung ist in dieser Zeit nur nötig, wenn …
... Sie die Website auf einem anderen Gerät aufrufen.
... Sie die Website mit einem anderen Browser aufrufen.
... Sie die Cookies in Ihrem Browser löschen.
... Sie sich über den „Abmelden“-Link unter „Mein impulse“ abgemeldet haben.
Sie verlieren den Zugang zu impulse Plus, wenn Sie nicht mehr impulse-Mitglied sind.