Vollstreckung und Betriebsprüfung stoppen: So gehen Sie vor, wenn Vollstreckung oder Betriebsprüfung drohen
Vollstreckung und Betriebsprüfung stoppen
So gehen Sie vor, wenn Vollstreckung oder Betriebsprüfung drohen
Während der Corona-Krise können Vollstreckungsmaßnahmen wegen Steuerschulden auf Antrag ausgesetzt werden. Anstehende Betriebsprüfungen können verschoben werden. Welche Schritte Sie dafür tun müssen - und was Sie beachten sollten.
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Welche Voraussetzungen gelten?
Das Bundesfinanzministerium und die Landesfinanzbehörden haben die Finanzämter dazu angewiesen, Anträge von Unternehmern auf Steuererleichterungen großzügig und unbürokratisch zu bearbeiten. Doch in den Genuss dieser Hilfen kommen Unternehmer nur, wenn sie dem Finanzamt plausibel nachweisen können, dass sie von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind (BMF, Schreiben v. 19.3.2020, Az. IV A 3 – S 0336/19/10007:002; abrufbar hier). Das ist in folgenden Situationen der Fall:
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Das Bundesfinanzministerium und die Landesfinanzbehörden haben die Finanzämter dazu angewiesen, Anträge von Unternehmern auf Steuererleichterungen großzügig und unbürokratisch zu bearbeiten. Doch in den Genuss dieser Hilfen kommen Unternehmer nur, wenn sie dem Finanzamt plausibel nachweisen können, dass sie von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind (BMF, Schreiben v. 19.3.2020, Az. IV A 3 – S 0336/19/10007:002; abrufbar hier). Das ist in folgenden Situationen der Fall:
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