Datenschutz bei Bewerbungen: Das müssen Unternehmen beachten
Datenschutz bei Bewerbungen
Umgang mit Bewerberdaten? Das müssen Unternehmen beachten
Auch bei Bewerbungen greift die DSGVO: Wie Arbeitgeber Bewerberdaten nutzen dürfen, welche Aufbewahrungsfristen gelten und wann sie Lebenslauf und Anschreiben löschen müssen. Ein Überblick.
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Inhalt: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Wie dürfen Unternehmen Bewerberdaten nutzen?
Wenn ein Bewerber im Bewerbungsschreiben seine private E-Mail-Adresse oder Mobilnummer als Kontaktdaten angibt, liegt eine konkludente Einwilligung vor. „Man kann davon ausgehen, dass der Bewerber damit einverstanden ist, dass diese Daten für die Dauer des Bewerbungsverfahrens genutzt und gespeichert werden“, sagt Rainer Simshäuser, Rechtsexperte der IHK Region Stuttgart. Trotzdem müssen Bewerber in einer Datenschutzerklärung über Art und Dauer der Nutzung informiert werden.
Wer darf die Bewerberdaten einsehen?
Bewerberdaten müssen vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden. Nur wer über die Einstellung entscheidet, sollte Zugriff auf die Bewerbung haben. In der Regel sind dies der zuständige Personalsachbearbeiter, der Teamleiter und die Geschäftsführung. Auf keinen Fall sollten die Daten in einem allgemein zugänglichen Ordner abgelegt oder per E-Mail weitergeleitet werden.
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Wie dürfen Unternehmen Bewerberdaten nutzen?
Wenn ein Bewerber im Bewerbungsschreiben seine private E-Mail-Adresse oder Mobilnummer als Kontaktdaten angibt, liegt eine konkludente Einwilligung vor. „Man kann davon ausgehen, dass der Bewerber damit einverstanden ist, dass diese Daten für die Dauer des Bewerbungsverfahrens genutzt und gespeichert werden“, sagt Rainer Simshäuser, Rechtsexperte der IHK Region Stuttgart. Trotzdem müssen Bewerber in einer Datenschutzerklärung über Art und Dauer der Nutzung informiert werden.
Wer darf die Bewerberdaten einsehen?
Bewerberdaten müssen vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden. Nur wer über die Einstellung entscheidet, sollte Zugriff auf die Bewerbung haben. In der Regel sind dies der zuständige Personalsachbearbeiter, der Teamleiter und die Geschäftsführung. Auf keinen Fall sollten die Daten in einem allgemein zugänglichen Ordner abgelegt oder per E-Mail weitergeleitet werden.
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