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Wer muss nun tätig werden?
Die Erfahrungen mit den komplizierten Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben Skepsis gegenüber den europäischen Regulierungsbestrebungen für KI geweckt.
Der auf KI spezialisierte Rechtsanwalt Markus Kaulartz, Partner der Kanzlei CMS Hasche Sigle aus München, geht davon aus, dass die meisten Unternehmen vorerst nur geringen Aufwand durch die Verordnung haben. Denn ein Großteil der KI-Systeme, die in kleinen Firmen zum Einsatz kommen, fällt nicht in die beiden strengsten Regulierungskategorien. Der AI Act unterteilt KI-Systeme in vier Risikoklassen.
Niedriges Risiko
Für das Gros der heutigen KI-Anwendungen sieht die EU keinen gesonderten Regulierungsbedarf. Typische Einsatzgebiete aus dieser Kategorie sind Spamfilter oder Empfehlungsalgorithmen.
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