Schadensersatz bei Geschäftsreisen: Wann Sie Recht auf Schadensersatz und Entschädigung haben
Schadensersatz bei Geschäftsreisen
Wann Sie Recht auf Schadensersatz und Entschädigung haben
Annullierte Flüge, geschlossene Grenzen und Ausgangssperren – Geschäftsreisen finden in diesen Wochen nur in Ausnahmefällen statt. Wann Sie Recht auf Schadensersatz und Entschädigung haben.
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Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Auswärtige Amt bis 30. April eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen im In- und Ausland ausgesprochen. Zudem haben viele Airlines den Betrieb eingestellt und einzelne Länder die Grenzen geschlossen.
Ob ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter aktuell überhaupt auf Dienstreise schicken darf, ist umstritten. „Es stellt sich die Frage, wann eine Reise nicht notwendig ist“, sagt Jenny Lisa Stoberock, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Spezialistin für Reiserecht. „Die Anordnung einer Dienstreise könnte angesichts der Reisewarnung eine Verletzung der Fürsorgepflicht sein.“
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Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Auswärtige Amt bis 30. April eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen im In- und Ausland ausgesprochen. Zudem haben viele Airlines den Betrieb eingestellt und einzelne Länder die Grenzen geschlossen.
Ob ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter aktuell überhaupt auf Dienstreise schicken darf, ist umstritten. „Es stellt sich die Frage, wann eine Reise nicht notwendig ist“, sagt Jenny Lisa Stoberock, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Spezialistin für Reiserecht. „Die Anordnung einer Dienstreise könnte angesichts der Reisewarnung eine Verletzung der Fürsorgepflicht sein.“
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