Schadensersatz bei Geschäftsreisen
Wann Sie Recht auf Schadensersatz und Entschädigung haben

Annullierte Flüge, geschlossene Grenzen und Ausgangssperren – Geschäftsreisen finden in diesen Wochen nur in Ausnahmefällen statt. Wann Sie Recht auf Schadensersatz und Entschädigung haben.

27. März 2020, 10:02 Uhr, von Anna Wilke, Redakteurin

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© yoh4nn / iStock / Getty Images Plus / Getty Images

Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Auswärtige Amt bis 30. April eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen im In- und Ausland ausgesprochen. Zudem haben viele Airlines den Betrieb eingestellt und einzelne Länder die Grenzen geschlossen.

Ob ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter aktuell überhaupt auf Dienstreise schicken darf, ist umstritten. „Es stellt sich die Frage, wann eine Reise nicht notwendig ist“, sagt Jenny Lisa Stoberock, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Spezialistin für Reiserecht. „Die Anordnung einer Dienstreise könnte angesichts der Reisewarnung eine Verletzung der Fürsorgepflicht sein.“


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