Mitarbeiter als Nachfolger
3 Modelle, wie du dein Team an der Nachfolge beteiligen kannst

Ob Management-Buy-Out oder Genossenschaft – es gibt verschiedene Möglichkeiten, Teammitglieder an der Unternehmensnachfolge zu beteiligen. Ein Überblick mit Vor- und Nachteilen der einzelnen Optionen.

Aktualisiert am 19. Mai 2025, 14:28 Uhr, von Christoph Henn

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Modelle für Nachfolge
Mitarbeiter als Nachfolger einzusetzen, kann das Teamgefühl stärken.
© AndreyPopov / iStock / Getty Images Plus

Inhalt: Darum geht's in diesem Beitrag

Manchmal gibt es Niemanden aus dem Kreis der Familie, der sowohl willens als auch qualifiziert ist, das Unternehmen weiterzuführen. Eine Lösung kann dann sein, Teammitglieder an der Unternehmensnachfolge zu beteiligen. Diese drei Varianten sind dafür am gängigsten.

1. Management-Buy-out

Bei der wohl häufigsten Form der Unternehmensnachfolge durch Mitarbeiter erwerben eine oder wenige Führungskräfte die Firma von den Eigentümern. Knapp 20 Prozent der Familienunternehmen in Deutschland regeln ihre Nachfolge auf diese Weise. Meist können die Käufer den Kauf nur zu einem kleinen Teil aus dem Privatvermögen finanzieren. Deshalb sind häufig Finanzinvestoren und Banken mit im Boot. Zum Teil geben auch die bis­herigen Inhaber Kredit oder ­veräußern ihre Firma zu einem geringen, symbolischen Preis.

2. Genossenschaft

Übernimmt ein Großteil oder die gesamte Belegschaft die Unternehmensanteile, spricht man von einem Employee-Buy-out. Das geht etwa über den Weg der Mitarbeiter-AG, aber auch über die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft (eG), die von einem Vorstand und einem Aufsichtsrat geleitet und kontrolliert wird. Der Fokus liegt hierbei weniger auf der Rendite, dafür stärker auf der Mitbestimmung. Denn anders als bei Aktien bleibt der Wert der Genossenschaftsanteile unabhängig von der Unternehmensentwicklung gleich. Und anders als Aktionäre hat ­jedes Genossenschaftsmitglied eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Beteiligung. Deshalb gelten die Risiken für die Gründungsmitglieder einer Genossenschaft als überschaubar. Zugleich schützt das Modell vor Über­nahmen und sichert so die Unabhängigkeit des Betriebs.

3. Stiftung

Eigentümer, die den Fortbestand ihres Betriebs sichern wollen, können dies auch über eine ­Stiftung tun. Eine Satzung mit klaren Regeln legt dann fest, nach welchen Zielen das Unternehmen künftig zu führen ist. Das gibt dem Unternehmer als Stifter die Möglichkeit, die Zukunft der Firma deutlich zu beeinflussen, das Management kann aber auch dadurch in seiner Handlungs­fähigkeit eingeschränkt sein. Wie sich Mitarbeiter in eine Stiftungslösung einbinden lassen, hat beispielsweise der Unternehmer Helmut Schlotterer mit seiner Modefirma Marc Cain gezeigt. Zum 50-jährigen Jubiläum der Marke kündigte er an, Firmen- und Privatvermögen an eine Stiftung zu verschenken und die Stimmrechte an eine Mitarbeiterstiftung zu übertragen. Diese wird über einen Mitarbeiterrat kontrolliert, der aus aktiven Führungskräften des Unternehmens besteht.

Fazit: Die Nachfolge im eigenen Unternehmen zu regeln, ist anspruchsvoll. Steht kein Nachfolger oder keine Nachfolgerin aus der Familie zur Verfügung, kann beispielsweise eine Übergabe an einen oder viele Mitarbeitende eine Lösung sein. Stell dir dann vor allem die Frage: Soll nur einer oder ganz wenige die Firma übernehmen – oder ein Großteil oder die gesamte Belegschaft?

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