Das Computerkabel mitten im Flur, die steile Treppe zum Arbeitszimmer im Dachgeschoss, die schweren Aktenordner im obersten Regalfach – wer glaubt, das Homeoffice sei eine unfallfreie Zone, der irrt gewaltig. Eine kleine Unachtsamkeit und schon ist man gestolpert, ausgerutscht oder gestürzt. Doch wann springt die Versicherung ein, wenn sich ein Unfall in den eigenen vier Wänden ereignet?
In welchen Fällen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung?
Unfälle, die auf dem Weg zur Arbeit oder im Betrieb passieren, sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. „Wer gesetzlich unfallversichert ist und zu Hause seiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, ist auch dort abgesichert“, erklärt Dr. Patrizia Antoni, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Das bedeutet: Ein Sturz auf dem Weg zum Drucker oder dem klingelnden Telefon kann ein versicherter Unfall sein.

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