Kündigung vor Arbeitsantritt
Was gilt, wenn Mitarbeiter vor dem ersten Arbeitstag kündigen

Ein Bewerber hat den Vertrag unterschrieben, kündigt aber eine Woche vor Arbeitsbeginn. Darf er das? Was Arbeitgeber wissen sollten – und was gilt, wenn Unternehmer Mitarbeiter vorzeitig entlassen.

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Kündigung vor Arbeitsantritt
© impulse

Ist eine Kündigung vor Arbeitsantritt wirksam?

Ja – grundsätzlich können Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber, nach Vertragsunterzeichnung und vor Arbeitsantritt kündigen, sagt Stephan Glaser, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seiner Erfahrung nach sind es meist Arbeitnehmer, die es sich anders überlegen: Etwa weil sie einen Job finden, bei dem sie mehr verdienen, oder ihr alter Arbeitgeber ihnen ein attraktiveres Angebot macht. Laut einer Studie von Haufe haben 2019 30 Prozent aller Unternehmen erlebt, dass Mitarbeiter noch vor dem ersten Arbeitstag wieder abspringen.

Können Arbeitnehmer oder Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag widerrufen oder von ihm zurücktreten?

Anders als bei einem Handy-Vertrag können Chefs oder Mitarbeiter nicht einfach vom Arbeitsvertrag zurücktreten, indem sie ihn widerrufen. Einmal unterschrieben, gilt bei einem Arbeitsvertrag die darin festgelegte Kündigungsfrist – und sie müssen ihn kündigen.

Was unterscheidet eine Kündigung vor Arbeitsantritt von einer regulären Kündigung?

„Bei einer Kündigung vor Arbeitsantritt gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Kündigung während des Arbeitsverhältnisses“, sagt Arbeitsrechtler Glaser. Das heißt: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. „Selbst wenn man sich einig ist, geht das nicht per Handschlag“, so Glaser. „Auch von einer E-Mail rate ich ab.“

Die Kündigungsfrist gilt ab Zugang der Kündigung

Die Kündigungsfrist läuft ab dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber die Kündigung erhält – und nicht erst ab dem vertraglich vereinbarten Dienstbeginn. Das hat das Bundesarbeitsgericht 2004 in einem Urteil festgelegt (Aktenzeichen 2 AZR 324/03).

Beispiel: Ein Buchhändler unterschreibt am 1.12.2020 einen Arbeitsvertrag. Arbeitsbeginn ist laut Vertrag der 1.2.2021, die Kündigungsfrist beträgt in der Probezeit zwei Wochen. Nun erhält der Buchhändler ein besseres Angebot und kündigt den Vertrag, der Arbeitgeber erhält das Schreiben am 15.12.2021. Weil die Kündigungsfrist am 29.12. ausläuft, muss der Buchhändler den Job nicht antreten.

Wäre dagegen im Vertrag keine Probezeit vereinbart, sondern eine Kündigungsfrist von drei Monaten, würde die Frist erst am 15.02. auslaufen – und er müsste laut Gesetz noch zwei Wochen für die Firma arbeiten.

Der Experte
Stephan Glaser ist Fachanwalt für Arbeits-, Miet- und Wohneigentumsrecht. Er ist Partner und Mitgründer der Kanzlei KGK in Köln. Früher war er Profi-Fußballspieler und unter anderem beim 1. FC Köln unter Vertrag.

Legt ein Arbeitgeber im Vertrag keine Kündigungsfrist fest, gilt die gesetzliche Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats (§622 BGB).

Mehr zum Thema: Kündigungsfrist vom Arbeitsvertrag: Was Arbeitgeber über Kündigungsfristen wissen sollten

Was können Arbeitgeber tun, wenn ein Arbeitnehmer vorzeitig kündigt, aber wegen einer langen Kündigungsfrist die Stelle antreten muss?

Eine Situation, wie im Beispiel des Buchhändlers mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist beschrieben, dürfte weder im Interesse des Arbeitnehmers noch des Arbeitgebers sein: Der Buchhändler müsste noch einen Monat arbeiten, kann dadurch erst später seinen neuen Job antreten – und sein Arbeitgeber muss ihn im Wissen einarbeiten, dass er bald wieder geht.

In manchen Fällen kann es je nach Job und Dauer der Einarbeitung jedoch durchaus sinnvoll sein, einen Mitarbeiter auch kurze Zeit zu halten. Laut Glaser kann ein Arbeitgeber womöglich einen LKW-Fahrer auch dann brauchen, wenn er nur zwei Monate bleibt – und in dieser Zeit einen Ersatz suchen. Und auch ein Arzt kann sich in einem kurzen Zeitraum nützlich machen, wenn eine Klinik oder Praxis sonst unterbesetzt ist.

Aber: „Arbeitgeber haben keine Rechtssicherheit, dass der Arbeitnehmer sich nicht krankschreiben lässt“, sagt Glaser.

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Ausweg: Aufhebungsvertrag

Glaser empfiehlt daher, einen Aufhebungsvertrag aufzusetzen: „So lösen Sie das Arbeitsverhältnis einvernehmlich auf. Der Text kann kurz und knapp sein, weil vor Arbeitsantritt noch keine Verpflichtungen entstanden sind.“

Was Sie bei einem Aufhebungsvertrag beachten müssen, lesen Sie hier: Aufhebungsvertrag: So trennt man sich im Guten

Können Arbeitgeber eine Kündigung vor Arbeitsantritt vertraglich ausschließen?

Ja. Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die Kündigungen vor dem ersten Tag ausschließt, nutzen immer mehr Arbeitgeber, sagt Glaser.

  • Vorteil: Weisen Arbeitgeber einen Bewerber vor Vertragsunterschrift auf diese Klausel hin, wird dieser sich dreimal überlegen, ob er den Vertrag unterzeichnet, wenn er eigentlich auf eine Stelle in einer anderen Firma aus ist.
  • Nachteil: Hat ein Arbeitnehmer sich schon vor Tag eins überlegt, dass er den Job ausschlagen will, muss er ihn trotzdem zunächst antreten – um dann direkt am ersten Tag zu kündigen. Ärgerlich für das Unternehmen, das bei einer früheren Kündigung längst einen neuen Mitarbeiter hätte suchen können.

Nach Glasers Erfahrung können Arbeitnehmer und -geber solche Fälle häufig einvernehmlich lösen, indem sie frühzeitig miteinander sprechen und einen Aufhebungsvertrag aufsetzen.

Können Arbeitgeber Schadensersatz fordern, wenn Arbeitnehmer kurz vor Arbeitsantritt kündigen?

Arbeitgeber können laut Glaser eine Vertragsstrafe für den Fall einer frühzeitigen Kündigung festlegen. Seiner Erfahrung nach formulieren viele Arbeitsgeber in solchen Klauseln allerdings utopische Summen, um Druck auf Arbeitnehmer auszuüben, die sich rechtlich nicht auskennen: etwa eine Strafe von mehreren Bruttogehältern oder gar einem Jahresgehalt.

Davon rät der Arbeitsrechtler ab: „Vor Gericht haben solche hohen Strafen keinen Bestand.“ Angemessener sei ein halbes oder ganzes Bruttogehalt.

Alternativ empfiehlt Glaser, in den Vertrag zu schreiben, dass ein Schadensersatz bei Kündigung vor Arbeitsantritt ins Ermessen des Gerichts gestellt wird.

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Was gilt, wenn ein Mitarbeiter nicht zum ersten Arbeitstag erscheint?

Taucht ein Arbeitnehmer am ersten Arbeitstag nicht auf, ohne Bescheid zu geben, und kommt er auch in den folgenden Tagen nicht, können Chefs fristlos kündigen.

Gemäß dem Arbeitsrecht könnte ein Arbeitgeber den unentschuldigt fehlenden Mitarbeiter auch zum Arbeiten auffordern. „Aber welcher Arbeitgeber würde das machen? Das Arbeitsverhältnis kostet ihn ja Geld“, sagt Glaser. So etwas käme nur im Profisport vor: Wenn ein Fußballspieler nicht zum ersten Trainingstag erscheint, fordern Vereine Spieler auf, den Vertrag zu erfüllen, statt fristlos zu kündigen, sagt Glaser.

Lesen Sie auch: Fristlose Kündigung: Das müssen Arbeitgeber wissen

Was müssen Arbeitgeber beachten, wenn sie einen Mitarbeiter vor Arbeitsantritt entlassen?

Die Firma hat einen besseren Kandidaten gefunden, Umsatzeinbußen lassen die neue Stelle doch nicht zu, oder der Chef hat etwas über den neuen Mitarbeiter erfahren, was seine Beschäftigung ausschließt: Auch Arbeitgeber können einen unterschriebenen Vertrag vor dem ersten Arbeitstag kündigen.

Da der gesetzliche Kündigungsschutz in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern erst nach sechs Monaten Mitarbeit greift (in Firmen mit weniger Mitarbeitern gilt kein Kündigungsschutz), sind die Hürden für solch eine Kündigung niedrig:

  • Arbeitgeber müssen sich an die vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist halten.
  • In der Kündigung muss stehen, dass sie fristgerecht oder hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgt.
  • Chefs müssen keinen Kündigungsgrund angeben.

Anhörung des Betriebsrats nicht notwendig

Hat ein Unternehmen einen Betriebsrat, muss der Chef ihn gewöhnlich informieren, wenn er einen Mitarbeiter entlässt. Bei einer Kündigung vor Arbeitsantritt ist das anders: Der Mitarbeiter ist noch nicht in die Firma eingegliedert, daher ist der Betriebsrat Glaser zufolge auch nicht für ihn zuständig.

Müssen Chefs Mitarbeitern Schadensersatz zahlen, wenn sie ihnen vor Dienstantritt kündigen?

Läuft die Kündigungsfrist schon vor dem vertraglich vereinbarten Arbeitsbeginn ab, müssen Arbeitgeber weder Gehalt noch Schadensersatz zahlen.

Läuft die Frist dagegen erst später aus und muss ein Arbeitnehmer die Stelle zunächst antreten, muss das Unternehmen das Gehalt zahlen. Alternativ kann der Arbeitgeber den Vertrag vorzeitig durch einen Aufhebungsvertrag auflösen, den Mitarbeiter freistellen und ihm eine Abfindung zahlen, die das ausgefallene Gehalt angemessen entschädigt.

Mehr zum Thema: Abfindung: 5 Irrtümer rund um Abfindungen

Wann ist eine fristlose Kündigung vor Arbeitsantritt möglich?

„Eine fristlose arbeitgeberseitige Kündigung vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses ist schwer“, sagt Glaser. „Ich würde Arbeitnehmern in den meisten Fällen raten, dagegen vorzugehen.“

Ein Grund, der eine fristlose Kündigung vor Arbeitsantritt rechtfertigen kann: Ein Arbeitnehmer begeht eine Straftat, die im Zusammenhang mit seinem künftigen Job steht – etwa wenn eine Kassiererin beim Klauen erwischt wird. Glaser: „Ein Banker, der privat ein Vermögensdelikt begeht, kann von seinem Arbeitgeber fristlos gekündigt werden. Oder: Stelle ich einen Fahrer ein und merke dann, dass er schwerer Alkoholiker ist, eine MPU hinter sich hat und keinen Führerschein besitzt, wäre eine fristlose Kündigung rechtens.“

In diesen Fällen würde ein Arbeitgeber eine fristlose, verhaltensbedingte Kündigung aussprechen.

Hat die Straftat dagegen nichts mit dem Job zu tun, ist eine fristlose Kündigung unwirksam.

Ist eine Kündigung vor Arbeitsantritt wirksam? Ja – grundsätzlich können Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber, nach Vertragsunterzeichnung und vor Arbeitsantritt kündigen, sagt Stephan Glaser, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seiner Erfahrung nach sind es meist Arbeitnehmer, die es sich anders überlegen: Etwa weil sie einen Job finden, bei dem sie mehr verdienen, oder ihr alter Arbeitgeber ihnen ein attraktiveres Angebot macht. Laut einer Studie von Haufe haben 2019 30 Prozent aller Unternehmen erlebt, dass Mitarbeiter noch vor dem ersten Arbeitstag wieder abspringen. Können Arbeitnehmer oder Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag widerrufen oder von ihm zurücktreten? Anders als bei einem Handy-Vertrag können Chefs oder Mitarbeiter nicht einfach vom Arbeitsvertrag zurücktreten, indem sie ihn widerrufen. Einmal unterschrieben, gilt bei einem Arbeitsvertrag die darin festgelegte Kündigungsfrist – und sie müssen ihn kündigen. Was unterscheidet eine Kündigung vor Arbeitsantritt von einer regulären Kündigung? „Bei einer Kündigung vor Arbeitsantritt gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Kündigung während des Arbeitsverhältnisses“, sagt Arbeitsrechtler Glaser. Das heißt: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. „Selbst wenn man sich einig ist, geht das nicht per Handschlag“, so Glaser. „Auch von einer E-Mail rate ich ab.“ Die Kündigungsfrist gilt ab Zugang der Kündigung Die Kündigungsfrist läuft ab dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber die Kündigung erhält – und nicht erst ab dem vertraglich vereinbarten Dienstbeginn. Das hat das Bundesarbeitsgericht 2004 in einem Urteil festgelegt (Aktenzeichen 2 AZR 324/03). Beispiel: Ein Buchhändler unterschreibt am 1.12.2020 einen Arbeitsvertrag. Arbeitsbeginn ist laut Vertrag der 1.2.2021, die Kündigungsfrist beträgt in der Probezeit zwei Wochen. Nun erhält der Buchhändler ein besseres Angebot und kündigt den Vertrag, der Arbeitgeber erhält das Schreiben am 15.12.2021. Weil die Kündigungsfrist am 29.12. ausläuft, muss der Buchhändler den Job nicht antreten. Wäre dagegen im Vertrag keine Probezeit vereinbart, sondern eine Kündigungsfrist von drei Monaten, würde die Frist erst am 15.02. auslaufen – und er müsste laut Gesetz noch zwei Wochen für die Firma arbeiten. Legt ein Arbeitgeber im Vertrag keine Kündigungsfrist fest, gilt die gesetzliche Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats (§622 BGB). Mehr zum Thema: Kündigungsfrist vom Arbeitsvertrag: Was Arbeitgeber über Kündigungsfristen wissen sollten Was können Arbeitgeber tun, wenn ein Arbeitnehmer vorzeitig kündigt, aber wegen einer langen Kündigungsfrist die Stelle antreten muss? Eine Situation, wie im Beispiel des Buchhändlers mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist beschrieben, dürfte weder im Interesse des Arbeitnehmers noch des Arbeitgebers sein: Der Buchhändler müsste noch einen Monat arbeiten, kann dadurch erst später seinen neuen Job antreten – und sein Arbeitgeber muss ihn im Wissen einarbeiten, dass er bald wieder geht. In manchen Fällen kann es je nach Job und Dauer der Einarbeitung jedoch durchaus sinnvoll sein, einen Mitarbeiter auch kurze Zeit zu halten. Laut Glaser kann ein Arbeitgeber womöglich einen LKW-Fahrer auch dann brauchen, wenn er nur zwei Monate bleibt – und in dieser Zeit einen Ersatz suchen. Und auch ein Arzt kann sich in einem kurzen Zeitraum nützlich machen, wenn eine Klinik oder Praxis sonst unterbesetzt ist. Aber: „Arbeitgeber haben keine Rechtssicherheit, dass der Arbeitnehmer sich nicht krankschreiben lässt“, sagt Glaser. Ausweg: Aufhebungsvertrag Glaser empfiehlt daher, einen Aufhebungsvertrag aufzusetzen: „So lösen Sie das Arbeitsverhältnis einvernehmlich auf. Der Text kann kurz und knapp sein, weil vor Arbeitsantritt noch keine Verpflichtungen entstanden sind.“ Was Sie bei einem Aufhebungsvertrag beachten müssen, lesen Sie hier: Aufhebungsvertrag: So trennt man sich im Guten Können Arbeitgeber eine Kündigung vor Arbeitsantritt vertraglich ausschließen? Ja. Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die Kündigungen vor dem ersten Tag ausschließt, nutzen immer mehr Arbeitgeber, sagt Glaser. Vorteil: Weisen Arbeitgeber einen Bewerber vor Vertragsunterschrift auf diese Klausel hin, wird dieser sich dreimal überlegen, ob er den Vertrag unterzeichnet, wenn er eigentlich auf eine Stelle in einer anderen Firma aus ist. Nachteil: Hat ein Arbeitnehmer sich schon vor Tag eins überlegt, dass er den Job ausschlagen will, muss er ihn trotzdem zunächst antreten – um dann direkt am ersten Tag zu kündigen. Ärgerlich für das Unternehmen, das bei einer früheren Kündigung längst einen neuen Mitarbeiter hätte suchen können. Nach Glasers Erfahrung können Arbeitnehmer und -geber solche Fälle häufig einvernehmlich lösen, indem sie frühzeitig miteinander sprechen und einen Aufhebungsvertrag aufsetzen. [mehr-zum-thema] Können Arbeitgeber Schadensersatz fordern, wenn Arbeitnehmer kurz vor Arbeitsantritt kündigen? Arbeitgeber können laut Glaser eine Vertragsstrafe für den Fall einer frühzeitigen Kündigung festlegen. Seiner Erfahrung nach formulieren viele Arbeitsgeber in solchen Klauseln allerdings utopische Summen, um Druck auf Arbeitnehmer auszuüben, die sich rechtlich nicht auskennen: etwa eine Strafe von mehreren Bruttogehältern oder gar einem Jahresgehalt. Davon rät der Arbeitsrechtler ab: „Vor Gericht haben solche hohen Strafen keinen Bestand." Angemessener sei ein halbes oder ganzes Bruttogehalt. Alternativ empfiehlt Glaser, in den Vertrag zu schreiben, dass ein Schadensersatz bei Kündigung vor Arbeitsantritt ins Ermessen des Gerichts gestellt wird. Was gilt, wenn ein Mitarbeiter nicht zum ersten Arbeitstag erscheint? Taucht ein Arbeitnehmer am ersten Arbeitstag nicht auf, ohne Bescheid zu geben, und kommt er auch in den folgenden Tagen nicht, können Chefs fristlos kündigen. Gemäß dem Arbeitsrecht könnte ein Arbeitgeber den unentschuldigt fehlenden Mitarbeiter auch zum Arbeiten auffordern. „Aber welcher Arbeitgeber würde das machen? Das Arbeitsverhältnis kostet ihn ja Geld", sagt Glaser. So etwas käme nur im Profisport vor: Wenn ein Fußballspieler nicht zum ersten Trainingstag erscheint, fordern Vereine Spieler auf, den Vertrag zu erfüllen, statt fristlos zu kündigen, sagt Glaser. Lesen Sie auch: Fristlose Kündigung: Das müssen Arbeitgeber wissen Was müssen Arbeitgeber beachten, wenn sie einen Mitarbeiter vor Arbeitsantritt entlassen? Die Firma hat einen besseren Kandidaten gefunden, Umsatzeinbußen lassen die neue Stelle doch nicht zu, oder der Chef hat etwas über den neuen Mitarbeiter erfahren, was seine Beschäftigung ausschließt: Auch Arbeitgeber können einen unterschriebenen Vertrag vor dem ersten Arbeitstag kündigen. Da der gesetzliche Kündigungsschutz in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern erst nach sechs Monaten Mitarbeit greift (in Firmen mit weniger Mitarbeitern gilt kein Kündigungsschutz), sind die Hürden für solch eine Kündigung niedrig: Arbeitgeber müssen sich an die vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist halten. In der Kündigung muss stehen, dass sie fristgerecht oder hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgt. Chefs müssen keinen Kündigungsgrund angeben. Anhörung des Betriebsrats nicht notwendig Hat ein Unternehmen einen Betriebsrat, muss der Chef ihn gewöhnlich informieren, wenn er einen Mitarbeiter entlässt. Bei einer Kündigung vor Arbeitsantritt ist das anders: Der Mitarbeiter ist noch nicht in die Firma eingegliedert, daher ist der Betriebsrat Glaser zufolge auch nicht für ihn zuständig. Müssen Chefs Mitarbeitern Schadensersatz zahlen, wenn sie ihnen vor Dienstantritt kündigen? Läuft die Kündigungsfrist schon vor dem vertraglich vereinbarten Arbeitsbeginn ab, müssen Arbeitgeber weder Gehalt noch Schadensersatz zahlen. Läuft die Frist dagegen erst später aus und muss ein Arbeitnehmer die Stelle zunächst antreten, muss das Unternehmen das Gehalt zahlen. Alternativ kann der Arbeitgeber den Vertrag vorzeitig durch einen Aufhebungsvertrag auflösen, den Mitarbeiter freistellen und ihm eine Abfindung zahlen, die das ausgefallene Gehalt angemessen entschädigt. Mehr zum Thema: Abfindung: 5 Irrtümer rund um Abfindungen Wann ist eine fristlose Kündigung vor Arbeitsantritt möglich? "Eine fristlose arbeitgeberseitige Kündigung vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses ist schwer", sagt Glaser. "Ich würde Arbeitnehmern in den meisten Fällen raten, dagegen vorzugehen." Ein Grund, der eine fristlose Kündigung vor Arbeitsantritt rechtfertigen kann: Ein Arbeitnehmer begeht eine Straftat, die im Zusammenhang mit seinem künftigen Job steht – etwa wenn eine Kassiererin beim Klauen erwischt wird. Glaser: "Ein Banker, der privat ein Vermögensdelikt begeht, kann von seinem Arbeitgeber fristlos gekündigt werden. Oder: Stelle ich einen Fahrer ein und merke dann, dass er schwerer Alkoholiker ist, eine MPU hinter sich hat und keinen Führerschein besitzt, wäre eine fristlose Kündigung rechtens." In diesen Fällen würde ein Arbeitgeber eine fristlose, verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Hat die Straftat dagegen nichts mit dem Job zu tun, ist eine fristlose Kündigung unwirksam.