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Wer wann das Gehalt von Arbeitnehmern zahlen muss, wenn diese in Quarantäne gehen, hängt davon ab, wer über die Quarantäne entschieden hat – und inwieweit der Mitarbeiter diese hätte vermeiden können. Die genauen Vorgaben regelt § 56 des aktualisierten Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Das Gesundheitsamt ordnet bei einem Mitarbeiter Quarantäne an.
Variante 1: Der Mitarbeiter ist symptomfrei.
Wurde ein Mitarbeiter positiv auf das Coronavirus getestet und muss sich in eine offiziell angeordnete Quarantäne begeben, ist aber symptomfrei, gilt er nicht als arbeitsunfähig. In diesem Fall muss der Arbeitgeber das Gehalt zunächst wie bei einer Krankschreibung weiterzahlen, er erhält aber auf Antrag eine Entschädigung vom Staat.
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