„Als unser Versandleiter für acht Wochen ausfiel, ist spontan ein Kollege eingesprungen – und hat sogar seinen Urlaub verschoben, um die Aufgaben termingerecht zu erledigen. Ohne diesen Einsatz hätte ich das alles übernehmen müssen. Solches Engagement ist für mich nicht selbstverständlich. Wie würdigt man so etwas? Es sollte mehr sein als ein ,feuchter Händedruck‘, aber auch kein Monatsgehalt. Ich frage mich auch: Wie kann ich es ,entlohnen‘, wenn jemand nie krank ist oder sich besonders sozial verhält – ohne direkt ein offizielles Bonussystem zu etablieren?“
Eine Unternehmerin aus dem impulse-Netzwerk
Gunther Wolf, Unternehmensberater aus Wuppertal mit Schwerpunkt Mitarbeiterbindung, antwortet:
Es ist zwar nachvollziehbar, besonderes Engagement einmalig und ohne formale Regelung honorieren zu wollen. Doch das hat arbeits- und steuerrechtliche Risiken.
Gleichbehandlung am Arbeitsplatz wird immer relevanter. Der Gesetzgeber hat, grob gesprochen, keine Lust mehr auf Unternehmerinnen und Unternehmer, die sagen: „Der eine bekommt jetzt das, die andere das.“ Entsprechend erschwert die Rechtsprechung, etwa zum Entgelttransparenzgesetz und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, arbeitgeberseitige Ungleichbehandlungen immer mehr.
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