Markenrechtsverletzung
Hilfe, Firmenname geklaut! So wehren Sie sich

Ein Firmenname klingt etwas zu vertraut? Nutzen andere Unternehmen Ihren Namen, liegt vielleicht eine Markenrechtsverletzung vor. Was Sie tun können – und was gilt, wenn der andere zuerst da war.

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Urheberrechtsverletzung
Gleicher Name, andere Branche - darf der Eishersteller sich Sommer nennen, obwohl die Gartenmöbel zuerst da waren?
© udovichenko / iStock / Getty Images Plus / Getty Images

Einen Eisladen namens „Eisig“ eröffnen, wenn es in derselben Stadt schon die Tiefkühlfirma „Eisig“ gibt. Als Automobilhersteller eine Möbelfirma verklagen, weil sie ihr neues Sofa genauso nennt wie den eigenen jüngsten PKW – darf man das?

Ähnliche Firmen- oder Markennamen sorgen bei Kunden für Verwirrung. Und können Unternehmer richtig Umsatz kosten. Rechtsanwalt Ralf Möller ist spezialisiert auf Marken- und Firmennamensrecht und weiß, wie Chefs am besten gegen eine Markenrechtsverletzung vorgehen. Wann Arbeitgeber wegen ähnlicher Namen rechtliche Maßnahmen ergreifen sollten, wie das geht – und was gilt, wenn man selbst versehentlich den Namen eines Unternehmens kopiert hat.

impulse: Herr Möller, angenommen, wir von impulse stoßen auf eine andere Firma, die genauso heißt wie wir. Was können wir tun?

Ralf Möller: Bevor Sie an jemanden herantreten, sollte Sie prüfen, wer die älteren Rechte hat. Im Marken- und Firmennamensrecht gilt der First-Come-First-Served-Grundsatz: Wer zuerst mit seiner Firma oder Marke am Markt ist, hat in dem jeweiligen Land die älteren Rechte. Für eine Rechtsverletzung reicht aber nicht nur eine Verwechslungsgefahr der Zeichen, wie zum Beispiel die impulse AG gegenüber der impulse GmbH. Auch die Geschäftsbereiche müssen sich überschneiden. Bei Marken ist es genauso, da geht es allerdings um Waren und Dienstleistungen.

Der Blumenhändler Impulse würde unsere Rechte also nicht verletzen, weil er in einer anderen Branche arbeitet.

Genau. Wie zum Beispiel auch bei Duplo. Da gibt es den Klemmbaustein und den Schokoriegel. Keiner würde auf die Idee kommen, die beiden Unternehmen oder Produkte zu verwechseln. Wenn sich die Geschäftsbereiche nicht überschneiden, sind Koexistenzen möglich. Bei dem Blumenhändler hätten Sie also grundsätzlich keine Chance, dagegen vorzugehen.

Wenn sich aber eine andere Zeitschrift oder ein Verlag impulse nennt, schon.

Zur Person
Dr. Ralf Möller ist Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Esche Schümann Commichau in Hamburg. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist er unter anderem auf Marken- und Firmennamensrecht spezialisiert.

Ja, da hätten Sie beides: eine Zeichenähnlichkeit und eine Überschneidung der Geschäftsbereiche. Eine Verwechslungsgefahr wäre gegeben.

Wann ist ein Firmenname überhaupt geschützt?

Spätestens dann, wenn ich ihn ins Handelsregister eintragen lasse. Aber im Prinzip entsteht schon ein Namensschutz, sobald ich geschäftlich tätig werde. Wenn beispielsweise eine Apotheke in Freiburg unter der Bezeichnung „Goldene Bären-Apotheke“ tätig ist, aber nicht im Handelsregister eingetragen ist, genießt sie trotzdem Schutz in Freiburg, wenn auch nur lokal. Wer im Handelsregister eingetragen ist, hat bundesweit Schutz.

Vorausgesetzt, ich habe die älteren Rechte am Namen – wie gehe ich dann vor?

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Sie schreiben den Gegner an, mahnen ihn ab, fordern zur Unterlassung und zur Umfirmierung auf. Das kann für Sie mit Anwaltskosten von rund 2000 Euro verbunden sein, die im Falle einer berechtigten Abmahnung ganz oder zumindest teilweise der Gegner tragen muss.

Wie viel Zeit vergeht, bis er seinen Firmennamen ändert?

Das ist schwierig vorherzusehen, es hängt von der Gegenwehr ab. Wenn jemand erkennt, dass er einen Fehler gemacht hat und den Schaden kleinhalten will, versucht er möglichst zügig umzufirmieren. Das ist der Idealfall.

Und wenn der Idealfall nicht eintritt und der andere Unternehmer sich weigert, den Namen zu ändern?

Wenn er sich nicht darauf einlässt, können Sie ihn nur verklagen. Mithilfe einer einstweiligen Verfügung können Sie sehr schnell die Unterlassung durchsetzen. Damit ist dem Gegner zunächst untersagt, den Firmennamen weiter zu verwenden. Im Handelsregister steht er aber noch drin. Um den zu ändern, müssen Sie ein Gerichtsverfahren anstrengen. Und das kann mehrere Jahre dauern.

Einer Firma entgeht möglicherweise auch Umsatz, weil Kunden namensähnliche Unternehmen verwechseln.

Deshalb kann der, dessen Rechte verletzt wurden, Schadensersatz fordern. Er hat das Recht zu erfahren: Wie lange nutzt der Gegner den Namen schon? Wie relevant ist er auf dem Markt? Sind mir Aufträge entgangen, weil der Kunde mich mit dem anderen verwechselt hat? Wie hoch diese Ansprüche sind, lässt sich nie pauschal sagen. Das hängt von der Größe des Unternehmens ab und der Dauer der Marktverwirrung.

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Was würden Sie einem Unternehmer raten, der eine Firma in der gleichen Branche mit dem gleichen Namen entdeckt – und dann feststellt, dass der Konkurrent ihn schon länger nutzt?

Auf einem überschaubaren Markt können Sie damit rechnen, dass die andere Firma das irgendwann merkt. Die Füße stillzuhalten wäre deshalb sehr riskant; die Schadensersatzuhr tickt die ganze Zeit. Meine Empfehlung ist in solchen Fällen immer, an einem Plan B zu arbeiten.

Der da wäre?

Bevor ich den Gegner anschreibe und gestehe, dass ich etwas falsch gemacht habe, würde ich versuchen, einen neuen Firmennamen zu finden.

Wie schnell können Unternehmer ihre Firma umbenennen? Und was kostet das?

Das geht – je nach Handelsregister – relativ zügig, nach ein paar Wochen hat man in der Regel umfirmiert. Die Gesamtkosten für die Umbenennung im Handelsregister nebst notarieller Beglaubigung liegen schätzungsweise bei unter 500 Euro.

Aufwendig ist dann aber vor allem, Kunden und Geschäftspartner zu informieren, Unterlagen, Schilder, Visitenkarten und anderes zu ändern.

Solche Rebranding-Fälle sind eigentlich immer ein totales Desaster. Rebranding ist teuer. Und im Nachhinein zu erklären, warum ich die Firma umbenannt habe, das bringt einen in Erklärungsnot.

Kennen Sie eine bekannte Firma, die ein Rebranding erfolgreich gestemmt hat?

Ich weiß nicht, ob es rechtlich erzwungen war oder vom Marketing gewünscht: Der Schokoriegel Twix hieß früher Raider. Da gab es eine riesige Werbekampagne: „Raider heißt jetzt Twix.“ Und Kraftfoods hat ein gewolltes Rebranding gemacht, die heißen jetzt Mondelez. Wenn eine Firma das weltweit macht wie in diesem Fall, kostet das Hundertausende Euro.

Und ein Beispiel, bei dem eine Firma rechtlich gezwungen war, sich umzubenennen?

Das passiert meistens im Verborgenen. Umfirmierungen, denen ein Rechtsstreit zu Grunde liegt, landen oftmals nicht in der Presse.

Was raten Sie Unternehmern, wie sie einem Streit über Firmen- oder Markennamen am besten vorbeugen?

Bevor ich einen Firmennamen ins Handelsregister eintrage oder eine Marke anmelde, immer zuerst professionell recherchieren. Gibt es ältere Marken oder Firmen, die mir gefährlich werden können? Kann ich jemandem ins Gehege kommen, bevor ich überhaupt ein Produkt verkaufe? Viele Unternehmer recherchieren selbst, weil das günstiger ist. Das würde ich nicht empfehlen.

Warum?

Wer eine „Goldene Bären Apotheke“ sucht, findet im Handelsregister oder in Datenbanken alle Firmen, die so heißen – nicht aber eine Goldene Beeren-Apotheke. Professionelle Dienstleister können das viel gründlicher recherchieren. Natürlich will ein Start-up kein Geld ausgeben, bevor es überhaupt etwas eingenommen hat. Aber es bekommt auch keinen Mitleidsbonus von der Rechtsprechung. Wird ein Unternehmen zum Rebranding gezwungen, sind die Kosten um ein Vielfaches höher, als wenn ich am Anfang einmal sauber recherchiere.

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Im Marken- und Firmennamensrecht gilt der First-Come-First-Served-Grundsatz: Wer zuerst mit seiner Firma oder Marke am Markt ist, hat in dem jeweiligen Land die älteren Rechte. Für eine Rechtsverletzung reicht aber nicht nur eine Verwechslungsgefahr der Zeichen, wie zum Beispiel die impulse AG gegenüber der impulse GmbH. Auch die Geschäftsbereiche müssen sich überschneiden. Bei Marken ist es genauso, da geht es allerdings um Waren und Dienstleistungen. Der Blumenhändler Impulse würde unsere Rechte also nicht verletzen, weil er in einer anderen Branche arbeitet. Genau. Wie zum Beispiel auch bei Duplo. Da gibt es den Klemmbaustein und den Schokoriegel. Keiner würde auf die Idee kommen, die beiden Unternehmen oder Produkte zu verwechseln. Wenn sich die Geschäftsbereiche nicht überschneiden, sind Koexistenzen möglich. Bei dem Blumenhändler hätten Sie also grundsätzlich keine Chance, dagegen vorzugehen. Wenn sich aber eine andere Zeitschrift oder ein Verlag impulse nennt, schon. Ja, da hätten Sie beides: eine Zeichenähnlichkeit und eine Überschneidung der Geschäftsbereiche. Eine Verwechslungsgefahr wäre gegeben. Wann ist ein Firmenname überhaupt geschützt? Spätestens dann, wenn ich ihn ins Handelsregister eintragen lasse. Aber im Prinzip entsteht schon ein Namensschutz, sobald ich geschäftlich tätig werde. Wenn beispielsweise eine Apotheke in Freiburg unter der Bezeichnung „Goldene Bären-Apotheke“ tätig ist, aber nicht im Handelsregister eingetragen ist, genießt sie trotzdem Schutz in Freiburg, wenn auch nur lokal. Wer im Handelsregister eingetragen ist, hat bundesweit Schutz. Vorausgesetzt, ich habe die älteren Rechte am Namen – wie gehe ich dann vor? Sie schreiben den Gegner an, mahnen ihn ab, fordern zur Unterlassung und zur Umfirmierung auf. Das kann für Sie mit Anwaltskosten von rund 2000 Euro verbunden sein, die im Falle einer berechtigten Abmahnung ganz oder zumindest teilweise der Gegner tragen muss. Wie viel Zeit vergeht, bis er seinen Firmennamen ändert? Das ist schwierig vorherzusehen, es hängt von der Gegenwehr ab. Wenn jemand erkennt, dass er einen Fehler gemacht hat und den Schaden kleinhalten will, versucht er möglichst zügig umzufirmieren. Das ist der Idealfall. Und wenn der Idealfall nicht eintritt und der andere Unternehmer sich weigert, den Namen zu ändern? Wenn er sich nicht darauf einlässt, können Sie ihn nur verklagen. Mithilfe einer einstweiligen Verfügung können Sie sehr schnell die Unterlassung durchsetzen. Damit ist dem Gegner zunächst untersagt, den Firmennamen weiter zu verwenden. Im Handelsregister steht er aber noch drin. Um den zu ändern, müssen Sie ein Gerichtsverfahren anstrengen. Und das kann mehrere Jahre dauern. Einer Firma entgeht möglicherweise auch Umsatz, weil Kunden namensähnliche Unternehmen verwechseln. Deshalb kann der, dessen Rechte verletzt wurden, Schadensersatz fordern. Er hat das Recht zu erfahren: Wie lange nutzt der Gegner den Namen schon? Wie relevant ist er auf dem Markt? Sind mir Aufträge entgangen, weil der Kunde mich mit dem anderen verwechselt hat? Wie hoch diese Ansprüche sind, lässt sich nie pauschal sagen. Das hängt von der Größe des Unternehmens ab und der Dauer der Marktverwirrung. Was würden Sie einem Unternehmer raten, der eine Firma in der gleichen Branche mit dem gleichen Namen entdeckt – und dann feststellt, dass der Konkurrent ihn schon länger nutzt? Auf einem überschaubaren Markt können Sie damit rechnen, dass die andere Firma das irgendwann merkt. Die Füße stillzuhalten wäre deshalb sehr riskant; die Schadensersatzuhr tickt die ganze Zeit. Meine Empfehlung ist in solchen Fällen immer, an einem Plan B zu arbeiten. Der da wäre? Bevor ich den Gegner anschreibe und gestehe, dass ich etwas falsch gemacht habe, würde ich versuchen, einen neuen Firmennamen zu finden. Wie schnell können Unternehmer ihre Firma umbenennen? Und was kostet das? Das geht – je nach Handelsregister – relativ zügig, nach ein paar Wochen hat man in der Regel umfirmiert. Die Gesamtkosten für die Umbenennung im Handelsregister nebst notarieller Beglaubigung liegen schätzungsweise bei unter 500 Euro. Aufwendig ist dann aber vor allem, Kunden und Geschäftspartner zu informieren, Unterlagen, Schilder, Visitenkarten und anderes zu ändern. Solche Rebranding-Fälle sind eigentlich immer ein totales Desaster. Rebranding ist teuer. Und im Nachhinein zu erklären, warum ich die Firma umbenannt habe, das bringt einen in Erklärungsnot. Kennen Sie eine bekannte Firma, die ein Rebranding erfolgreich gestemmt hat? Ich weiß nicht, ob es rechtlich erzwungen war oder vom Marketing gewünscht: Der Schokoriegel Twix hieß früher Raider. Da gab es eine riesige Werbekampagne: „Raider heißt jetzt Twix.“ Und Kraftfoods hat ein gewolltes Rebranding gemacht, die heißen jetzt Mondelez. Wenn eine Firma das weltweit macht wie in diesem Fall, kostet das Hundertausende Euro. Und ein Beispiel, bei dem eine Firma rechtlich gezwungen war, sich umzubenennen? Das passiert meistens im Verborgenen. Umfirmierungen, denen ein Rechtsstreit zu Grunde liegt, landen oftmals nicht in der Presse. Was raten Sie Unternehmern, wie sie einem Streit über Firmen- oder Markennamen am besten vorbeugen? Bevor ich einen Firmennamen ins Handelsregister eintrage oder eine Marke anmelde, immer zuerst professionell recherchieren. Gibt es ältere Marken oder Firmen, die mir gefährlich werden können? Kann ich jemandem ins Gehege kommen, bevor ich überhaupt ein Produkt verkaufe? Viele Unternehmer recherchieren selbst, weil das günstiger ist. Das würde ich nicht empfehlen. Warum? Wer eine „Goldene Bären Apotheke“ sucht, findet im Handelsregister oder in Datenbanken alle Firmen, die so heißen – nicht aber eine Goldene Beeren-Apotheke. Professionelle Dienstleister können das viel gründlicher recherchieren. Natürlich will ein Start-up kein Geld ausgeben, bevor es überhaupt etwas eingenommen hat. Aber es bekommt auch keinen Mitleidsbonus von der Rechtsprechung. Wird ein Unternehmen zum Rebranding gezwungen, sind die Kosten um ein Vielfaches höher, als wenn ich am Anfang einmal sauber recherchiere.
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