Strategie
So gründen Sie eine Firma in Frankreich

Wo muss ich meine Firma anmelden? Welche Rechtsformen gibt es? Und wie unterstützt die Regierung Unternehmer? Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten zur Unternehmensgründung in Frankreich.

, von

Kommentieren

1. An wen wende ich mich, wenn ich in Frankreich ein Unternehmen gründen will?

Erste Anlaufstelle sind die „Centres de Formalités des Entreprises“, kurz CFE. So heißen die Gründungszentren an den französischen Handelskammern. Hier muss jeder Unternehmer seinen Betrieb anmelden. Die CFE sind gleichzeitig auch eine gute Anlaufstelle für alle individuellen Fragen zur Unternehmensgründung.

 

2. Brauche ich eine Genehmigung für meine Unternehmensgründung?

Wie in Deutschland gibt es auch in Frankreich Unternehmen, für die man eine staatliche Genehmigung braucht. Dazu gehören beispielsweise Firmen, die mit Arzneimitteln und Alkoholika handeln, Transport- und Reiseunternehmen, Zeitarbeitsfirmen und Unternehmen im Versicherungs- und Immobiliengewerbe. Die staatliche Genehmigung heißt in Frankreich „Licence“ oder „Carte Professionelle“.

Handwerker brauchen keine staatliche Erlaubnis, müssen aber an einer Unterweisung der französischen Handwerkskammer teilnehmen.

 

3. Was sind die wichtigsten Unternehmensformen für Gründer in Frankreich?

Personengesellschaften

Entreprise individuelle (I.E.) – die Einpersonengesellschaft

Die einfachste Unternehmensform: ohne Mindestkapital und mit nur einem Gesellschafter, der gleichzeitig auch Geschäftsführer ist und für alle Verbindlichkeiten haftet.

Société en Nom Collectif (S.N.C.) – die Offene Handelsgesellschaft

Es gibt mindestens zwei Partner, die unbeschränkt haften. Die S.N.C. muss in einem Amtsblatt am Sitz der Gesellschaft und ins Handelsregister eingetragen werden. Es besteht eine Veröffentlichungspflicht im Bulletin Officiel des Annonces Commerciales, einem Amtsblatt des Finanzamtes. Steuerpflichtig sind die Gesellschafter und nicht die S.N.C. selbst.

Société en Commandite Simple (S.C.S) – die Kommanditgesellschaft
Mindestens ein Gesellschafter haftet unbeschränkt. Die anderen haften jeweils mit ihrer Einlage. Alle Gesellschafter sind Geschäftsführer. Die Eintragungspflichten entsprechen denen der S.N.C.

Kapitalgesellschaften

Société Anonyme (S.A.) – die Aktiengesellschaft

Muss von mindestens sieben Gesellschaftern mit einem Mindestkapital von 37.000 Euro gegründet werden. Bei börsennotierten Gesellschaften liegt das Mindestkapital bei 225.000 Euro. Aktiengesellschaften sind in Frankreich auch bei kleineren und mittleren Unternehmen üblich.

Société à Responsabilité Limitée (S.A.R.L.) – ähnlich der deutschen GmbH

Die S.A.R.L. ist eine Zwischenform zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft, da das Gesellschaftskapital in nicht frei übertragbare Geschäftsanteile aufgeteilt ist. Die Bilanz muss beim Handelsregister hinterlegt werden.

Entreprise Unipersonelle à Responsabilité Limitée (E.U.R.L.) – Ein-Mann-Unternehmen mit beschränkter Haftung

Kann von einer einzigen Person gegründet werden, die bis zur Höhe ihrer Einlage haftet. Ansonsten gelten grundsätzlich die Regeln der S.A.R.L.

In eigener Sache
Machen ist wie wollen, nur krasser
Machen ist wie wollen, nur krasser
Die impulse-Mitgliedschaft - Rückenwind für Unternehmerinnen und Unternehmer

 

4. Welche Steuern müssen Unternehmer in Frankreich zahlen?

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird in Frankreich mit einem Staffeltarif bemessen, der zwischen 0 und 40 Prozent liegt.

Mehrwertsteuer

Der übliche Satz liegt bei 19,6 %. Darüber hinaus gibt es einen ermäßigten Satz von 5,5 %, der u.a. für die meisten Lebensmittel (außer Schokolade, Süßwaren und Lebensmittel mit pflanzlichen Fetten), Fisch und landwirtschaftliche Produkte (z.B. Düngemittel und Tiernahrung) gilt. Für Presseerzeugnisse, Medikamente gilt ein noch weiter reduzierter Umsatzsteuersatz von 2,1%.

Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen können diese wie in Deutschland als Vorsteuer abziehen.

Gewerbesteuer

Gründer sind im ersten Jahr von der Gewerbesteuer befreit. Danach bilden der steuerliche Wert des Grundbesitzes und 16% des Betriebsvermögens die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer. Wie hoch der Prozentsatz der Gewerbesteuer letztlich ist, hängt von der Region ab, in der das Unternehmen seinen Sitz hat.

 

5. Gibt es Förderprogramme für Gründer?

Gerade kleine und mittlere Unternehmen werden in Frankreich häufig gefördert. Viele Regionen und Gemeinden bieten eigene Programme und teilweise auch Steuererleichterungen oder -befreiungen an.

In eigener Sache
Heben Sie sich bereits von Ihrer Konkurrenz ab?
Online-Workshop für Unternehmer
Heben Sie sich bereits von Ihrer Konkurrenz ab?
Im Online Workshop "Zukunft sichern: So entwickeln Sie Ihr Geschäftsmodell weiter" gehen Sie dieses Ziel an.

Auf nationaler Ebene gibt es drei Anlaufstellen für Förderprogramme, die Gründer auf der Suche nach der richtigen Unterstützung unbedingt abklappern sollten: die nationale Förderbank BPIFrance unterstützt seit 2013 insbesondere den Mittelstand mit günstigen Krediten.

Die Agence Francaise pour les Investissements Internationaux ist dafür zuständig, ausländische Unternehmen anzuwerben. Und die Délégation interministérielle à l’aménagement du territoire et à l’attractivité régionale (DATAR) – die Behörde für Raumordnung und Wettbewerb – ist zuständig für die nationale Investitionsförderung.

Als einziges Land innerhalb der EU hat Frankreich die sogenannte „Crédit d’impôt recherche“ – eine Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung. Unternehmen, die in diesem Bereich investieren, erhalten eine 30-prozentige Steuergutschrift für Ausgaben bis zu 100 Millionen Euro. Sind die Ausgaben höher, erhalten sie für die darüber liegende Summe eine 5prozentige Steuergutschrift.

Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es darüber hinaus eine 20prozentige Steuergutschrift auf Innovationsausgaben bis max. 400.000 Euro.

 

Neben Steuern und Formalitäten ist auch der Umgang unter Geschäftsleuten oft anders als in Deutschland. Wie Sie mit französischen Geschäftspartnern richtig verhandeln, welche Fettnäpfchen lauern und wie Sie diese geschickt umgehen, erfahren Sie im impulse Business-Knigge Frankreich.

In eigener Sache
Heben Sie sich bereits von Ihrer Konkurrenz ab?
Online-Workshop für Unternehmer
Heben Sie sich bereits von Ihrer Konkurrenz ab?
Im Online Workshop "Zukunft sichern: So entwickeln Sie Ihr Geschäftsmodell weiter" gehen Sie dieses Ziel an.
1. An wen wende ich mich, wenn ich in Frankreich ein Unternehmen gründen will? Erste Anlaufstelle sind die "Centres de Formalités des Entreprises", kurz CFE. So heißen die Gründungszentren an den französischen Handelskammern. Hier muss jeder Unternehmer seinen Betrieb anmelden. Die CFE sind gleichzeitig auch eine gute Anlaufstelle für alle individuellen Fragen zur Unternehmensgründung.   2. Brauche ich eine Genehmigung für meine Unternehmensgründung? Wie in Deutschland gibt es auch in Frankreich Unternehmen, für die man eine staatliche Genehmigung braucht. Dazu gehören beispielsweise Firmen, die mit Arzneimitteln und Alkoholika handeln, Transport- und Reiseunternehmen, Zeitarbeitsfirmen und Unternehmen im Versicherungs- und Immobiliengewerbe. Die staatliche Genehmigung heißt in Frankreich "Licence" oder "Carte Professionelle". Handwerker brauchen keine staatliche Erlaubnis, müssen aber an einer Unterweisung der französischen Handwerkskammer teilnehmen.   3. Was sind die wichtigsten Unternehmensformen für Gründer in Frankreich? Personengesellschaften Entreprise individuelle (I.E.) – die Einpersonengesellschaft Die einfachste Unternehmensform: ohne Mindestkapital und mit nur einem Gesellschafter, der gleichzeitig auch Geschäftsführer ist und für alle Verbindlichkeiten haftet. Société en Nom Collectif (S.N.C.) – die Offene Handelsgesellschaft Es gibt mindestens zwei Partner, die unbeschränkt haften. Die S.N.C. muss in einem Amtsblatt am Sitz der Gesellschaft und ins Handelsregister eingetragen werden. Es besteht eine Veröffentlichungspflicht im Bulletin Officiel des Annonces Commerciales, einem Amtsblatt des Finanzamtes. Steuerpflichtig sind die Gesellschafter und nicht die S.N.C. selbst. Société en Commandite Simple (S.C.S) – die Kommanditgesellschaft Mindestens ein Gesellschafter haftet unbeschränkt. Die anderen haften jeweils mit ihrer Einlage. Alle Gesellschafter sind Geschäftsführer. Die Eintragungspflichten entsprechen denen der S.N.C. Kapitalgesellschaften Société Anonyme (S.A.) – die Aktiengesellschaft Muss von mindestens sieben Gesellschaftern mit einem Mindestkapital von 37.000 Euro gegründet werden. Bei börsennotierten Gesellschaften liegt das Mindestkapital bei 225.000 Euro. Aktiengesellschaften sind in Frankreich auch bei kleineren und mittleren Unternehmen üblich. Société à Responsabilité Limitée (S.A.R.L.) – ähnlich der deutschen GmbH Die S.A.R.L. ist eine Zwischenform zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft, da das Gesellschaftskapital in nicht frei übertragbare Geschäftsanteile aufgeteilt ist. Die Bilanz muss beim Handelsregister hinterlegt werden. Entreprise Unipersonelle à Responsabilité Limitée (E.U.R.L.) – Ein-Mann-Unternehmen mit beschränkter Haftung Kann von einer einzigen Person gegründet werden, die bis zur Höhe ihrer Einlage haftet. Ansonsten gelten grundsätzlich die Regeln der S.A.R.L.   4. Welche Steuern müssen Unternehmer in Frankreich zahlen? Einkommensteuer Die Einkommensteuer wird in Frankreich mit einem Staffeltarif bemessen, der zwischen 0 und 40 Prozent liegt. Mehrwertsteuer Der übliche Satz liegt bei 19,6 %. Darüber hinaus gibt es einen ermäßigten Satz von 5,5 %, der u.a. für die meisten Lebensmittel (außer Schokolade, Süßwaren und Lebensmittel mit pflanzlichen Fetten), Fisch und landwirtschaftliche Produkte (z.B. Düngemittel und Tiernahrung) gilt. Für Presseerzeugnisse, Medikamente gilt ein noch weiter reduzierter Umsatzsteuersatz von 2,1%. Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen können diese wie in Deutschland als Vorsteuer abziehen. Gewerbesteuer Gründer sind im ersten Jahr von der Gewerbesteuer befreit. Danach bilden der steuerliche Wert des Grundbesitzes und 16% des Betriebsvermögens die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer. Wie hoch der Prozentsatz der Gewerbesteuer letztlich ist, hängt von der Region ab, in der das Unternehmen seinen Sitz hat.   5. Gibt es Förderprogramme für Gründer? Gerade kleine und mittlere Unternehmen werden in Frankreich häufig gefördert. Viele Regionen und Gemeinden bieten eigene Programme und teilweise auch Steuererleichterungen oder -befreiungen an. Auf nationaler Ebene gibt es drei Anlaufstellen für Förderprogramme, die Gründer auf der Suche nach der richtigen Unterstützung unbedingt abklappern sollten: die nationale Förderbank BPIFrance unterstützt seit 2013 insbesondere den Mittelstand mit günstigen Krediten. Die Agence Francaise pour les Investissements Internationaux ist dafür zuständig, ausländische Unternehmen anzuwerben. Und die Délégation interministérielle à l'aménagement du territoire et à l'attractivité régionale (DATAR) - die Behörde für Raumordnung und Wettbewerb - ist zuständig für die nationale Investitionsförderung. Als einziges Land innerhalb der EU hat Frankreich die sogenannte "Crédit d’impôt recherche" – eine Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung. Unternehmen, die in diesem Bereich investieren, erhalten eine 30-prozentige Steuergutschrift für Ausgaben bis zu 100 Millionen Euro. Sind die Ausgaben höher, erhalten sie für die darüber liegende Summe eine 5prozentige Steuergutschrift. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es darüber hinaus eine 20prozentige Steuergutschrift auf Innovationsausgaben bis max. 400.000 Euro.   Neben Steuern und Formalitäten ist auch der Umgang unter Geschäftsleuten oft anders als in Deutschland. Wie Sie mit französischen Geschäftspartnern richtig verhandeln, welche Fettnäpfchen lauern und wie Sie diese geschickt umgehen, erfahren Sie im impulse Business-Knigge Frankreich.
Mehr lesen