Hermann Hennens größter Fehler
„Ich ließ mir meine Entscheidungsfreiheit nehmen“

Hermann Hennen, 62, Inhaber der Firma FLH Bauelemente für Lüftungstechnik Hennen, über seinen Fehler, Gesellschafteranteile leichtfertig abzugeben.

,

Kommentieren
Unternehmer Hermann Hennen.
Unternehmer Hermann Hennen.
© Oliver Rüther

Meinen größten Fehler habe ich vor 15 Jahren begangen. Damals musste mein Arbeitgeber Insolvenz anmelden, ich habe mich aus dieser Firma heraus selbstständig gemacht. Ich wollte zwei weitere leitende Mitarbeiter mit in die Verantwortung nehmen und motivieren. Mein Steuerberater riet mir, den beiden Gesellschafteranteile anzubieten und jeweils 9 Prozent abzugeben. Damals konnte man Gesellschafteranteile unter 10 Prozent noch steuerfrei verkaufen. Das sollte ein zusätzlicher Anreiz für die Angestellten sein.

Ich habe es versäumt, mich in der Gründungsphase richtig über das Thema zu informieren, und allein meinem Steuerberater vertraut. Schließlich zeichnete der eine Mitarbeiter, der andere konnte die Bürgschaft nicht aufbringen. Ich dachte: 9 Prozent – damit hat man nicht viel Einfluss. Hauptsache, ich halte die Mehrheit. Falsch gedacht!

Im Alltag wurde mir klar: Mein Angestellter durfte nun alle Beschlüsse einsehen und musste sie mitunterzeichnen: die Bilanzen, die Gewinn- und Verlustrechnung. Er kannte alle Gehälter einschließlich meines Geschäftsführergehalts – und alle Vertragsbestandteile in der GmbH. Der Mitarbeiter hat sich stets korrekt verhalten. Für mich war das eher ein gefühltes Problem. Es war schmerzlich, sich kontrollieren lassen zu müssen von einem Angestellten. Darüber habe ich mich immer wieder geärgert. Ich hatte doch mein gesamtes Vermögen in den Betrieb gesteckt. Wer das Risiko trägt, sollte auch frei entscheiden können.

Inzwischen ist der Mann ausgestiegen, für seine 9 Prozent hat er aufgrund der sehr guten Geschäftsentwicklung eine hohe sechsstellige Summe erhalten, die ich aus meinem Privatvermögen aufbringen musste. Derzeit übergebe ich den Betrieb an meinen Sohn. Ich habe ihm entschieden davon abgeraten, einen weiteren Gesellschafter reinzunehmen. Als Unternehmer sollte man komplett freie Hand haben.

In eigener Sache
Heben Sie sich bereits von Ihrer Konkurrenz ab?
Online-Workshop für Unternehmer
Heben Sie sich bereits von Ihrer Konkurrenz ab?
Im Online Workshop "Zukunft sichern: So entwickeln Sie Ihr Geschäftsmodell weiter" gehen Sie dieses Ziel an.
Meinen größten Fehler habe ich vor 15 Jahren begangen. Damals musste mein Arbeitgeber Insolvenz anmelden, ich habe mich aus dieser Firma heraus selbstständig gemacht. Ich wollte zwei weitere leitende Mitarbeiter mit in die Verantwortung nehmen und motivieren. Mein Steuerberater riet mir, den beiden Gesellschafteranteile anzubieten und jeweils 9 Prozent abzugeben. Damals konnte man Gesellschafteranteile unter 10 Prozent noch steuerfrei verkaufen. Das sollte ein zusätzlicher Anreiz für die Angestellten sein. Ich habe es versäumt, mich in der Gründungsphase richtig über das Thema zu informieren, und allein meinem Steuerberater vertraut. Schließlich zeichnete der eine Mitarbeiter, der andere konnte die Bürgschaft nicht aufbringen. Ich dachte: 9 Prozent – damit hat man nicht viel Einfluss. Hauptsache, ich halte die Mehrheit. Falsch gedacht! Im Alltag wurde mir klar: Mein Angestellter durfte nun alle Beschlüsse einsehen und musste sie mitunterzeichnen: die Bilanzen, die Gewinn- und Verlustrechnung. Er kannte alle Gehälter einschließlich meines Geschäftsführergehalts – und alle Vertragsbestandteile in der GmbH. Der Mitarbeiter hat sich stets korrekt verhalten. Für mich war das eher ein gefühltes Problem. Es war schmerzlich, sich kontrollieren lassen zu müssen von einem Angestellten. Darüber habe ich mich immer wieder geärgert. Ich hatte doch mein gesamtes Vermögen in den Betrieb gesteckt. Wer das Risiko trägt, sollte auch frei entscheiden können. Inzwischen ist der Mann ausgestiegen, für seine 9 Prozent hat er aufgrund der sehr guten Geschäftsentwicklung eine hohe sechsstellige Summe erhalten, die ich aus meinem Privatvermögen aufbringen musste. Derzeit übergebe ich den Betrieb an meinen Sohn. Ich habe ihm entschieden davon abgeraten, einen weiteren Gesellschafter reinzunehmen. Als Unternehmer sollte man komplett freie Hand haben.
Mehr lesen