UG gründen
Mit Musterprotokoll in 5 Schritten zur Unternehmergesellschaft

Wer eine UG gründen will, ist mit einem Musterprotokoll in fünf Schritten am Ziel. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine vereinfachte GmbH.

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Mit Kurs auf Selbstständigkeit: Eine UG - auch Mini-GmbH genannt - gründen ist gar nicht kompliziert.
Mit Kurs auf Selbstständigkeit: Eine UG - auch Mini-GmbH genannt - gründen ist gar nicht kompliziert.
© Coloures-pic / Fotolia.com

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, wird umgangssprachlich auch Mini-GmbH oder Ein-Euro-GmbH genannt. Sie ist keine eigene Rechtsform, sondern eine vereinfachte GmbH. Mehr über den Unterschied lesen Sie in unserem Artikel: UG und GmbH im Vergleich). So gründen Sie eine UG.

1. Vorbereitungen für die UG-Gründung treffen

Prüfen Sie bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer, ob der Name, den Sie sich für Ihre UG überlegt haben, verfügbar und zulässig ist. Das Gesetz schreibt vor, dass jede UG hinter dem Namen den Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ führen muss – „Haller Stahlwaren UG (haftungsbeschränkt)“ wäre also in Ordnung. Auf allen Geschäftspapieren muss diese genaue Bezeichnung angegeben sein.

Überlegen Sie sich dann, wie hoch das Stammkapital sein soll – und sparen Sie es an. Theoretisch lässt sich eine UG mit einem Euro Mindeststammkapital gründen. Allerdings gilt: Gründer dürfen ihre UG nicht bewusst unterfinanzieren. Wenn Sie also wissen, dass Sie auch nur Büromöbel brauchen, die ja vom Stammkapital bezahlt werden dürfen, sollten Sie mit mehr als einem Euro gründen.

2. Musterprotokoll für die UG-Gründung ausfüllen

Wie bei der klassischen GmbH braucht auch eine UG einen Gesellschaftsvertrag, der Inhalte wie Name, Unternehmensgegenstand, Sitz, Dauer und Stammkapital regelt. Für die Gründung von einfachen UGs hat der Gesetzgeber ein Musterprotokoll erstellt, das Satzung, Gesellschafterliste und die Bestellung des Geschäftsführers in einem 2-Seiten-Dokument kombiniert. Es gibt zwei Varianten zum Download: das Musterprotokoll für UGs mit einem Gesellschafter und das für UGs mit bis zu drei Gesellschaftern.

Wer als Gründer dieses Protokoll nutzt, reduziert die Gründungskosten, da der Notar nur noch die Unterschrift der Gesellschafter unter dem Protokoll beurkunden muss – nicht aber die eigentlichen Dokumente. Sollen jedoch individuelle Regelungen getroffen werden, etwa zur Frage, was beim Aussscheiden eines Geschäftsführers passiert, genügt das Musterprotokoll nicht mehr – wie auch dann nicht, wenn mehr als ein Geschäftsführer bestellt werden soll. Dann folgt die Gründung einer UG im Ablauf und bei den Kosten dem Prozess einer klassischen GmbH.

3. Notartermin für die UG-Gründung absolvieren

Zum eigentlichen Gründungstermin müssen Gesellschafter und Geschäftsführer erscheinen, um das Musterprotokoll zu unterschreiben. Ist das geschehen, kann die UG als „UG (haftungsbeschränkt) in Gründung“ bereits Geschäfte tätigen.

Allerdings haften Geschäftsführer und Gesellschafter in dieser Zeit noch persönlich für alle auftretenden Verbindlichkeiten – die Haftungsbeschränkung tritt erst in Kraft, wenn die UG im Handelsregister eingetragen ist.

4. Stammkapital für die UG einzahlen

Gehen Sie mit einer Kopie den Gründungsunterlagen zur Bank und zahlen Sie das im Musterprotokoll genannte Stammkapital ein – im Gegensatz zur klassischen GmbH muss das über eine Bareinlage geschehen, eine Gründung mit Sachwerten ist nicht erlaubt.

Ist das Stammkapital auf dem Konto eingegangen, kann der Notar das Gründungsdokument mit Satzung und Gesellschafterliste ans Handelsregister übermitteln – mit der Bitte um Eintragung. Steht die UG im Handelsregister, ist sie abschließend gegründet und die Haftungsbeschränkung tritt in Kraft.

5. UG anmelden

Noch zwei formelle Sachen sind zu erledigen: Melden Sie die UG beim Gewerbeamt an. Die Gewerbeanmeldung sowie eine Eröffnungsbilanz brauchen Sie wiederum, um die UG beim Finanzamt zu melden. Dann erhalten Sie eine Steuernummer: Unter dieser können Sie auf die UG Rechnungen ausstellen – und damit endlich loslegen.

Gmbh-Gründung

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Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, wird umgangssprachlich auch Mini-GmbH oder Ein-Euro-GmbH genannt. Sie ist keine eigene Rechtsform, sondern eine vereinfachte GmbH. Mehr über den Unterschied lesen Sie in unserem Artikel: UG und GmbH im Vergleich). So gründen Sie eine UG. 1. Vorbereitungen für die UG-Gründung treffen Prüfen Sie bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer, ob der Name, den Sie sich für Ihre UG überlegt haben, verfügbar und zulässig ist. Das Gesetz schreibt vor, dass jede UG hinter dem Namen den Zusatz "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" führen muss – „Haller Stahlwaren UG (haftungsbeschränkt)“ wäre also in Ordnung. Auf allen Geschäftspapieren muss diese genaue Bezeichnung angegeben sein. Überlegen Sie sich dann, wie hoch das Stammkapital sein soll – und sparen Sie es an. Theoretisch lässt sich eine UG mit einem Euro Mindeststammkapital gründen. Allerdings gilt: Gründer dürfen ihre UG nicht bewusst unterfinanzieren. Wenn Sie also wissen, dass Sie auch nur Büromöbel brauchen, die ja vom Stammkapital bezahlt werden dürfen, sollten Sie mit mehr als einem Euro gründen. 2. Musterprotokoll für die UG-Gründung ausfüllen Wie bei der klassischen GmbH braucht auch eine UG einen Gesellschaftsvertrag, der Inhalte wie Name, Unternehmensgegenstand, Sitz, Dauer und Stammkapital regelt. Für die Gründung von einfachen UGs hat der Gesetzgeber ein Musterprotokoll erstellt, das Satzung, Gesellschafterliste und die Bestellung des Geschäftsführers in einem 2-Seiten-Dokument kombiniert. Es gibt zwei Varianten zum Download: das Musterprotokoll für UGs mit einem Gesellschafter und das für UGs mit bis zu drei Gesellschaftern. Wer als Gründer dieses Protokoll nutzt, reduziert die Gründungskosten, da der Notar nur noch die Unterschrift der Gesellschafter unter dem Protokoll beurkunden muss – nicht aber die eigentlichen Dokumente. Sollen jedoch individuelle Regelungen getroffen werden, etwa zur Frage, was beim Aussscheiden eines Geschäftsführers passiert, genügt das Musterprotokoll nicht mehr – wie auch dann nicht, wenn mehr als ein Geschäftsführer bestellt werden soll. Dann folgt die Gründung einer UG im Ablauf und bei den Kosten dem Prozess einer klassischen GmbH. 3. Notartermin für die UG-Gründung absolvieren Zum eigentlichen Gründungstermin müssen Gesellschafter und Geschäftsführer erscheinen, um das Musterprotokoll zu unterschreiben. Ist das geschehen, kann die UG als „UG (haftungsbeschränkt) in Gründung“ bereits Geschäfte tätigen. Allerdings haften Geschäftsführer und Gesellschafter in dieser Zeit noch persönlich für alle auftretenden Verbindlichkeiten – die Haftungsbeschränkung tritt erst in Kraft, wenn die UG im Handelsregister eingetragen ist. 4. Stammkapital für die UG einzahlen Gehen Sie mit einer Kopie den Gründungsunterlagen zur Bank und zahlen Sie das im Musterprotokoll genannte Stammkapital ein – im Gegensatz zur klassischen GmbH muss das über eine Bareinlage geschehen, eine Gründung mit Sachwerten ist nicht erlaubt. Ist das Stammkapital auf dem Konto eingegangen, kann der Notar das Gründungsdokument mit Satzung und Gesellschafterliste ans Handelsregister übermitteln – mit der Bitte um Eintragung. Steht die UG im Handelsregister, ist sie abschließend gegründet und die Haftungsbeschränkung tritt in Kraft. 5. UG anmelden Noch zwei formelle Sachen sind zu erledigen: Melden Sie die UG beim Gewerbeamt an. Die Gewerbeanmeldung sowie eine Eröffnungsbilanz brauchen Sie wiederum, um die UG beim Finanzamt zu melden. Dann erhalten Sie eine Steuernummer: Unter dieser können Sie auf die UG Rechnungen ausstellen – und damit endlich loslegen. Gmbh-Gründung