Strategie
Worauf kommt es bei der Wahl der Rechtsform an?

Wer steht für das Unternehmen gerade? Mit der Wahl der Rechtsform entscheiden Gründer über die Art der Haftung. Welche Rechtsformen sich gerade für kleine Unternehmen eignen und welche Vor- und Nachteile diese haben, erläutert Rechtsanwalt Kai König im impulse.de-Interview.

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impulse: Von welchen Aspekten hängt die Wahl der Rechtsform ab?

Kai König: Ein Unternehmensgründer sollte sich bei der Wahl der Rechtsform immer überlegen, was für ihn selbst wichtig ist. Es gibt keine allgemeinen Grundsätze, die für alle gelten, man kann eigentlich nur Schwerpunkte bilden. Einer der Schwerpunkte, über den man nachdenken sollte, ist die Frage der Haftung: Möchte ich persönlich für die Verpflichtungen haften, die ich im Rahmen meiner unternehmerischen Tätigkeit eingehe, oder möchte ich versuchen, meine Haftung auf ein bestimmtes Vermögen zu beschränken?

Ein weiterer Punkt ist die Frage, wie teuer das alles werden darf. In der Regel sind zum Beispiel Rechtsformen wie GmbHs oder Aktiengesellschaften teurer, weil sie im Handelsregister eingetragen werden müssen und gewisse Formalitäten zu beachten sind. Gerade für Existenzgründer ist es deswegen attraktiver, Rechtsformen zu wählen, bei denen sich der Aufwand in Grenzen hält.

impulse: Mit welcher Rechtsform können Gründer verhältnismäßig schnell und mit geringem Aufwand starten?

König: In Deutschland ist es erstaunlich einfach: Jeder kann unter seinem Namen ein Gewerbe anmelden. Das heißt, genauso, wie jemand in einen Zug steigt und sich eine Fahrkarte kauft, kann jemand eine unternehmerische Tätigkeit aufnehmen und unter dem eigenen Namen ein Unternehmen führen. Das ist die Rechtsform der Einzelunternehmung: Eine einzelne Person ist unternehmerisch tätig. Diese Rechtsform bedeutet mit Sicherheit den geringsten Aufwand.

Wenn sich mehrere Personen mit einem gemeinsamen unternehmerischen Zweck zusammenschließen, entsteht in der Regel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, auch bekannt als GbR oder BGB-Gesellschaft. Aus juristischer Sicht zählt dazu auch die Fahrgemeinschaft, wenn man sich trifft und gemeinsam irgendwohin fährt. In einer solchen Gesellschaft sind die Strukturen recht einfach, man braucht nicht einmal einen schriftlichen Vertrag, sondern nur eine Gewerbeanmeldung für die Tätigkeit.

impulse: Welche Rechtsformen sind als Einzelunternehmer möglich?

Unser Experte
Kai König ist geschäftsführender Gesellschafter der Dornbach GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft und der Dornbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft-Steuerberatungsgesellschaft in München. Er berät schwerpunktmäßig mittelständische Unternehmen und Unternehmen der öffentlichen Hand bei rechtlichen Fragen aus dem unternehmerischen Bereich.

König: Wenn ich ein Unternehmen alleine betreiben möchte, gibt es zwei grundsätzlich unterschiedliche Ansätze. Ein Weg ist der, den ich eben geschildert habe, dass ich einfach unter meinem Namen eine unternehmerische Tätigkeit beginne.

Ein weiterer Weg ist der, dass ich eine GmbH oder eine Unternehmergesellschaft gründe – eine Unternehmergesellschaft ist eine kleine GmbH – und diese GmbH hundertprozentig beherrsche, sie mir zu hundert Prozent gehört. Dahinter steht ein juristisch völlig unterschiedliches Konzept: Der Einzelunternehmer schließt Verträge im eigenen Namen ab, das heißt, er haftet für alle Verbindlichkeiten unbeschränkt persönlich. Auch eine GmbH haftet unbeschränkt persönlich, aber der Gesellschafter der GmbH haftet nur mit seiner Einlage, die er der Gesellschaft gibt.

Bildlich gesprochen: Die GmbH ist wie ein Kind, das man in die Welt setzt. Bei Gründung drückt man diesem Kind einen bestimmten Geldbetrag in die Hand und sagt: „Liebes Kind, schau mal, wie du es schaffst, mit diesem Geldbetrag ein Unternehmen zu betreiben.“ Die Eltern, d.h. die Gesellschafter, haften nicht für die Schulden des Kindes.

Die GmbH hat also ihre eigene Vermögenssphäre, in die ich als Gesellschafter nicht einfach eingreifen darf. Das heißt, das Geld der GmbH ist nicht mein Geld, sondern wirklich das Geld der GmbH. Diese Unterscheidung ist häufig nicht präsent und so kommt es immer mal wieder vor, dass Geld aus der Gesellschaft genommen wird. Um auf das Bild des Kindes zurückzukommen: Das wäre so, als wenn ich meinem Kind das Taschengeld wegnehme und es einfach selbst ausgebe.

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Mit der GmbH wird ein neues Rechtssubjekt in die Welt gesetzt – das sollte vor allem bei der Gründungsberatung deutlich gemacht werden. Ich darf also meine GmbH nicht betrügen und ich darf auch keine verdeckten Gewinnausschüttungen produzieren, indem ich einfach Geld vom Konto meiner GmbH abhebe. Das würde zu nachteiligen Steuer- und auch zu nachteiligen rechtlichen Folgen führen. Deswegen: Eine GmbH ist gedanklich wie ein eigenes Kind.

impulse: Wie gestaltet sich die Frage der Haftung bei der GbR?

König: Sowohl für den Einzelunternehmer als auch für denjenigen, der zusammen mit einem Partner in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Unternehmung beginnt, gilt, dass man für alles haftet, was man persönlich tut. Wenn ich mir beispielsweise ein Auto kaufe, mit dem ich Taxi fahre, hafte ich für alle Schäden, die an diesem Auto entstehen. Wenn etwas schief läuft, werde ich persönlich in Anspruch genommen und muss die Schulden bezahlen.

Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind mehrere Personen im Rechtsverkehr tätig, d.h. es können auch mehrere Personen Verträge abschließen, aus denen sich möglicherweise nachteilige Folgen ergeben und für die alle gemeinsam haften. Deshalb sollte ein gewisses Vertrauen untereinander bestehen. In der Regel sollten auch die Regularien zwischen den Partnern schriftlich fixiert werden, sodass klar ist, warum wir uns zusammengeschlossen haben, welche Tätigkeiten wir ausüben wollen und welche nicht, wie wir uns bei riskanten Geschäften verhalten, ob bei Entscheidungen alle ein Mitspracherecht haben oder ob einer alleine entscheiden kann.

impulse: Können Sie Gründern eine Rechtsform empfehlen?

König: Wenn jemand ein Unternehmen gründet, das nicht gleich auf eine größere Dimension ausgerichtet ist, wird in der Regel das Einzelunternehmen, also die schlichte Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit, die wirtschaftlich sinnvollste und effizienteste Rechtsform sein.

Die Gründung einer GmbH oder einer kleinen GmbH, d.h. einer Unternehmergesellschaft, hat den Vorteil, dass es eine Haftungsbeschränkung auf das Vermögen des Unternehmens gibt. Allerdings zeigt sich in der Praxis, dass diese Haftungsbeschränkung auch nicht in jedem Fall möglich ist. Außerdem braucht man einiges an Zeit und Geld, um diese Rechtsform zu etablieren, sodass man sich am Anfang genau überlegen sollte, ob man diese Zeit nicht besser in sein Unternehmen investiert und als Rechtsform zumindest für den Anfang lieber das Einzelunternehmen wählt. Das deutsche Recht ist durchaus in der Lage, einen Wechsel der Rechtsform bei oder nach Aufnahme der Tätigkeit eines Unternehmens zu ermöglichen, ohne dass damit große Nachteile verbunden sind.

Ein weiterer Tipp: Steuern zu sparen ist sicherlich ein legitimes Interesse des Unternehmers, aber bei der Wahl der Rechtsform sollte nach meiner Einschätzung die steuerliche Vorteilhaftigkeit nur eine nachrangige Rolle spielen. Das Wichtigste ist, dass der Unternehmer mit seinen Produkten oder seiner Dienstleistung am Markt bestehen kann.

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impulse: Von welchen Aspekten hängt die Wahl der Rechtsform ab? Kai König: Ein Unternehmensgründer sollte sich bei der Wahl der Rechtsform immer überlegen, was für ihn selbst wichtig ist. Es gibt keine allgemeinen Grundsätze, die für alle gelten, man kann eigentlich nur Schwerpunkte bilden. Einer der Schwerpunkte, über den man nachdenken sollte, ist die Frage der Haftung: Möchte ich persönlich für die Verpflichtungen haften, die ich im Rahmen meiner unternehmerischen Tätigkeit eingehe, oder möchte ich versuchen, meine Haftung auf ein bestimmtes Vermögen zu beschränken? Ein weiterer Punkt ist die Frage, wie teuer das alles werden darf. In der Regel sind zum Beispiel Rechtsformen wie GmbHs oder Aktiengesellschaften teurer, weil sie im Handelsregister eingetragen werden müssen und gewisse Formalitäten zu beachten sind. Gerade für Existenzgründer ist es deswegen attraktiver, Rechtsformen zu wählen, bei denen sich der Aufwand in Grenzen hält. impulse: Mit welcher Rechtsform können Gründer verhältnismäßig schnell und mit geringem Aufwand starten? König: In Deutschland ist es erstaunlich einfach: Jeder kann unter seinem Namen ein Gewerbe anmelden. Das heißt, genauso, wie jemand in einen Zug steigt und sich eine Fahrkarte kauft, kann jemand eine unternehmerische Tätigkeit aufnehmen und unter dem eigenen Namen ein Unternehmen führen. Das ist die Rechtsform der Einzelunternehmung: Eine einzelne Person ist unternehmerisch tätig. Diese Rechtsform bedeutet mit Sicherheit den geringsten Aufwand. Wenn sich mehrere Personen mit einem gemeinsamen unternehmerischen Zweck zusammenschließen, entsteht in der Regel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, auch bekannt als GbR oder BGB-Gesellschaft. Aus juristischer Sicht zählt dazu auch die Fahrgemeinschaft, wenn man sich trifft und gemeinsam irgendwohin fährt. In einer solchen Gesellschaft sind die Strukturen recht einfach, man braucht nicht einmal einen schriftlichen Vertrag, sondern nur eine Gewerbeanmeldung für die Tätigkeit. impulse: Welche Rechtsformen sind als Einzelunternehmer möglich? König: Wenn ich ein Unternehmen alleine betreiben möchte, gibt es zwei grundsätzlich unterschiedliche Ansätze. Ein Weg ist der, den ich eben geschildert habe, dass ich einfach unter meinem Namen eine unternehmerische Tätigkeit beginne. Ein weiterer Weg ist der, dass ich eine GmbH oder eine Unternehmergesellschaft gründe – eine Unternehmergesellschaft ist eine kleine GmbH – und diese GmbH hundertprozentig beherrsche, sie mir zu hundert Prozent gehört. Dahinter steht ein juristisch völlig unterschiedliches Konzept: Der Einzelunternehmer schließt Verträge im eigenen Namen ab, das heißt, er haftet für alle Verbindlichkeiten unbeschränkt persönlich. Auch eine GmbH haftet unbeschränkt persönlich, aber der Gesellschafter der GmbH haftet nur mit seiner Einlage, die er der Gesellschaft gibt. Bildlich gesprochen: Die GmbH ist wie ein Kind, das man in die Welt setzt. Bei Gründung drückt man diesem Kind einen bestimmten Geldbetrag in die Hand und sagt: „Liebes Kind, schau mal, wie du es schaffst, mit diesem Geldbetrag ein Unternehmen zu betreiben.“ Die Eltern, d.h. die Gesellschafter, haften nicht für die Schulden des Kindes. Die GmbH hat also ihre eigene Vermögenssphäre, in die ich als Gesellschafter nicht einfach eingreifen darf. Das heißt, das Geld der GmbH ist nicht mein Geld, sondern wirklich das Geld der GmbH. Diese Unterscheidung ist häufig nicht präsent und so kommt es immer mal wieder vor, dass Geld aus der Gesellschaft genommen wird. Um auf das Bild des Kindes zurückzukommen: Das wäre so, als wenn ich meinem Kind das Taschengeld wegnehme und es einfach selbst ausgebe. Mit der GmbH wird ein neues Rechtssubjekt in die Welt gesetzt - das sollte vor allem bei der Gründungsberatung deutlich gemacht werden. Ich darf also meine GmbH nicht betrügen und ich darf auch keine verdeckten Gewinnausschüttungen produzieren, indem ich einfach Geld vom Konto meiner GmbH abhebe. Das würde zu nachteiligen Steuer- und auch zu nachteiligen rechtlichen Folgen führen. Deswegen: Eine GmbH ist gedanklich wie ein eigenes Kind. impulse: Wie gestaltet sich die Frage der Haftung bei der GbR? König: Sowohl für den Einzelunternehmer als auch für denjenigen, der zusammen mit einem Partner in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Unternehmung beginnt, gilt, dass man für alles haftet, was man persönlich tut. Wenn ich mir beispielsweise ein Auto kaufe, mit dem ich Taxi fahre, hafte ich für alle Schäden, die an diesem Auto entstehen. Wenn etwas schief läuft, werde ich persönlich in Anspruch genommen und muss die Schulden bezahlen. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind mehrere Personen im Rechtsverkehr tätig, d.h. es können auch mehrere Personen Verträge abschließen, aus denen sich möglicherweise nachteilige Folgen ergeben und für die alle gemeinsam haften. Deshalb sollte ein gewisses Vertrauen untereinander bestehen. In der Regel sollten auch die Regularien zwischen den Partnern schriftlich fixiert werden, sodass klar ist, warum wir uns zusammengeschlossen haben, welche Tätigkeiten wir ausüben wollen und welche nicht, wie wir uns bei riskanten Geschäften verhalten, ob bei Entscheidungen alle ein Mitspracherecht haben oder ob einer alleine entscheiden kann. impulse: Können Sie Gründern eine Rechtsform empfehlen? König: Wenn jemand ein Unternehmen gründet, das nicht gleich auf eine größere Dimension ausgerichtet ist, wird in der Regel das Einzelunternehmen, also die schlichte Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit, die wirtschaftlich sinnvollste und effizienteste Rechtsform sein. Die Gründung einer GmbH oder einer kleinen GmbH, d.h. einer Unternehmergesellschaft, hat den Vorteil, dass es eine Haftungsbeschränkung auf das Vermögen des Unternehmens gibt. Allerdings zeigt sich in der Praxis, dass diese Haftungsbeschränkung auch nicht in jedem Fall möglich ist. Außerdem braucht man einiges an Zeit und Geld, um diese Rechtsform zu etablieren, sodass man sich am Anfang genau überlegen sollte, ob man diese Zeit nicht besser in sein Unternehmen investiert und als Rechtsform zumindest für den Anfang lieber das Einzelunternehmen wählt. Das deutsche Recht ist durchaus in der Lage, einen Wechsel der Rechtsform bei oder nach Aufnahme der Tätigkeit eines Unternehmens zu ermöglichen, ohne dass damit große Nachteile verbunden sind. Ein weiterer Tipp: Steuern zu sparen ist sicherlich ein legitimes Interesse des Unternehmers, aber bei der Wahl der Rechtsform sollte nach meiner Einschätzung die steuerliche Vorteilhaftigkeit nur eine nachrangige Rolle spielen. Das Wichtigste ist, dass der Unternehmer mit seinen Produkten oder seiner Dienstleistung am Markt bestehen kann.
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