Bund und Länder stellen in der Corona-Krise Milliarden zur Verfügung, um die Unternehmen mit frischer Liquidität zu versorgen. Das Geld verteilt sich im Wesentlichen auf drei Säulen:
- Selbstständige und kleinere Unternehmen können Soforthilfen beantragen. Neben den Bundeshilfen kommen dafür auch die Nothilfeprogramme der Länder in Frage.
- Dem Mittelstand bietet die Politik in erster Linie geförderte Rettungskredite an – dafür wurden bestehende Förderprogramme aufgestockt und ausgeweitet.
- Für große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern gibt es einen finanziellen Rettungsschirm, der auch eine staatliche Beteiligung an notleidenden Firmen ermöglicht.
Die Soforthilfen werden an die betroffenen Unternehmen in Form von Direktzuschüssen und Direktdarlehen gezahlt. Selbstständige und kleinere Betriebe, die durch die Corona-Krise in Not geraten sind, können die Mittel bei den Förderbanken der Länder beantragen. Für die Vergabe der geförderten Rettungskredite sind dagegen die Hausbanken zuständig.
„Die Ausgestaltung der Soforthilfen unterscheidet sich jedoch von Bundesland zu Bundesland erheblich“, warnt Michael Wandt von der WABECO Fördermittelberatung BDU. Unternehmer sollten also genau auf die Konditionen in ihrem Bundesland achten.
Bundeshilfen für Selbstständige und kleine Betriebe
Zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise hat die Bundesregierung insgesamt 50 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, die für Selbstständige und kleine Unternehmen gedacht sind. Bundestag und Bundesrat haben dem Notprogramm in der letzten Märzwoche zugestimmt.
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