Firmenwagen im Privatvermögen: So bleibt der Gewinn aus dem Verkauf des Dienstautos steuerfrei
Firmenwagen im Privatvermögen
So bleibt der Gewinn aus dem Verkauf des Dienstautos steuerfrei
Oft lohnt es sich, Firmenwagen nicht dem Betriebs-, sondern dem Privatvermögen zuzuordnen. Dort sparen Unternehmer bei einer späteren Veräußerung Steuern – unter einer Bedingung.
22. Mai 2023, 10:22 Uhr, Von Oliver Middendorf, aufgezeichnet von Reinhard Klimasch
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Inhalt: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Unternehmer und Freiberufler, die sich ein neues Auto gönnen, haben für die Steuer oft die Wahl: Sie können das Fahrzeug entweder dem Betriebs- oder dem Privatvermögen zuordnen; und zwar dann, wenn sie es zu mindestens 10 Prozent, höchstens aber zu 50 Prozent für den Betrieb oder die Praxis nutzen. Aber Achtung: Damit entscheiden sie zugleich, wie sich ein Gewinn oder Verlust beim Verkauf des Pkw steuerlich auswirkt.
Was spricht dafür, ein Auto dem Privatvermögen zuzuordnen?
Meist lohnt es sich, das Fahrzeug privat anzuschaffen – dann ist nämlich der Gewinn steuerfrei, den Unternehmerinnen und Unternehmer beim Verkauf des Wagens machen (Verkaufspreis ist höher als der Buchwert). Dieser Vorteil zählt umso mehr, je höher voraussichtlich der Veräußerungspreis ausfällt, wenn das Auto erst nach einer vollständigen Abschreibung des Kaufpreises verkauft wird (Buchwert null). Das ist nach sechs Jahren der Fall.
Welche weiteren Folgen hat die Zuordnung?
Ein wider Erwarten anfallender Verkaufsverlust lässt sich bei der Steuer nicht geltend machen. Solange man das Auto fährt, sind die laufenden Kosten (etwa Kraftstoff, Versicherung, Reparaturen) sowie die Abschreibung anteilig als Betriebsausgaben absetzbar (Beispiel: 40 Prozent der Jahresfahrleistung für geschäftliche Fahrten gleich 40 Prozent Kostenabzug). Das mindert Gewinn und Steuerlast.
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Unternehmer und Freiberufler, die sich ein neues Auto gönnen, haben für die Steuer oft die Wahl: Sie können das Fahrzeug entweder dem Betriebs- oder dem Privatvermögen zuordnen; und zwar dann, wenn sie es zu mindestens 10 Prozent, höchstens aber zu 50 Prozent für den Betrieb oder die Praxis nutzen. Aber Achtung: Damit entscheiden sie zugleich, wie sich ein Gewinn oder Verlust beim Verkauf des Pkw steuerlich auswirkt.
Was spricht dafür, ein Auto dem Privatvermögen zuzuordnen?
Meist lohnt es sich, das Fahrzeug privat anzuschaffen - dann ist nämlich der Gewinn steuerfrei, den Unternehmerinnen und Unternehmer beim Verkauf des Wagens machen (Verkaufspreis ist höher als der Buchwert). Dieser Vorteil zählt umso mehr, je höher voraussichtlich der Veräußerungspreis ausfällt, wenn das Auto erst nach einer vollständigen Abschreibung des Kaufpreises verkauft wird (Buchwert null). Das ist nach sechs Jahren der Fall.
Welche weiteren Folgen hat die Zuordnung?
Ein wider Erwarten anfallender Verkaufsverlust lässt sich bei der Steuer nicht geltend machen. Solange man das Auto fährt, sind die laufenden Kosten (etwa Kraftstoff, Versicherung, Reparaturen) sowie die Abschreibung anteilig als Betriebsausgaben absetzbar (Beispiel: 40 Prozent der Jahresfahrleistung für geschäftliche Fahrten gleich 40 Prozent Kostenabzug). Das mindert Gewinn und Steuerlast.
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