Inhalt: Darum geht's in diesem Beitrag
Unternehmer und Freiberufler, die sich ein neues Auto gönnen, haben für die Steuer oft die Wahl: Sie können das Fahrzeug entweder dem Betriebs- oder dem Privatvermögen zuordnen; und zwar dann, wenn sie es zu mindestens 10 Prozent, höchstens aber zu 50 Prozent für den Betrieb oder die Praxis nutzen. Aber Achtung: Damit entscheiden sie zugleich, wie sich ein Gewinn oder Verlust beim Verkauf des Pkw steuerlich auswirkt.
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