Firmenwagen im Privatvermögen
So bleibt der Gewinn aus dem Verkauf des Dienstautos steuerfrei

Oft lohnt es sich, Firmenwagen nicht dem Betriebs-, sondern dem Privatvermögen zuzuordnen. Dort sparen Unternehmer bei einer späteren Veräußerung Steuern – unter einer Bedingung.

22. Mai 2023, 10:22 Uhr, von Oliver Middendorf und aufgezeichnet von Reinhard Klimasch

Firmenwagen Privatvermögen
© Pofuduk Images / iStock / Getty Images Plus / Getty images

Unternehmer und Freiberufler, die sich ein neues Auto gönnen, haben für die Steuer oft die Wahl: Sie können das Fahrzeug entweder dem Betriebs- oder dem Privatvermögen zuordnen; und zwar dann, wenn sie es zu mindestens 10 Prozent, höchstens aber zu 50 Prozent für den Betrieb oder die Praxis nutzen. Aber Achtung: Damit entscheiden sie zugleich, wie sich ein Gewinn oder Verlust beim Verkauf des Pkw steuerlich auswirkt.


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