Wer eine Zweitwohnung an einem entfernten Arbeitsort mietet oder kauft, darf die Ausgaben für Möbel und Hausrat in voller Höhe bei der Steuer absetzen – zusätzlich zu den Unterkunftskosten. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (BFH, Az.: VI R 18/17).
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Wer eine Zweitwohnung an einem entfernten Arbeitsort mietet oder kauft, darf die Ausgaben für Möbel und Hausrat in voller Höhe bei der Steuer absetzen – zusätzlich zu den Unterkunftskosten. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (BFH, Az.: VI R 18/17).
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