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Voraussetzungen für Steuererleichterungen
Das Bundesfinanzministerium und die Landesfinanzbehörden haben die Finanzämter dazu angewiesen, Anträge von Unternehmern auf Steuererleichterungen und -erstattungen großzügig und unbürokratisch zu bearbeiten. Doch in den Genuss dieser Hilfen kommen Unternehmer nur, wenn sie dem Finanzamt plausibel nachweisen können, dass sie von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind (BMF, Schreiben v. 19.3.2020, Az. IV A 3 – S 0336/19/10007:002; abrufbar hier). Das ist in folgenden Situationen der Fall:
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